Handy läutet - Besitzer feststellen, Partieverlust?
Verfasst: 03.10.2021, 01:08
Hallo Schiedsrichter,
es gibt folgenden Fall: Im Spielsaal befindet sich ein Handy in einer separaten Tasche, das eingeschalten ist. Bei einem Schnellschachturnier, wo es auch Preise gibt, wurde keine explizite Regelung bezüglich elektronische Geräte im Voraus festgelegt. Eine offizielle Turnierausschreibung gibt oder gab es nicht. In einer der letzten Runden, läutet nun einmalig das Handy (es kommt ein einmaliger für 2 Sekunden hörbarer Klingelton). Besitzer ist zum jetzigen Zeitpunkt unbekannt! Ein paar Sekunden später, läutet das selbe Handy ein 2. Mal (gleicher Ton wie beim ersten Mal). Diesmal geht einer der Spieler zum Handy und deaktiviert den Klingelton. Schiedsrichter fragt den betreffenden Spieler, ob das sein Handy ist. Spieler sagt daraufhin eindeutig ja!
Die Fragen die ich mir stelle:
Was macht ihr als Schiedsrichter, wenn sich so ein Gerät akustisch im Spielsaal meldet und nicht feststeht wem das Gerät gehört?
Partieverlust, sobald feststeht oder feststellbar ist, wem das Handy gehört?
Kann ich auch noch auf Partieverlust entscheiden, wenn in der 4. Runde das Handy geklingelt hat, aber erst in der 6. Runde der Besitzer feststeht bzw. feststellbar ist? Wann muss ich auf Partieverlust entscheiden? Oder muss ich das immer, wenn das Handy klingelt? Die Fideregeln erlauben ja eine weniger strengere Bestrafung. Aber wenn im Voraus nichts festgelegt wurde?
aktuelle Fideregel:
Gruß
Alexander
es gibt folgenden Fall: Im Spielsaal befindet sich ein Handy in einer separaten Tasche, das eingeschalten ist. Bei einem Schnellschachturnier, wo es auch Preise gibt, wurde keine explizite Regelung bezüglich elektronische Geräte im Voraus festgelegt. Eine offizielle Turnierausschreibung gibt oder gab es nicht. In einer der letzten Runden, läutet nun einmalig das Handy (es kommt ein einmaliger für 2 Sekunden hörbarer Klingelton). Besitzer ist zum jetzigen Zeitpunkt unbekannt! Ein paar Sekunden später, läutet das selbe Handy ein 2. Mal (gleicher Ton wie beim ersten Mal). Diesmal geht einer der Spieler zum Handy und deaktiviert den Klingelton. Schiedsrichter fragt den betreffenden Spieler, ob das sein Handy ist. Spieler sagt daraufhin eindeutig ja!
Die Fragen die ich mir stelle:
Was macht ihr als Schiedsrichter, wenn sich so ein Gerät akustisch im Spielsaal meldet und nicht feststeht wem das Gerät gehört?
Partieverlust, sobald feststeht oder feststellbar ist, wem das Handy gehört?
Kann ich auch noch auf Partieverlust entscheiden, wenn in der 4. Runde das Handy geklingelt hat, aber erst in der 6. Runde der Besitzer feststeht bzw. feststellbar ist? Wann muss ich auf Partieverlust entscheiden? Oder muss ich das immer, wenn das Handy klingelt? Die Fideregeln erlauben ja eine weniger strengere Bestrafung. Aber wenn im Voraus nichts festgelegt wurde?
aktuelle Fideregel:
Ich bin mir jetzt nicht mehr so ganz sicher, was die richtige Entscheidung ist?11.3.2.1 Während der Partie ist es einem Spieler verboten, ohne Zustimmung des Schiedsrichters irgendein elektronisches Gerät in den Turnierräumlichkeiten bei sich zu haben. Das Turnierreglement kann jedoch gestatten, dass solche Geräte in der Tasche des Spielers untergebracht werden, sofern sie vollständig abgeschaltet sind. Die Tasche muss gemäß in Absprache mit dem Schiedsrichter untergebracht werden. Beiden
Spielern ist es verboten, diese Tasche ohne Erlaubnis des Schiedsrichters zu benutzen.
11.3.2.2 Wenn es offenbar ist, dass ein Spieler ein solches Gerät in den Turnierräumlichkeiten bei sich trägt, verliert er die Partie. Der Gegner gewinnt die Partie. Das Turnierreglement kann eine andere, weniger strenge Bestrafung vorsehen.
Gruß
Alexander