Für den hier genannten speziellen Fall sind die Aussagen von Markus Keller und Willi Knebel wohl ausreichend.
Der Spielbereich ist ein Teil des Turnierareals und ist der direkte Spielraum.
Was nun die Kommentare, Aussagen, Hinweise dieser Int. Schiedsrichter anbelangt, ist es sicher so, dass sie auch nicht fehlerfrei sind, aber doch eine gute Orientierung bieten. Nimmt man dann noch die "Regelecke" von Klaus Deventer dazu, dann hat man zumindest eine kompetente Grundlage.
Spielbereich nach 12.2
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Re: Spielbereich nach 12.2
Ich halte die Ausführungen von Knebel und Keller für ziemlich belanglos. Was Keller dazu schreibt, würde ich nicht einmal als "Kommentar" bezeichnen. Und zu den hier schon erwähnten Fallgruppen - Absperrung innerhalb des Raumes, in dem gespielt wird, Open in mehreren Räumen - äußern sie sich überhaupt nicht. Ausreichend finde ich das nicht. Insofern ist es schon geboten, dass der Schiedsrichter vor Spielbeginn die einzelnen Bereiche - auch die Nebenräme für Raucher - klar definiert.
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Re: Spielbereich nach 12.2
Als Ergänzung zur Problematik noch eine Sache, die sich so tatsächlich zugetragen hat.
Zu einem Verbandstag wurde folgende Änderung der Wettkapmf- und Turnierordnung (WTO) einstimmig beschlossen:
Der Punkt 2.1. wird mit obiger Änderung ... angenommen. Er lautet jetzt:
Erst nach einer Diskussion hier im Forum wurde festgestellt, dass das so ja nicht sein kann.
In der nunmehr gültigen WTO steht deshalb:
Zumindest die Unterscheidung zwischen Turnierareal und Spielbereich scheint doch nicht so einfach zu sein ...
Zu einem Verbandstag wurde folgende Änderung der Wettkapmf- und Turnierordnung (WTO) einstimmig beschlossen:
...Der Begriff Spiellokal wird durch Turnierareal ersetzt.
Der Punkt 2.1. wird mit obiger Änderung ... angenommen. Er lautet jetzt:
Es fiel niemand auf, dass das Turnierareal u.a. auch Raucherräume umfasst.Alle Wettkämpfe und Turniere haben in einer sportlich fairen Atmosphäre stattzufinden. Es ist Pflicht des Ausrichters bzw. gastgebenden Vereins, für ein geeignetes Spiellokal mit ausreichender Beleuchtung, Belüftung und Beheizung zu sorgen. Für den gesamten Spielbetrieb gilt im Turnierareal ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Die Benutzung von Handys und anderer störender Geräte ist nicht gestattet.
Erst nach einer Diskussion hier im Forum wurde festgestellt, dass das so ja nicht sein kann.
In der nunmehr gültigen WTO steht deshalb:
Obwohl es nun auch wieder nicht stimmt: Lt. FIDE-Regel 12.3 b) gilt diese Verbotsregel für das Turnierareal.Alle Wettkämpfe und Turniere haben in einer sportlich fairen Atmosphäre stattzufinden. Es ist Pflicht des Ausrichters bzw. gastgebenden Vereins, für ein geeignetes Spiellokal mit ausreichender Beleuchtung, Belüftung und Beheizung zu sorgen. Für den gesamten Spielbetrieb gilt im Spielbereich ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Die Benutzung von Handys und anderer störender Geräte ist nicht gestattet.
Zumindest die Unterscheidung zwischen Turnierareal und Spielbereich scheint doch nicht so einfach zu sein ...