Nachschreiben nach der Zeitkontrolle

Georg Heinze
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Re: Nachschreiben nach der Zeitkontrolle

Beitrag von Georg Heinze » 30.09.2010, 21:09

Dazu kann ich nur sagen, das eine ist (gängige?) Praxis und das andere ist Regel, nämlich FIDE-Regel.
Ich habe selten eine so klar formulierte FIDE-Regel gesehen wie 8.5.
Im übrigen macht es keinen Sinn, Markus Keller gegen die Referenten eines Lehrgangs auszuspielen, das sollen die mal schön unter sich ausmachen.
Fakt ist jedenfalls, dass Irren menschlich ist. Ich erinnere nur an die Interpretation des König-Schlagens im Blitz, die von der SR-Kommission zurückgenommen werden musste.

Bei dem von Burkhard geschilderten Sachverhalt kommt ja außer dem Anhalten der Uhr ohnehin noch hinzu, dass 8.5. c) zur Anwendung kommt, da keine vollständige bzw. nur eine fehlerhafte Aufzeichnung vorliegt.

Ansonsten ist es ja so, dass der SR vor Ort (oder der/die Beuaftragten) entscheiden, egal ob die Entscheidung richtig ist oder nicht. Im Falle eines Falles bleiben dann nur die üblichen Rechtsmittel.

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