Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

hoppepit
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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von hoppepit » 23.12.2011, 23:44

Georg Heinze hat geschrieben:Eine Frage an hoppepit: was wäre, wenn schwarz den 40.Zug ordnungsgemäß abgeschlossen hat, aber den 30. und 35. Zug nicht? Der Zügezähler würde dann bei Digitaluhren auf 38 stehen, bei Analoguhren entfällt eine Kontrolle.
Weitere Frage: was wäre denn, wenn Schwarz seinen 40.Zug nicht ordnungsgemäß abgeschlossen hat, Weiß aber seinen 41.Zug ausführt und Schwarz ebenfalls (mit Drücken der Uhr, also abgeschlossen). Nach der Ausführung des 42.Zuges von Weiß fällt bei Schwarz das Blättchen. Nunmehr wird kontrolliert und der Zügezähler steht bei 38! Schwarz hat also keine 40 Züge abgeschlossen. Auf dem Formular sind aber nachweislich 41 Züge notiert.
Was wäre wenn interessiert hier nicht!
Es geht um die klar geschilderte Situation von JoergWeisbrod.
Und es dürfte allen klar sein, daß nach dem Kontrollzug das Blättchen noch oben sein muß (bei Digis mind. 1 sec.).
Soll heißen, der Spieler muß den Zug auch abschließen um das sicherzustellen.
Und das war hier nicht gegeben, daher würde ich auf Partieverlust entscheiden!
Georg Heinze hat geschrieben:Jetzt steht die Frage: wie lange kann die Partie noch weiter gehen, um eine berechtigte ZÜ zu reklamieren? Für mich ist nach dem nächsten ausgeführten Zug das Reklamationsrecht verwirkt. So wie ich hoppepit lese, erst später, aber wann dann?
Bei der ZÜ gibt es keinen "Automatismus" wie bei Matt oder Patt, diese muß bekanntlicherweise festgestellt/reklamiert werden.
Sollte es dem Gegner nicht auffallen und der Spieler schafft es den 41. Zug abzuschließen, ist dieses Reklamationsrecht verwirkt.
Anders sieht es natürlich beim SR aus. Wenn er den Blättchenfall beobachtet, kann er auch danach noch auf ZÜ erkennen.
Das sollte allerdings nicht vorkommen, wenn der SR seinen Job richtig macht.
Gruß, Peter
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Georg Heinze
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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von Georg Heinze » 24.12.2011, 09:12

Leider hat hoppepit sich zu einer Meinunungsäußerung zur ersten Frage gedrückt.
Was wäre wenn interessiert hier nicht!
Die Eingangsfragestellung von Jörg ist aber auch nur ein was wäre wenn ...
Es geht nach 6.9 darum, ob 40 abgeschlossene Züge nachgewiesen werden müssen oder nicht.
M.M. nach kann es nur um den abgeschlossenen 40.Zug gehen. Jeder vorher nicht abgeschlossene Zug ist mit dem nächsten abgeschlossenen Zug quasi ebenfalls "abgeschlossen".
6.9 Außer in den Fällen, die durch die Artikel 5.1 a), 5.1 b), 5.2 a), b) oder c) erfasst werden, gilt, dass ein Spieler seine Partie verloren hat, wenn er die vorgeschriebene Anzahl von Zügen in der zugewiesenen Zeit nicht vollständig abgeschlossen hat.
hoppepit schreibt:
Sollte es dem Gegner nicht auffallen und der Spieler schafft es den 41. Zug abzuschließen, ist dieses Reklamationsrecht verwirkt.
Anders sieht es natürlich beim SR aus. Wenn er den Blättchenfall beobachtet, kann er auch danach noch auf ZÜ erkennen.
Es ist wohl völlig klar, dass nach dem 41. abgeschlossenen Zug auch die Zügezahl von 40 erfüllt ist. Der Satz mit dem SR ist mir nicht klar. Wieso kann er auch danach noch auf ZÜ entscheiden? Wenn er den Blättchenfall beobachtet, hat er sofort einzugreifen und nicht noch 1 oder 2 Züge zu warten.

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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von hoppepit » 24.12.2011, 10:20

Georg Heinze hat geschrieben:Es ist wohl völlig klar, dass nach dem 41. abgeschlossenen Zug auch die Zügezahl von 40 erfüllt ist.
Und warum dann die Frage an mich, vor der ich mich (anscheinend) gedrückt habe.
Wenn Du meinen ganzen Beitrag liest, denke ich, geht eine Antwort daraus hervor.
Georg Heinze hat geschrieben:Der Satz mit dem SR ist mir nicht klar. Wieso kann er auch danach noch auf ZÜ entscheiden? Wenn er den Blättchenfall beobachtet, hat er sofort einzugreifen und nicht noch 1 oder 2 Züge zu warten.
Das Dir das nicht klar ist, ist mir aber klar!
Bist wohl ein Mann der Theorie, nicht der Praxis. Es geht nicht ums warten wollen, sondern ums einschreiten können.
In einem "Zeitnotgehacke" kann es durchaus (wenn auch selten) vorkommen, daß noch 1 Zug gespielt wird, bis das "Stop" oder "Zeit" des SRs greift.

Und jetzt wünsche ich ein besinnliches Weihnachtsfest.
Gruß, Peter
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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von Georg Heinze » 24.12.2011, 12:01

Nach den Ausführungen von hoppepit ist nun hoffentlich allen alles klar!

Ein frohes und besinnliches Weihnachten!

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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von JoergWeisbrod » 29.12.2011, 23:28

Danke für die guten Wünsche!
Und Sorry für die Verwechslung der FIDE-Artikel, ich versichere, diese war höchstens "freudscher" Natur.
Ich kann nur sagen, dass hoppepit mein Szenario am besten erfasst und beantwortet hat. Seine Antworten sind mir daher auf Anhieb verständlich und ich schließe mich ihnen an.
Entgegen meiner ersten Meinung glaube ich nun, dass es zum Schaffen der Zeitkontrolle nötig ist, zuerst 40 Züge auszuführen und dann einen Zug abzuschließen (idealerweise den 40. selbst).
Nach dem Abschließen kann "in Ruhe" geprüft werden, ob das Blättchen noch oben ist, da die Uhr nicht mehr läuft.
Das Nichtabschließen des 40. und stattdessen Abschließen eines späteren oder gar nicht abschließen eines Zuges ab dem 40. geht zu Lasten des Spielers.
Wenn das Gegenziehen des Gegners dies heilen sollte, müsste der SR beurteilen, ob zuerst das Blättchen fällt oder der Gegner vorher seine Figur nach dem Zug losgelassen hat.
Dies wäre aber viel schwieriger, als mit dem Verfahren des abgeschlossenen Zuges.
Sollte das so wirklich nicht von den Regeln gewünscht sein, müsste man sie entsprechend ändern. Aber bis dahin würde ich nun so entscheiden.
Ach ja: Ich bin der festen Überzeugung, dass man beim Abschließen eines Zuges auch alle vorigen nicht abgeschlossenen Züge in Tateinheit mit abschließt.
Ein Recht, einen Zug mehrfach abzuschließen gibt es nicht, da es per Definition gar nicht die Möglichkeit dafür gibt.
Georg Heinze hat geschrieben:Ich hatte es bereits geschrieben: die im jetzigen Art. 6.9 gemachte Aussage kann sich nur auf den letztenZug vor der Zeitkontrolle beziehen. Dieser Zug muss vollständig abgeschlossen sein, d.h., die Uhr als Teil des Zuges muss gedrückt werden!
Da stimme ich zu, falls Du mit dem letzten Zug in diesem Fall den 40. meinst.
Aber in meinem Szenario war eben dieser Zug NICHT abgeschlossen, als das Blättchen fiel!
Daher sollte die Entscheidung ZÜ ja nachvollziehbar sein.
Artikel 6.9 steht m.E. nicht im Widerspruch zu 6.2a), sondern geht eben einfach darüber hinaus. Beide gelten, 6.9 fordert teilweise eben etwas mehr.
Klar ist, dass meine Argumentation sich ausschließlich auf diesen 6.9 stützen kann, da gebe ich Georg Heinze natürlich recht.
Jörg

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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von Georg Heinze » 30.12.2011, 18:09

Ich versuche, diejenigen die auf ZÜ von schwarz plädieren, zu verstehen.
Das kann nur entspr. 6.9 passieren, indem man feststellt, der 40.Zug, also der letzte vor der Zeitkontrolle, war noch nicht vollständig abgeschlossen. Es ist zunächst unerheblich, ob es schwarz vergessen hat, die Uhr zu drücken oder aber der Gegner hat so schnell gezogen.
Nun führt weiß seinen 41.Zug aus, kann aber nicht die Uhr drücken. Spätestens jetzt kann schwarz noch nachholen, was er im 40.Zug versäumt hat.
6.7 a) Während der Partie hält jeder Spieler, nachdem er seinen Zug auf dem Schachbrett ausgeführt hat, seine eigene Uhr an und setzt die seines Gegners in Gang. Einem Spieler muss es immer ermöglicht werden, seine Uhr anzuhalten. Sein Zug gilt als nicht vollständig abgeschlossen, solange er das nicht getan hat, es sei denn, der ausgeführte Zug hat die Partie beendet.
Tut er das nicht und sein Blättchen fällt, muss er sich wohl die SR-Entscheidung gefallen lassen: ZÜ, weil der 40.Zug noch nicht abgeschlossen war. Harte Strafe für sein Vergehen!
So eine Entscheidung steht natürlich, ich würde aber nicht so entscheiden.
1.Nachweislich sind beidseitig 40 Züge ausgeführt worden, denn weiß ist ja verpflichtet, seinen 41.Zug zu notieren. Er würde seinen Zug auch abschließen, wenn er könnte (vielleicht versucht er sogar, die Uhr zu drücken). Schließlich geht es ja ggf. auch um die Sekundendengutschrift.
2.Bei Analoguhren würde erst recht die Frage stehen, ist das Blättchen von schwarz noch oben (Nichtdrücken im 40.Zug) oder schon wieder (nach dem 41.Zug von weiß).

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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von hoppepit » 30.12.2011, 18:23

Georg Heinze hat geschrieben:Tut er das nicht und sein Blättchen fällt, muss er sich wohl die SR-Entscheidung gefallen lassen: ZÜ, weil der 40.Zug noch nicht abgeschlossen war. Harte Strafe für sein Vergehen!
So eine Entscheidung steht natürlich, ich würde aber nicht so entscheiden.
Schade und eigentlich unverständlich, daß Du so nicht entscheiden würdest. Wäre dann wohl eine Fehlentscheidung deinerseits.
Georg Heinze hat geschrieben:1.Nachweislich sind beidseitig 40 Züge ausgeführt worden, denn weiß ist ja verpflichtet, seinen 41.Zug zu notieren.
Weiß ist erst vor Ausführung seines 42. Zuges verpflichtet, seinen 41. Zug zu notieren. Muß es also nicht sofort tun.
Es wäre im vorliegenden Fall sogar regelkonform, wenn Schwarz seinen 40. Zug noch garnicht notiert hätte.
Georg Heinze hat geschrieben:2.Bei Analoguhren würde erst recht die Frage stehen, ist das Blättchen von schwarz noch oben (Nichtdrücken im 40.Zug) oder schon wieder (nach dem 41.Zug von weiß).
Kannst Du mir das bitte mal erklären, wie ein Blättchen "schon wieder" oben sein kann.
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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von Georg Heinze » 31.12.2011, 11:25

Ojeh – da habe ich mich wohl sehr unklar ausgedrückt.
Am 15.12. hatte ich mich schon zur Frage geäußert, wenn der SR beim Vorfall dabei ist und ihn selbst beobachtet. Dann stellt der SR den Blättchenfall fest und sieht auch, dass der 40.Zug von schwarz noch nicht abgeschlossen war. Also Partieverlust durch ZÜ, es sei denn, es liegt ein Ausnahmefall entsprechend 6.7. a) bzw. 6.9 vor.

Meine gestrigen Ausführungen bezogen sich nun darauf, wenn der SR nicht dabei ist, sondern gerufen wird.
Dann kann er ja nur aufgrund der Sachverhalte entscheiden, wobei ohnehin ein Spieler die ZÜ reklamieren muss.
Er sieht z.B. auf den Partiezetteln den notierten 41.Zug von weiß.
Hier bin ich im übrigen der Meinung, dass weiß sehr wohl seinen ausgeführten Zug zu notieren hat:
8.1 Im Laufe der Partie ist jeder Spieler verpflichtet, seine eigenen Züge und die seines Gegners auf korrekte Weise aufzuzeichnen, Zug für Zug, so klar und lesbar wie möglich, in algebraischer Notation (Anhang C), auf dem für das Turnier vorgeschriebenen "Partieformular"
Der Satz
Er muss seinen eigenen vorangegangenen Zug aufzeichnen, bevor er einen neuen macht.
sollte wohl mehr die Ausnahme sein und nur dazu zwingen, spätestens jetzt seinen vorangegangenen Zug zu notieren.
Ich schrieb weiterhin:
2.Bei Analoguhren würde erst recht die Frage stehen, ist das Blättchen von schwarz noch oben (Nichtdrücken im 40.Zug) oder schon wieder (nach dem 41.Zug von weiß)
.
Damit wollte ich ausdrücken, dass man es der Uhr nicht ansieht, wann sie gedrückt wurde.

Wenn also in so einem Fall der SR entscheiden soll, würde er aufgrund der Stellung (unabhängig davon, ob weiß den Zug schon notiert hat oder nicht) sehen, dass weiß bereits 41 Züge ausgeführt hat (notfalls per Rekonstruktion). Es geht ja darum, dass jetzt erst, nach der Ausführung des 41. Zuges von weiß das Blättchen fällt. Da hätte der SR nur dann eine reelle Chance, wenn schwarz nunmehr erklärt, dass die Reklamation von weiß betreffs der ZÜ berechtigt ist, weil er (schwarz) vorher seinen 40.Zug noch nicht abgeschlossen hatte.
Ich hätte da schon Bauchschmerzen, wenn ich meine Entscheidung nur auf die Aussage von weiß stützen würde.
Aber - wie gesagt- die SR-Entscheidung steht.

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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von JoergWeisbrod » 01.01.2012, 22:58

In meinem Szenario hat der SR alles gesehen, er stand direkt dabei, wie er es auch bei Blättchenfall tun sollte.
Ich stimme mit Georg vollkommen in folgendem überein:
Wenn der SR NICHT dabei war und es außer den Spielern keine Zeugen gibt und
Weiß behauptet, Schwarz hätte seinen 40. Zug nicht abgeschlossen, als er bereits über den 41. nachdachte und das Blättchen fiel,
aber Schwarz behauptet, er hätte den 40. abgeschlossen:
Dann lasse ich als SR natürlich weiterspielen (wenn ansonsten die 40 Züge sicher sind).
Sollte Schwarz das Nichtabschliessen zugeben und die Behauptung von Weiß bestätigen, verliert er wg. ZÜ und erhält natürlich den Fairnesspreis :wink: !!
Jörg

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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von Thomas Rondio » 03.01.2012, 15:01

Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, in den falschen Film geraten zu sein:

Weiß macht - unstrittig - seinen 41. Zug, und bei Schwarz fällt das Blättchen, während er - ebenfalls unstrittig - über seinen 41. Zug nachdenkt. Kein vernünftiger Mensch würde auf die Idee kommen, daraus eine Zeitüberschreitung zu machen, aber ein Schiedsrichter bringt so etwas fertig. Und dann wundern wir uns, wenn wir von den Spielern nicht ernstgenommen werden ...
Freundliche Schachgrüße!

Thomas Rondio

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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von JoergWeisbrod » 03.01.2012, 15:07

Warum ein Schiedsrichter ?
Es sind hier schon mehrere, oder ?
Jörg

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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von thomas.soergel » 03.01.2012, 18:20

Am Donnerstag sind bei uns Kreis-EM, da werde ich mal unseren NSR Franz Gessl dazu befragen. Ich muss Thomas Rondio bislang aber Recht geben. Wenn Schwarz nachweislich an seinem 41. Zug überlegt und im 41. Zug das Blättchen fällt, dann kann er nicht auf Zeit verlieren.
Für mich ist da 6.2a maßgeblich und nicht 6.9. Nach 6.2a wurden nachweislich die 40 Züge binnen 2h geschafft, wenn Weiß den 41. Zug ausgeführt hat. Regel 6.9 regelt, bis zu welchem Zeitpunkt eine Zeitüberschreitung festzustellen ist.
Unstrittig ist, dass dies der Fall ist, solange Weiß hier seinen 41. Zug nicht ausgeführt hat. Der Streit beginnt, sobald Weiß den 41. Zug am Brett ausgeführt hat. Wenn dies der Fall ist und bei Schwarz das Blättchen noch oben ist, dann hat hat er die 40 Züge in der erforderlichen Zeit nachweisbar geschafft. Hier auf Zeitüberschreitung zu entscheiden, ist nicht vermittelbar.
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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von realpatzer » 03.01.2012, 18:28

JoergWeisbrod hat geschrieben:Warum ein Schiedsrichter ?
Es sind hier schon mehrere, oder ?
Ein Schiedsrichter meint sicher auch mehrere - Thomas sprach ja nicht von genau einem SR ;).
Thomas Rondio hat geschrieben:Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, in den falschen Film geraten zu sein:

Weiß macht - unstrittig - seinen 41. Zug, und bei Schwarz fällt das Blättchen, während er - ebenfalls unstrittig - über seinen 41. Zug nachdenkt. Kein vernünftiger Mensch würde auf die Idee kommen, daraus eine Zeitüberschreitung zu machen, aber ein Schiedsrichter bringt so etwas fertig. Und dann wundern wir uns, wenn wir von den Spielern nicht ernstgenommen werden ...
Selbst Weiß wird hier wohl sehr verwundert (vllt. erfreut sein), wenn ihm der ganz Punkt wegen ZÜ zuerkannt wird.
Unter Umständen haben beide Parteien die unterlassene Uhrbetätigung gar nicht mitbekommen. Weiß wir nach seinem Zug die Uhr betätigt haben, obwohl seine Uhr gar nicht lief.
Da schließen sich einige Fragen an wie es denn ohne Blättchenfall korrekt weitgehen sollte. Weiß zieht und drückt die Uhr und schließt somit seinen 40. Zug ab (laut Einzelmeinungen auch seinen 41.), Schwarz drückt daraufhin sofort die Uhr um seinen 41. Zug abzuschließen und Weiß schließt nun seinen 41. Zug ab indem er nochmals die Uhr drückt?

Was ist wenn beide ohne dass Schwarz die Uhrdrückt noch weitere Zugpaare über den 40. hinaus schaffen und dann fällt das Blättchen? Schwarz hat seinen 40. Zug nicht abgeschlossen ....


Nach meiner Überzeugung sollte der Zeitfaktor hier eine Rolle spielen. Wie schnell nach der Ausführung des 41. Zuges von Weiß fällt das Schwarze Blättchen.
Im Schach geht es nicht um Leben oder Tod -
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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von Eckart » 03.01.2012, 19:26

Thomas Rondio hat geschrieben:Kein vernünftiger Mensch würde auf die Idee kommen, daraus eine Zeitüberschreitung zu machen, aber ein Schiedsrichter bringt so etwas fertig. Und dann wundern wir uns, wenn wir von den Spielern nicht ernstgenommen werden ...
Jemand, der eine andere Meinung hat, einfach jede Vernunft abzusprechen, finde ich nicht sehr überzeugend.
thomas.soergel hat geschrieben:Am Donnerstag sind bei uns Kreis-EM, da werde ich mal unseren NSR Franz Gessl dazu befragen.
Und was soll das bringen? Ist der Herr Gessl eine gleichsam über allem schwebende Instanz? Andere als die hier schon vorgebrachten Argumente sind davon nicht zu erwarten.
thomas.soergel hat geschrieben:Für mich ist da 6.2a maßgeblich und nicht 6.9.
Artikel 6.9 soll aus irgendwelchen Gründen nicht gelten? Ein Vorschrift einfach zu ignorieren, finde ich nicht sehr überzeugend.
thomas.soergel hat geschrieben:Regel 6.9 regelt, bis zu welchem Zeitpunkt eine Zeitüberschreitung festzustellen ist.
Nein, das ist nicht der Inhalt von 6.9.

6.9 regelt ganz eindeutig, dass es eben nicht genügt, die Züge nur auf dem Brett auszuführen, sondern dass es auch erforderlich ist, dass die Züge vollständig abgeschlossen sind (was in 6.7 a) näher ausgeführt ist), um einem Verlust durch Zeitüberschreitung zu entgehen.
thomas.soergel hat geschrieben:Nach 6.2a wurden nachweislich die 40 Züge binnen 2h geschafft, wenn Weiß den 41. Zug ausgeführt hat. Regel 6.9 regelt, bis zu welchem Zeitpunkt eine Zeitüberschreitung festzustellen ist.
Was soll nun wieder "geschafft" heißen? Ausgeführt: ja. Vollständig abgeschlossen : nein.
thomas.soergel hat geschrieben:Unstrittig ist, dass dies der Fall ist, solange Weiß hier seinen 41. Zug nicht ausgeführt hat.
Und wieso soll das dann nach deiner Meinung "unstrittig" sein, sobald Weiß hier seinen 41. Zug noch nicht ausgeführt hat? Wenn man nur auf 6.2a) abstellt und 6.9 außer acht lässt, hätte Schwarz auch in diesem Fall die 40 Züge "geschafft", wie du schreibst. Du widersprichst dir damit selber.
thomas.soergel hat geschrieben:Unstrittig ist, dass dies der Fall ist, solange Weiß hier seinen 41. Zug nicht ausgeführt hat. Der Streit beginnt, sobald Weiß den 41. Zug am Brett ausgeführt hat. Wenn dies der Fall ist und bei Schwarz das Blättchen noch oben ist, dann hat hat er die 40 Züge in der erforderlichen Zeit nachweisbar geschafft. Hier auf Zeitüberschreitung zu entscheiden, ist nicht vermittelbar.
Wieder "nachweisbar geschafft". Was soll das heißen? Die Regeln kennen diesen Begriff nicht. Mag Schwarz auch - unstreitig - 40 Züge ausgeführt haben, vollständig abgeschlossen hat er den 40. Zug noch nicht, und nur das ist maßgeblich bei Anwendung von Artikel 6.9.

Wann und ob ein Blättchen "noch oben" ist, ist irrelevant; es kommt darauf an, wie die Sachlage ist, sobald ein Blättchen gefallen ist, vgl. 6.3: "Unmittelbar nach dem Fallen eines Fallblättchens ...". Das und nur das ist der nach den Regeln maßgebliche Zeitpunkt für die Entscheidung: ZÜ - ja oder nein?
realpatzer hat geschrieben: Selbst Weiß wird hier wohl sehr verwundert (vllt. erfreut sein), wenn ihm der ganz Punkt wegen ZÜ zuerkannt wird.
Ja, das kommt manchmal vor, dass die Spieler ob einer SR-Entscheidung verwundert sind. Meistens kommt das wegen eigener Regelunkenntnis. Who cares?
realpatzer hat geschrieben: Da schließen sich einige Fragen an wie es denn ohne Blättchenfall korrekt weitgehen sollte. Weiß zieht und drückt die Uhr und schließt somit seinen 40. Zug ab (laut Einzelmeinungen auch seinen 41.), Schwarz drückt daraufhin sofort die Uhr um seinen 41. Zug abzuschließen und Weiß schließt nun seinen 41. Zug ab indem er nochmals die Uhr drückt?
Nein, Weiss hatte seinen 40. Zug bereits vollständig abgeschlossen, nachdem er seinen 40. Zug auf dem Brett ausgeführt hatte. Hier geht es doch darum, dass Schwarz die Uhr nicht betätigt hat, nachdem er seinen 40. Zug auf dem Brett ausgeführt hat.

Wenn Schwarz seinen 41. Zug auf dem Brett ausführt und anschließend die Uhr betätigt, dann schließt er damit meiner Meinung nach sowohl den 41. als auch den zuvor nicht vollständig abgeschlossenen 40. Zug vollständig ab.
realpatzer hat geschrieben:Was ist wenn beide ohne dass Schwarz die Uhrdrückt noch weitere Zugpaare über den 40. hinaus schaffen und dann fällt das Blättchen? Schwarz hat seinen 40. Zug nicht abgeschlossen ....
Ja, das sind immer die Fallabwandlungen, die sich in der Praxis niemals ergeben ...
Wer trotz Zeitnot die Uhr über mehrere Zugpaare hinweg nicht betätigt, ist selber schuld, wenn er die Konsequenzen daraus zu tragen hat.

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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von gervan » 04.01.2012, 04:13

@ Eckart
Wenn Schwarz seinen 41. Zug auf dem Brett ausführt und anschließend die Uhr betätigt, dann schließt er damit meiner Meinung nach sowohl den 41. als auch den zuvor nicht vollständig abgeschlossenen 40. Zug vollständig ab.
Woraus folgerst du das? Meiner Meinung nach ist genau das das Problem. Die Frage ob Die Partie verloren ist ist ja einfach nur eine Frage der Philosophie. Wenn man die Regen Buchstabengetreu auslegt, so hat Schwarz wohl verloren . Wenn man sie so auslegt , wie die meisten hier wohl vermuten, dass sie gemeint sind, dann nicht. Die Regel müsste dann wohl angepasst werden.

Die Frage, wann ein Zug abgeschlossen ist wirft ein viel größeres Problem auf.

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