Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

JoergWeisbrod
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Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von JoergWeisbrod » 14.12.2011, 22:50

Vergangenen Sonntag war ich Schiedsrichter in einem Mannschaftskampf (2h/40+1h), wo an Brett 2 eine beiderseitige Zeitnot auftrat.
Zunächst vergewisserte ich mich, dass die Formulare der Spieler bis dahin dieselbe Anzahl Züge aufwiesen.
Ich schrieb die Züge mit und beobachtete die Uhr. Es wurde ganz knapp.
Als die Zeit fiel, war es meiner Meinung nach der 42. Zug, an dem Weiß überlegte. Da beide nicht mehr mitschrieben, habe ich rekonstruieren lassen ==> Ergebnis: Zeit geschafft, weiterspielen.

Allerdings ist mir danach ein Gedanke gekommen. Was würdet Ihr in folgendem Fall entscheiden:
1. Weiß zieht den 40. Zug und drückt die Uhr (Plättchen noch oben).
2. Schwarz (knapp an Zeit) zieht den 40. Zug und drückt nicht die Uhr.
3. Weiß zieht den 41. Zug (kann die Uhr nicht drücken).
4. Die Zeit von Schwarz fällt.

Frage: Hat Schwarz auf Zeit verloren ?
Immerhin hat er keine 40 Züge komplett abgeschlossen.

Variante: Zwischen Schritt 3 und 4 zieht Schwarz noch seinen 41. Zug, aber bevor er die Uhr drückt fällt seine Zeit (Schritt 4).
Hat er in dieser Variante auf Zeit verloren ?
Auch hier hat er nur 39 Züge komplett abgeschlossen.
Jörg

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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von thomas.soergel » 15.12.2011, 00:27

Wenn Weiß den 41. Zug ausgeführt hat, dann muss, sofern alle Züge regelkonform waren, auch Schwarz im 41. Zug sein. Wenn Schwarz im 41. Zug ist und dass Blättchen noch oben, dann muss er ja wohl seine 40 Züge innerhalb der Zeitkontrolle ausgeführt haben. Somit kann die Entscheidung nur "Weiterspielen" lauten.
Der Wechsel des Zugrechts bedarf nicht zwingend das Drücken der Uhr.
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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von dfuchs » 15.12.2011, 10:22

Ein interessanter Fall!

Wenn man 6.9 liest müsste man zu dem Schluss kommen, dass die Partie verloren ist.
..gilt, dass ein Spieler seine Partie verloren hat, wenn er die vorgeschriebene
Anzahl von Zügen in der zugewiesenen Zeit nicht vollständig abgeschlossen hat. ...
Die Frage ist nun, kann der 41 Zug ausgeführt werden, bevor der 39 abgeschlossen wurde?

Sieht man die Bedenkzeiten mit Inkrement, könnte man zu dem Schluss kommen: Ja, das ist möglich.
Sicher bin ich mir hier nicht.

Ich persönlich würde dazu tendieren, die Zeitkontrolle als nicht geschafft anzusehen und die Partie folglich als verloren zu werten.

Höre mir aber gerne andere Meinungen dazu an.

Grüße Daniel

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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von JoergWeisbrod » 15.12.2011, 10:35

Ich weiß da noch gar nicht wohin ich tendieren soll, aber wenn Daniel's Meinung die richtige ist,
dann muss der Schiedsrichter(-assistent) in der beiderseitigen Zeitnotphase auch noch darauf achten,
dass der Spieler, bei dem die Zeit gefallen ist, irgendwann nach Ausführung des 40. Zuges auch seine Uhr angehalten und die des Gegners gestartet hat, bevor sein Blättchen fiel, selbst wenn es erst nach Ausführung des 41. oder 42. Zuges oder später geschah.
Ich glaube fast, dass die FIDE-Regeln so etwas nicht wollten und unglücklich formuliert sind.
Der Regeltext sollte so sein, dass es für das Schaffen der Zeitkontrolle (in diesem Beispiel 2h/40+1h) genügt,
entweder
- 40. Züge vollständig abgeschlossen zu haben
oder
- im 41. Zug am Zug zu sein
in dem Moment, in dem das Blättchen fällt.
Jörg

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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von thomas.soergel » 15.12.2011, 12:02

Ich bin auch Jörgs Ansicht. Das Problem ist, dass die FIDE-Regeln geschrieben wurden, als es noch keine Digitaluhren gab und es noch keinen Fischer-Modus gab.
Zu welchen Kuddelmuddel dann der Fischermodus führen kann:
Was ist, wenn der Spieler mit mehr Zeit die Uhr nicht drückt und der in Zeitnot befindliche sofort zieht?
Dann wurde er ja auch um das Inkrement betrogen. Oder ist er verpflichtet, den Gegner darauf hinzuweisen, dass er die Uhr drücken soll?
Was ist weiter, wenn das Drücken der Uhr im 20. Zug vergessen wurde? Wie soll dies der SR dann herausfinden? Hier wurden ja dann auch nur 39 Züge gemacht.
Die Frage ist, ob die Ausführung des 41. Zuges von Weiß die Unvollständigkeit des 40. Zuges heilt.
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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von JoergWeisbrod » 15.12.2011, 12:25

thomas.soergel hat geschrieben:Die Frage ist, ob die Ausführung des 41. Zuges von Weiß die Unvollständigkeit des 40. Zuges heilt.
Ja, genau. Nach den derzeitigen Regeln ist das m.E. nicht so.

Digitaluhren: Ich glaube, das Problem ist auch für Analoguhren relevant und wenn ohne Fischer-Modus gespielt wird.
In der Praxis wird es kaum vorkommen, dass jemand in Zeitnot das Drücken der Uhr vergisst.
Aber wenn der Gegner mit Weiß ganz schnell seinen 41. Zug gegenzieht (bevor Schwarz drücken konnte), dann könnte Schwarz irritiert sein und versehentlich auf sein Recht, die Uhr trotzdem zu drücken, verzichten.
thomas.soergel hat geschrieben:Was ist weiter, wenn das Drücken der Uhr im 20. Zug vergessen wurde?
Hier habe ich eine klare Meinung, die zumindest diese Frage lösen würde:
Wer einmal die Uhr drückt, schließt damit ALLE bisher nicht abgeschlossenen Züge, die er in der Partie gemacht hat vollständig ab. Es wird nirgends gefordert, dass jeder Zug für sich einzeln abgeschlossen werden muss.
Ausgeführt, aber nicht vollständig abgeschlossen können nur die letzten "paar" Züge sein, leider nach den Regeln auch mehr als einer. Wenn es mehr als einer ist, dann hat auch der Gegner einen oder mehrere Züge nur ausgeführt und nicht abgeschlossen. Bei Fischer-Modus ist das natürlich nicht erwünscht, wie Thomas' Beispiel zeigt.
In diesem Beispiel (Fischer-Modus) sollte der Gegner des Spielers, der absichtlich die Uhr nicht drückt, den Schiedsrichter um Hilfe bitten, weil er sonst sein dringend benötigtes Inkrement nicht bekommt.
Immerhin sagt 6.7 a) Satz 1:
Während der Partie hält jeder Spieler, nachdem er seinen Zug auf dem Schachbrett
ausgeführt hat, seine eigene Uhr an und setzt die seines Gegners in Gang. ...

Ich denke, dass kann man als Spieler in Zeitnot insbesondere bei Fischer-Modus auch reklamieren, dass der SR den Gegner darauf aufmerksam machen soll und es auch durchsetzt. Vorher sollte man einen dezenten Hinweis direkt an den Gegner versuchen, für den Fall dass es keine Absicht ist, aber ohne den Gegner zu sehr zu stören.
Jörg

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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von gervan » 15.12.2011, 14:05

Wer einmal die Uhr drückt, schließt damit ALLE bisher nicht abgeschlossenen Züge, die er in der Partie gemacht hat vollständig ab. Es wird nirgends gefordert, dass jeder Zug für sich einzeln abgeschlossen werden muss.
Ich denke nicht, dass dies ein Problem löst. Wie du ja selbst schon schriebst, führt das im Fischer Modus zu Problemen, denn man hat ja bei dieser Auslegung entweder nicht das Recht einen bereits abgeschlossenen Zug noch einmal abzuschließen, oder im noch absurderen Fall das Recht einen Zug beliebig oft abzuschließen.

Georg Heinze
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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von Georg Heinze » 15.12.2011, 18:26

thomas.soergel schrieb:
Ich bin auch Jörgs Ansicht. Das Problem ist, dass die FIDE-Regeln geschrieben wurden, als es noch keine Digitaluhren gab und es noch keinen Fischer-Modus gab.
Das stimmt natürlich nur insoweit, dass das mal so war!
Die letzten Änderungen stammen von 2009! Unter 6.2.b) ist z.B. vom „Aufschub-Modus“ die Rede und der geht definitiv nur mit Digitaluhren.

Ansonsten bin ich doch erstaunt, welche Meinungen hier geäußert werden.
Die Tatsache, ob eine ZÜ vorliegt, ist nicht davon abhängig, ob mit Analog- oder Digitaluhren gespielt wird. Uhren sind Kontrollinstrumente für das Einhalten der Regeln (hier der Bedenkzeitkontrolle). Wenn sie fehlerhaft sind oder fehlerhaft bedient werden, hat das der SR richtig zu stellen und ist nicht Grundlage für evtl. fehlerhafte Entscheidungen ("noch keine 40 Züge").
Andere Auffassungen resultieren m.E. daraus, dass der feine Unterschied zwischen einem „ausgeführten“ und einem „abgeschlossenen“ Zug nicht beachtet wird.

Sehen wir uns einige FIDE-Regeln an:
6.2 a) Wenn eine Schachuhr benutzt wird, muss jeder Spieler eine Mindestzahl von Zügen oder alle Züge in einer bestimmten Zeitperiode ausführen, und / oder es darf ihm pro Zug eine zusätzliche Bedenkzeit zugeteilt werden. All dies muss im Voraus bekannt gegeben werden.
Hier im Beispiel waren es 40 Züge in 2 Stunden + 1 Stunde für den Rest.
Es geht also darum, dass 40 Züge ausgeführt werden. Wie viele davon abgeschlossen wurden (also mit Drücken der Uhr), ist nicht von Belang.
6.3 Unmittelbar nach dem Fallen eines Fallblättchens müssen die Anforderungen nach Artikel 6.2 a) überprüft werden.
D.h. wenn zu diesem Zeitpunkt die Anforderungen von 6.2. a) erfüllt sind, kommt es nicht darauf an, was im 41.Zug oder später passiert.
6.8 Das Fallblättchen gilt als gefallen, wenn der Schiedsrichter dies beobachtet oder einer der Spieler zu Recht darauf hingewiesen hat.
Es muss also die ZÜ reklamiert werden, entweder von einem der Spieler oder der SR beobachtet dies. Sonst geht es weiter.
6.9 Außer in den Fällen, die durch die Artikel 5.1 a), 5.1 b), 5.2 a), b) oder c) erfasst werden, gilt, dass ein Spieler seine Partie verloren hat, wenn er die vorgeschriebene Anzahl von Zügen in der zugewiesenen Zeit nicht vollständig abgeschlossen hat. Die Partie ist jedoch remis, wenn eine Stellung entstanden ist, aus der heraus es dem Gegner nicht möglich ist, den König des Spieler durch eine beliebige Folge von regelgemäßen Zügen matt zu setzen.
Hier geht es konkret darum, dass der 40.Zug nicht nur ausgeführt wurde, sondern auch mit dem Drücken der Uhr abgeschlossen wurde!
Es ist allerdings nicht immer eine festgestellte ZÜ automatisch auch der Verlust der Partie.

Interessant sind auch einige Darlegungen aus der SRK-Regelecke bzw. den Regelauslegungen:
Als Modell könnte die Bedenkzeit dienen, die sowohl bei dem Wettkampf Kramnik-Leko, also auch bei der WM in San Luis galt: 2 Stunden/40 Züge, 1 Stunde/20 Züge, 15 Minuten für den Rest der Partie und 30 Sekunden extra ab dem 61. Zug. Damit eröffnen sich übrigens neue Aufgaben für den Schiri; der muss nämlich aufpassen, dass der Zugzähler der Schachuhr die korrekte Zügezahl aufweist.
Das ist ein Problem der Digitaluhren und des Zügezählers, wenn die Uhr nicht regelgerecht bedient wird (Uhr nicht gedrückt bzw. das sogen. „Zurückdrücken“).
Ein Spieler ist am Zug, wenn der Gegner unter Beachtung der Regeln des Art. 4.6 seinen Zug ausgeführt hat. Der Verweis auf Art. 6.7 ist dahin zu verstehen, dass der Spieler, der gezogen hat, in jedem Fall auch die Uhr drücken darf, selbst dann, wenn der Gegner seinerseits seinen Zug schon ausgeführt haben sollte.
Man ist also „am Zuge“, wenn der Gegner seinen Zug regelgerecht ausgeführt hat und nicht erst nachdem der Zug „vollständig abgeschlossen“ wurde. Das hatten wir schon in einem anderen Thread.
Das Problem besteht dann eben darin, dass das der Zügezähler nicht erfasst.

Ich hoffe, dass ich bei meinen Darlegungen keine Fehler gemacht habe und zum Verständnis beitragen konnte.

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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von Eckart » 15.12.2011, 19:23

dfuchs hat geschrieben:Wenn man 6.9 liest müsste man zu dem Schluss kommen, dass die Partie verloren ist.
..gilt, dass ein Spieler seine Partie verloren hat, wenn er die vorgeschriebene
Anzahl von Zügen in der zugewiesenen Zeit nicht vollständig abgeschlossen hat. ...
Dem stimme ich ausdrücklich zu. Ich meine sogar, dass es daran überhaupt nichts zu deuteln gibt.
dfuchs hat geschrieben:Die Frage ist nun, kann der 41 Zug ausgeführt werden, bevor der 39 abgeschlossen wurde?
Wahrscheinlich meinst du "bevor der 40. abgeschlossen wurde"?!

Ist doch in jeder Blitzpartie der Fall, in der der Gegner antwortet, noch bevor der Spieler nach seinem Zug die Uhr betätigt hat. Der Spieler darf auch dann noch die Uhr drücken, obwohl er nach dem Zug des Gegners bereits wieder selber am Zug ist.

Im vorliegenden Fall stand es dem Schwarzen auch nach Ausführung des 41. Zuges von Weiß frei, den 40. Zug durch Betätigen der Uhr vollständig abzuschließen. Wenn er es nicht tut - sein Problem! Falls er (irrig) davon ausgeht, dass das gar nicht mehr nötig sei, nachdem er ja schon wieder "am Zug" ist - ebenfalls ganz allein sein Problem! Regelunkenntnis schützt nicht vor ihren Folgen.
Georg Heinze hat geschrieben:Ich hoffe, dass ich bei meinen Darlegungen keine Fehler gemacht habe und zum Verständnis beitragen konnte.
Das ist nur bedingt der Fall.
Aus deinem Beitrag geht nicht klar hervor, ob du nun auf ZÜ erkennst oder nicht.
Ich habe außerdem den Eindruck, dass du den Sachverhalt nicht richtig verstanden hast.
Georg Heinze hat geschrieben:Es geht also darum, dass 40 Züge ausgeführt werden. Wie viele davon abgeschlossen wurden (also mit Drücken der Uhr), ist nicht von Belang.
Genau andersherum. Zeitüberschreitung liegt nur dann nicht vor, wenn der 40. Zug vollständig abgeschlossen ist. Es ist sehr wohl von Belang, ob die Uhr nach Ausführung des 40. Zuges gedrückt wurde oder nicht.
Georg Heinze hat geschrieben:Hier geht es konkret darum, dass der 40.Zug nicht nur ausgeführt wurde, sondern auch mit dem Drücken der Uhr abgeschlossen wurde!
Der Threadersteller hat aber den Sachverhalt so geschildert, dass nach dem 40. Zug von Schwarz die Uhr nicht gedrückt wurde, mit anderen Worten, dass der Zug zwar ausgeführt, aber nicht vollständig abgeschlossen worden ist.

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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von dfuchs » 15.12.2011, 20:57

Wenn ich 39. Zug schreibe, meine ich das auch so.

Das der 40. Zug noch nicht abgeschlossen wurde und der 41. gerade gemacht werden soll ist noch nichts besonders.

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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von Eckart » 15.12.2011, 21:09

dfuchs hat geschrieben:Wenn ich 39. Zug schreibe, meine ich das auch so.

Das der 40. Zug noch nicht abgeschlossen wurde und der 41. gerade gemacht werden soll ist noch nichts besonders.
Dann kann ich einen Zusammenhang zu dem hier besprochenen Sachverhalt nicht erkennen.

Der 39. Zug war doch schon vollständig abgeschlossen.
JoergWeisbrod hat geschrieben:Was würdet Ihr in folgendem Fall entscheiden:
1. Weiß zieht den 40. Zug und drückt die Uhr (Plättchen noch oben).
2. Schwarz (knapp an Zeit) zieht den 40. Zug und drückt nicht die Uhr.
3. Weiß zieht den 41. Zug (kann die Uhr nicht drücken).
4. Die Zeit von Schwarz fällt.

Frage: Hat Schwarz auf Zeit verloren ?
Immerhin hat er keine 40 Züge komplett abgeschlossen.

Variante: Zwischen Schritt 3 und 4 zieht Schwarz noch seinen 41. Zug, aber bevor er die Uhr drückt fällt seine Zeit (Schritt 4).
Hat er in dieser Variante auf Zeit verloren ?
Auch hier hat er nur 39 Züge komplett abgeschlossen.

Georg Heinze
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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von Georg Heinze » 15.12.2011, 23:56

Weil ich von Eckart mehrfach zitiert wurde, will ich hier nochmals darauf eingehen:
Eckart schrieb:
Aus deinem Beitrag geht nicht klar hervor, ob du nun auf ZÜ erkennst oder nicht.
Ich habe außerdem den Eindruck, dass du den Sachverhalt nicht richtig verstanden hast.
Keine Angst, den Sachverhalt habe ich schon verstanden Auf die Fragen von Jörg Weisbrod gehe ich noch ein.
Georg Heinze hat geschrieben:
Es geht also darum, dass 40 Züge ausgeführt werden. Wie viele davon abgeschlossen wurden (also mit Drücken der Uhr), ist nicht von Belang.
Für die Feststellung der ausgeführten 40 Züge ist es nicht maßgeblich, ob z.B. der 34. und 38.Zug vollständig abgeschlossen wurden (also mit Betätigen der Uhr) und demzufolge auch nicht die Anzeige des Zugzählers, sondern die tatsächlich ausgeführten Züge. Für die Feststellung der Zeitüberschreitung muss allerdings der 40.Zug abgeschlossen worden sein (also einschl. Betätigen der Uhr).

Eckart schreibt:
Genau andersherum. Zeitüberschreitung liegt nur dann nicht vor, wenn der 40. Zug vollständig abgeschlossen ist. Es ist sehr wohl von Belang, ob die Uhr nach Ausführung des 40. Zuges gedrückt wurde oder nicht.
Genau so ist es!
Georg Heinze hat geschrieben:
Hier geht es konkret darum, dass der 40.Zug nicht nur ausgeführt wurde, sondern auch mit dem Drücken der Uhr abgeschlossen wurde!
Hier bezog ich mich auf die Interpretation des FIDE-Art. 6.9. und nicht auf den von Jörg dargestellten Sachverhalt.

Eckart schreibt:
Der Threadersteller hat aber den Sachverhalt so geschildert, dass nach dem 40. Zug von Schwarz die Uhr nicht gedrückt wurde, mit anderen Worten, dass der Zug zwar ausgeführt, aber nicht vollständig abgeschlossen worden ist.
Wenn der Zug zwar ausgeführt wurde, aber nicht abgeschlossen und das Blättchen fällt, wurde die Zeit überschritten. Das ist in 6.9. doch klar geregelt!

Jörg Weisbrod hat geschrieben:
Allerdings ist mir danach ein Gedanke gekommen. Was würdet Ihr in folgendem Fall entscheiden:
1. Weiß zieht den 40. Zug und drückt die Uhr (Plättchen noch oben).
2. Schwarz (knapp an Zeit) zieht den 40. Zug und drückt nicht die Uhr.
3. Weiß zieht den 41. Zug (kann die Uhr nicht drücken).
4. Die Zeit von Schwarz fällt.

Frage: Hat Schwarz auf Zeit verloren ?
Immerhin hat er keine 40 Züge komplett abgeschlossen.
Nach meinen Darlegungen und entspr. Art. 6.9. hat Schwarz nicht die vorgeschriebene Züge absolviert, da der 40.Zug noch nicht abgeschlossen war, als das Blättchen fiel. Ob die Partie damit auch verloren ist, hängt davon ab, ob die ZÜ auch regelegerecht reklamiert wird und ob Weiß die Partie überhaupt (theoretisch) gewinnen kann.
Variante: Zwischen Schritt 3 und 4 zieht Schwarz noch seinen 41. Zug, aber bevor er die Uhr drückt fällt seine Zeit (Schritt 4).
Hat er in dieser Variante auf Zeit verloren ?
Auch hier hat er nur 39 Züge komplett abgeschlossen.
Nach dieser Aussage sind beiderseitig 40 Züge absolviert und Weiß hat den 41.Zug absolviert, ohne eine ZÜ zu reklamieren. Somit kann Schwarz beruhigt seine Partie fortsetzen.

thomas.soergel
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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von thomas.soergel » 16.12.2011, 11:33

Ich kann mich den Ausführungen von Georg Heinze nur anschließen. Es würde ja schon dem gesunden Menschenverstand widersprechen, wenn Schwarz durch Zeitüberschreitung verliert, obgleich Weiß den 41. Zug regelkonform ausgeführt hat.
In Artikel 6.2a) ist klar geregelt:
... muss jeder Spieler eine Mindestanzahl von Zügen ... in einer bestimmten Zeitperiode ausführen,...
In Jörgs Fall also 40 Züge binnen zwei Stunden. Wenn Weiß seinen 41. Zug gemacht hat und das schwarze Blättchen bis dahin noch oben ist, dann muss Schwarz also die 40 Züge in den zwei Stunden geschafft haben. Hier steht nur etwas von Zügen, nicht von vollständig abgeschlossenen.
Die Regelung in Art. 6.9 bezieht sich nach meiner Ansicht nur darauf, eine klare Grenze zu setzen, bis wann eine erfolgreiche Reklamation aufgrund von Zeitüberschreitung möglich ist. Solange also in diesem Fall die Uhr nach dem 40. Zug von Schwarz noch auf der schwarzen Seite läuft, kann dieser durch Zeitüberschreitung verlieren.
Ich würde in Jörgs Fall also weiterspielen lassen, weil ich Art. 6.2 a) für erfüllt ansehe.

Richtig haarig wird die Geschichte aber erst, wenn der 41. Zug von Weiß regelwidrig ist und das Blättchen fällt, bevor Schwarz die Uhr anhalten kann. In diesem Fall würde tatsächlich die Zeitüberschreitung greifen, da Weiß noch immer im 41. Zug wäre und Schwarz offensichtlich seinen 40. Zug nicht abgeschlossen hätte.
1. Spielleiter
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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von JoergWeisbrod » 16.12.2011, 11:56

thomas.soergel hat geschrieben: Richtig haarig wird die Geschichte aber erst, wenn der 41. Zug von Weiß regelwidrig ist und das Blättchen fällt, bevor Schwarz die Uhr anhalten kann. In diesem Fall würde tatsächlich die Zeitüberschreitung greifen, da Weiß noch immer im 41. Zug wäre und Schwarz offensichtlich seinen 40. Zug nicht abgeschlossen hätte.
Das ist ein anderer Fall. Den würde ich so sehen:
Wenn der illegale Zug vor der ZÜ bemerkt wird, bekommt Schwarz ja 2 Minuten hinzu und kann weiterspielen.
Und selbst wenn er kurz nach der ZÜ bemerkt wird, lag der Grund für die Reklamation (illegaler Zug) vor dem Grund der Reklamation auf ZÜ (außerdem sollen die Geschehnisse auf dem Brett im Zweifel Vorrang vor der Uhr haben).
Deshalb bekommt auch hier Schwarz 2 Minuten dazu und kann weiterspielen.
Jörg

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Georg Heinze
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Re: Zeitkontrolle: 41 Züge ausgeführt, aber nur 39 abgeschlossen

Beitrag von Georg Heinze » 16.12.2011, 13:16

Ich denke, der von thomas.soergel dargestellte Sachverhalt ist nicht ganz ohne.
Zweifellos hat S einen argen Lapsus begangen, wenn er seinen 40.Zug ausgeführt hat, ohne die Uhr zu drücken. Nun passiert es aber öfters (gerade in Zeitnotgefechten), dass der Gegner sofort zieht, so dass ich zunächst gar nicht die Uhr drücken konnte.
Nun gibt es den FIDE-Art.
6.7 a) Während der Partie hält jeder Spieler, nachdem er seinen Zug auf dem Schachbrett ausgeführt hat, seine eigene Uhr an und setzt die seines Gegners in Gang. Einem Spieler muss es immer ermöglicht werden, seine Uhr anzuhalten. Sein Zug gilt als nicht vollständig abgeschlossen, solange er das nicht getan hat, es sei denn, der ausgeführte Zug hat die Partie beendet.
Wenn ich also vergessen habe, die Uhr zu drücken oder der Gegner mir diese Möglichkeit genommen hat, gibt es jetzt immer noch die Chance, seinen Zug (hier den 40.) vollständig abzuschließen. Tut er das, ist alles gut, tut er es nicht, könnte er ein Problem haben. Es ist jetzt wichtig, ob diesen Vorgang ein SR beobachtet und wann welche Reklamation erfolgt. Da dies aus der Darstellung nicht ersichtlich ist, kann man den Fall auch nicht beurteilen. Wie ich bereits schrieb, eine ZÜ muss auch reklamiert werden, sonst ist es keine, die zum Partieverlust führt (führen kann). Auch ein illegaler Zug muss nicht reklamiert werden. Es gibt Fälle, wo es sogar besser ist, das nicht zu tun.
Ich würde es für höchst bedenklich halten, wenn nach der Ausführung des 40.Zuges von S das Blättchen offensichtlich noch nicht gefallen war und W deswegen auch nicht reklamieren kann, seinerseits aber den 41. Zug ausführt, die Uhr nicht betätigen kann, weil der 40.Zug von S noch nicht abgeschlossen war und nun nur deswegen gewinnen soll, weil er einen illegalen Zug gemacht hat?
Dann wäre es doch sinnvoller, nach der Ausführung des 40.Zuges von S einfach zu warten …
Entweder S merkt es noch oder eben nicht.
Wem es aber nicht nur um den Punkt geht, sondern sportlich fair ist, könnte den Gegner auch darauf aufmerksam machen. Da braucht man gar nichts zu sagen, da reicht ein Fingerzeig auf die Uhr.

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