elektronische Kommunikationsmittel

Chlodwig
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Re: elektronische Kommunikationsmittel

Beitrag von Chlodwig » 05.02.2013, 12:57

Georg Heinze hat geschrieben:@Chlodwig: nein, ich will gewiss nicht Falko Bindrich in irgendeiner Weise verteidigen, das macht er selbst (bzw. sein Anwalt) besser, als ich es könnte.
Das denke ich auch.
Georg Heinze hat geschrieben:Ich meine nur, dass man sich bei Entscheidungen - und das gilt für alle Entscheidungen des DSB - möglichst auf Rechtsgrundlagen berufen können sollte.
Da wird der DSB damit kein Problem haben. GM Bindrich hat ja schon angekündigt, das er das auch noch überprüfen lassen wil durch die Anrufung eines Zivilgerichts. Ich bin nur überrascht wie weit sich dieser junge Mann (nicht nur damit) aus dem Fenster lehnt. Natürlich ist auch das sein gutes Recht, und ich bin nur mal gespannt, ob er seine Ankündigung auch wirklich einhält, oder ob er nur als Meister der großen Töne in die Schachgeschichte der Bundesliga eingeht.
Georg Heinze hat geschrieben:Ob Falko Bindrich nun das Recht auf eine Veröffentlichung zusteht, vermag ich nicht zu sagen.
Die Frage, ob GM Bindrich einen Rechtsanspruch auf Veröffentlichung seiner DWZ beim DSB hat oder nicht, finde ich gelinde gesagt etwas lächerlich und so bedeutsam wie der berühmte, umzufallen drohende Sack Reis in Südostasien, zumal gar nicht sicher ist, ob es ihn (nicht den Sack, sondern den GM natürlich) überhaupt in irgendeiner erdenklichen Weise unter den Achselhöhlen (oder anderswo) damit juckt oder nicht.
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Georg Heinze
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Re: elektronische Kommunikationsmittel

Beitrag von Georg Heinze » 06.02.2013, 08:49

Ich denke, es lohnt nicht, auch hier noch eine Diskussion zu führen.
Relevante Entscheidungen und die dazu führenden Begründungen und Quellenangaben hatte ich hier eingestellt.
Nun ist GM Bindrich am Zuge.
Die Frage, ob GM Bindrich einen Rechtsanspruch auf Veröffentlichung seiner DWZ beim DSB hat oder nicht, finde ich gelinde gesagt etwas lächerlich
Eben darum hätte ich es mir verkniffen, ihn aus der Veröffentlichung zu streichen.

Georg Heinze
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Re: elektronische Kommunikationsmittel

Beitrag von Georg Heinze » 03.05.2013, 20:58

Es hat zwar gedauert, aber nun hat das Schiedsgericht die vom Präsidium ausgesprochene Sperre aufgehoben.
Näheres zur Begründung auf der DSB-Homepage.

WithoutPants
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Re: elektronische Kommunikationsmittel

Beitrag von WithoutPants » 23.11.2014, 13:28

Hallo,

ich hab auch eine Frage zur aktuellen Regelung
(ich bin gar kein schiedsrichter, hab mich nur hier eingeschlichen um diese Frage zu stellen ;-))

Ich würde gerne wissen, ob mein Sony-mp3 player auch als elektronisches Kommunikationsmittel zählt oder nicht.
Das Teil ist ein Abspielgerät und die einzige Funktion die es besitzt ist die Wiedergabe von Medien. Ich kann damit weder telefonieren, noch SMS schreiben, noch ins Internet oder sonst irgendein Progamm installieren. Ein reines Abspielgerät eben.

Mein Ziel ist folgendes:
Ich würde gerne währned meinen Partien Musik hören - damit kann ich mich wesentlich besser konzentrieren, wenn ich in meine kleine Musikwelt voll ruhiger schöner Klänge versinke um mich voll und ganz auf die Partie zu konzentrieren und nicht die ganzen Nebengeräusche aller anderen Personen hören muss...

Achja es ist ein Sony Walkman NWZ-A829 - der hat halt diverse ähnlichkeiten mit einigen smartphones ist aber schon viiiel älter ;-)

Freue mich auf eure ANtwort
Lg

GiantPanda
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Re: elektronische Kommunikationsmittel

Beitrag von GiantPanda » 23.11.2014, 15:15

Also entweder man kann von außen hören, was Dein Walkman abspielt - dann ist es eine Störung des Gegners und der Nachbarpartien.
Oder man kann es nicht hören, dann kann aber auch niemand überprüfen, ob Du Musik oder vielleicht doch ein Schach-Hörbuch auf dem Gerät hast.

In beiden Fällen würde ich das Gerät als Schiedsrichter nicht zulassen.


Viele Grüße
Ingrid

Georg Heinze
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Re: elektronische Kommunikationsmittel

Beitrag von Georg Heinze » 24.11.2014, 13:06

Es gab bereits eine Diskussion zum Thema:
http://srk.schachbund.de/forum/viewtopic.php?f=2&t=178

Ansonsten würde ich es wie GiantPanda sehen.
Man kann vom SR nicht verlangen, dass er sich bei der heutigen Vielfalt elektronischer Geräte gut genug auskennt, um einen in dieser Hinsicht zwar weniger "gefährlichen" Walkman eindeutig zuzuordnen.
Vielleicht handelt es sich doch um ein umgerüstetes elektronisches Kommunikationsmittel?

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