Hallo,
ich hab auch eine Frage zur aktuellen Regelung
(ich bin gar kein schiedsrichter, hab mich nur hier eingeschlichen um diese Frage zu stellen
)
Ich würde gerne wissen, ob mein Sony-mp3 player auch als elektronisches Kommunikationsmittel zählt oder nicht.
Das Teil ist ein Abspielgerät und die einzige Funktion die es besitzt ist die Wiedergabe von Medien. Ich kann damit weder telefonieren, noch SMS schreiben, noch ins Internet oder sonst irgendein Progamm installieren. Ein reines Abspielgerät eben.
Mein Ziel ist folgendes:
Ich würde gerne währned meinen Partien Musik hören - damit kann ich mich wesentlich besser konzentrieren, wenn ich in meine kleine Musikwelt voll ruhiger schöner Klänge versinke um mich voll und ganz auf die Partie zu konzentrieren und nicht die ganzen Nebengeräusche aller anderen Personen hören muss...
Achja es ist ein Sony Walkman NWZ-A829 - der hat halt diverse ähnlichkeiten mit einigen smartphones ist aber schon viiiel älter
Freue mich auf eure ANtwort
Lg