Re: elektronische Kommunikationsmittel
Verfasst: 17.07.2012, 20:41
Dann sind wir uns ja einig.
Grüße Daniel
Grüße Daniel
http://srk-forum.schachbund.net/
Nach Deinen Schilderungen kann man wohl kaum einen Betrugsversuch unterstellen, und da das Handy kein Geräusch verursacht hat, würde ich einen sofortigen Partieverlust für überzogen halten.bradobrey hat geschrieben:Was denkt ihr dazu?
Wieso braucht man ein Handy, um nach der Zeit zu schauen? Dafür gibt es doch Armbanduhren!bradobrey hat geschrieben:Ein unerfahrener Kollege hat während der Partie sein Handy in die Hand genommen (es war eingeschaltet) und draußen ("draußen" bedeutet hier noch Turnierareal, weil da geraucht wird, so eine Art Raucherecke) auf dem Handy ein paar Mal während des Rauchens nach der Zeit geguckt.
Ich nehme an, dass laut Turnierordnung beide Mannschaftsführer gemeinschaftlich die Aufgaben des Schiedsrichters wahrgenommen haben?bradobrey hat geschrieben:Der Kollege hat es zugegeben, worauf der gegnerische Mannschaftsführer den Verlust der Partie reklamiert hat, was letzen Endes vom eigenen Mannschaftsführer akzeptiert wurde.
Der Link führt zu einem Auslegungshinweis, der auf einer veralteten Fassung des "Handy-Paragraphen" beruht, gilt also nicht.bradobrey hat geschrieben:Ich verstehe, dass solche Fälle schon banal sind, aber...
http://srk.schachbund.de/include/frame. ... cke&zahl=6
Klar ist es, dass das Mitbringen untersagt ist, jedoch liegen bei vielen Kollegen Handys immer auf dem Tisch (oft mit dem herausgenommenen Akku). Aber "untersagt" heißt wohl nicht sofort "Partie verloren".
Hier wird der aktuell geltende Handy-Paragraph aus den FIDE-Regeln zitiert.bradobrey hat geschrieben:Eine Bemerkung noch:
"A-7.1.3
Im Turnierraum dürfen Handys oder andere störende Geräte weder benutzt werden, noch eingeschaltet sein." BTO, DSB.
Ich gehe davon aus, dass hier unter "Turnierraum" den Spielbereich laut 12.2. der FIDE-Schachregeln gemeint wird, also nicht das Turnierareal.
Sonst wirkt das Ganze ziemlich verwirrend...
MfG, Alexander.
P.S. Und zugleich: 12.3. b)
"Ohne Genehmigung des Schiedsrichters ist es dem Spieler untersagt, in das
Turnierareal ein Mobiltelefon oder andere elektronische Kommunikationsmittel
mitzubringen, sofern diese nicht vollkommen ausgeschaltet sind. Wenn ein
derartiges Gerät ein Geräusch verursacht, verliert der Spieler die Partie. Der
Gegner gewinnt. Falls der Gegner allerdings die Partie nicht mit einer beliebigen
Folge von regelgemäßen Zügen gewinnen kann, ist sein Ergebnis remis."
P.S.II.
Und zu guter Letz ein Paragraph aus dem BTO, NRW:
"6.7 Es ist verboten, den Gegner, gleich auf welche Art, abzulenken oder zu stören. Im Turniersaal
mitgeführte Telefone (Handys o.ä.) müssen abgeschaltet sein; ihre Benutzung ist untersagt. "
Soweit ist die Sache eindeutig.Ohne Genehmigung des Schiedsrichters ist es dem Spieler untersagt, in das Turnierareal ein Mobiltelefon oder andere elektronische Kommunikationsmittel mitzubringen, sofern diese nicht vollkommen ausgeschaltet sind.
Bradobrey schreibt zwar, dass das Handy kein Geräusch verursacht hat, aber …Wenn ein derartiges Gerät ein Geräusch verursacht, verliert der Spieler die Partie. Der Gegner gewinnt.
In einigen TOs von unteren Ligen die kenne besteht ein "Weiterspielgebot", falls sich die MFs nicht einig werden.Georg Heinze hat geschrieben:Der gegnerische Mannschaftsführer beantragt Partieverlust. Was soll der eigene Mannschaftsführer machen? Im vorliegenden Fall hat er dem zugestimmt und wenn nicht?
Dann wäre der Sachverhalt zum zuständigen Staffelleiter gegangen. Es ist stark davon auszugehen, dass er der Auffassung des gegnerischen Mannschaftsführers gefolgt wäre, was soll er sonst tun?
Ich beobachte das genaue Gegenteil. Seit der Einführung des Mobiltelefonverbots 2005 gibt es wegen dieser Sache deutlich weniger Streitfälle. Und damit auch keinen Ärger. Weil die Regelung klar ist. Die Fälle, die es bisher gab, waren immer unstrittig. Wer erwischt wurde, hat verloren. Protest zwecklos. Bestrebungen, das zu ändern, beispielsweise das Verbot aufzulockern, gab es bisher nicht. Warum wohl?Georg Heinze hat geschrieben:Leider ist es so, dass der sogen. Handyparagraph seit seiner Einführung ein ständiges Ärgernis darstellt.
Solche und ähnliche Vorschläge zu einem lockeren Umgang mit Kommunikationsmitteln gab es im Vorfeld der Einführung 2005 viele. Sie sind alle gescheitert. Man stelle sich vor, Falko Bindrich hätte während des zweiten Betrugsversuch gegen Siebrecht (beim ersten gegen Tregubov hat der Schiri nicht eingegriffen) nur eine Verwarnung bekommen. Bindrich hätte in Ruhe ohne Klogang zu Ende spielen können und der Betrug sowohl gegen Siebrecht als auch gegen Tregubov wäre ohne Folgen geblieben. Leider sind es gerade solche "Schachfreunde" wie Bindrich oder Natsidis, die die ab 2013 vorgesehene (das FIDE-Präsidium behält sich noch eine endgültige Entscheidung vor) noch strengere Regelung rechtfertigen.Georg Heinze hat geschrieben:Ich war noch nie dafür, hätte es beim 1.Versuch immer bei einer Verwarnung belassen. Aber als Schiedsrichter muss ich mich natürlich an die FIDE-Regeln und die Turnierordnung halten.
Erwischt wobei? Beim Telefonieren? Die zwingende Rechtsfolge "Partieverlust" schreiben die FIDE-Regeln nur für das Handygeräusch vor, für das Benutzen gerade nicht. Es sind auch nicht alle "Erwischten" mit Partieverlust belegt worden.Chlodwig hat geschrieben:Weil die Regelung klar ist. Die Fälle, die es bisher gab, waren immer unstrittig. Wer erwischt wurde, hat verloren. Protest zwecklos. Bestrebungen, das zu ändern, beispielsweise das Verbot aufzulockern, gab es bisher nicht. Warum wohl?
Was du alles weißt. Ist ja nicht mit anzuhören. Kannst du hellsehen, warst du Augenzeuge, oder wieso versteigst du dich zu den Begriffen "Betrugsversuch" und "Betrug"?Chlodwig hat geschrieben:Man stelle sich vor, Falko Bindrich hätte während des zweiten Betrugsversuch gegen Siebrecht (beim ersten gegen Tregubov hat der Schiri nicht eingegriffen) nur eine Verwarnung bekommen. Bindrich hätte in Ruhe ohne Klogang zu Ende spielen können und der Betrug sowohl gegen Siebrecht als auch gegen Tregubov wäre ohne Folgen geblieben. Leider sind es gerade solche "Schachfreunde" wie Bindrich oder Natsidis, die die ab 2013 vorgesehene (das FIDE-Präsidium behält sich noch eine endgültige Entscheidung vor) noch strengere Regelung rechtfertigen.
Ich will gewiss niemand seine Meinung nehmen. Dass es zuvor aber Streitfälle gegeben hat, ist mir nicht erinnerlich. Natürlich gibt es seitdem kaum Streitfälle, weil es eine klare Regelung zumindest fürs "Handyklingeln" gibt: Beim "Handyklingler" wird eine Null eingetragen, egal was auf dem Brett steht. Gut erinnerlich ist mir aber noch eine Regelung, dass es beim DSB für den Gegner einen Sieg gab, obwohl z.B. das Material nicht zum Mattsetzen reichte. Angeblich ließen die Auswertungsprogramme z.B. ein 0 : 0,5 nicht zu. Die FIDE-Festlegung, dass das Ergebnis des Gegners der SR festlegt, wurde eigenmächtig "umgedeutet". Diese DSB-Regelung wurde später zurückgenommen.Seit der Einführung des Mobiltelefonverbots 2005 gibt es wegen dieser Sache deutlich weniger Streitfälle.
Eine klare Regelung würde ich auch begrüßen!bradobrey hat geschrieben:P.S. Ich bin generell dafür, eine klare Regel einzuführen. Z.B. das Mitbringen des Handys ist verboten und wenn, dann muss es beim Schiedsrichter oder Mannschaftsführer abgegeben werden o.ä.
und:... und draußen ("draußen" bedeutet hier noch Turnierareal, weil da geraucht wird, so eine Art Raucherecke) auf dem Handy ein paar Mal während des Rauchens nach der Zeit geguckt.
Es sind also die Aussagen des "Sünders" und Deine Meinung dazu.Ich war nicht dabei. Ich glaube, ich hätte es doch bestritten