Befreiung von der Notationspflicht

Georg Heinze
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Re: Befreiung von der Notationspflicht

Beitrag von Georg Heinze » 04.03.2013, 18:45

In all diesen Fällen wurde es bislang immer so gehandhabt, dass den betroffenen Spieler zehn Minuten abgezogen wurden und die Sache damit erledigt war. Mitschreiben musste deswegen keiner, es ist ja auch eine Kann-Bestimmung.
Das kenne ich aber von den letzten DEM der Jugend anders.
Da hat man sogar den Partieverlust in Kaufgenommen, weil der "Assistent" vom Gegner nicht akzeptiert wurde, da es der Vater des einen Spielers war.

Wenn das mit der Notationspflicht tatsächlich eine KANN-Bestimmung ist, dann liegt aber Markus Keller, dessen Kommentierung ich mir zu eigen gemacht habe, phne mich mit ihm vergleichen zu wollen.

Wie gesagt, Ausnahmen im Kinderbereich oder in bestimmten Einzelfällen, das sehe ich auch so.
Wenn aber Randbauer eine Anfrage hier im SRK-Forum stellt, dann will er sicher wissen, wie die Regel ist.

hoppepit
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Re: Befreiung von der Notationspflicht

Beitrag von hoppepit » 04.03.2013, 18:57

Zitat aus den Auslegungshinweisen der SRK:
FR Art. 8.1 Verhinderung der Partienotation:
Ist es einem Spieler nicht möglich, die Partie aufzuzeichnen, zieht der SR vor
Partiebeginn zehn Minuten an der Gesamtbedenkzeit des betreffenden Spielers ab.
Ich könnte mir gut vorstellen, wenn ein Assistent zwingend erforderlich wäre, würde es dort erwähnt.
Gruß, Peter
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Georg Heinze
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Re: Befreiung von der Notationspflicht

Beitrag von Georg Heinze » 04.03.2013, 20:36

Naja, wenn es da so steht, dann steht es so. Immerhin sind diese vom 09.01.10
Dann kennt diese Auslegungshinweise eben Markus Keller nicht, denn seine Kommentierungen stammen vom 08.07.2009.

Randbauer
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Re: Befreiung von der Notationspflicht

Beitrag von Randbauer » 05.03.2013, 19:57

Ich fasse die oben von euch aufgeführten einschlägigen Regeln / Auslegungen mal zusammen:

Art. 8.1, FIDE-Regularien:
"Falls es einem Spieler nicht möglich ist, die Partie aufzuzeichnen, kann er einen Assistenten, der nach Auffassung des Schiedsrichters geeignet sein muss, einsetzen, um die Züge zu notieren. Seine Bedenkzeit wird vom Schiedsrichter angemessen angepasst."


Regelauslegung zu Art. 8.1 des DSB (Schiedsrichter-Kommission):
"Ist es einem Spieler nicht möglich, die Partie aufzuzeichnen, zieht der SR vor Partiebeginn zehn Minuten an der Gesamtbedenkzeit des betreffenden Spielers ab."

Markus Keller´s Auslegung zu Art. 8.1 (laut Georg Heinze vom 3.3.13):
"Es ist also ein Assistent für solche Spieler vorgeschrieben. Einfach nur nicht
mitschreiben, geht nicht."


So wie es aussieht, liegt Markus Keller falsch. Aber auch ok, man kann sich ja mal irren. Ist nicht so tragisch. Ich bin froh, dass es offenbar doch eine Möglichkeit gibt, den Senior von der Notationspflicht zu befreien. Danke für die Auskünfte!

Georg Heinze
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Re: Befreiung von der Notationspflicht

Beitrag von Georg Heinze » 05.03.2013, 20:41

Es liegt mir fern, die unterschiedlichen Interpretationen von Markus Keller und der SR-Kommission gegeneinander auszuspielen.
Fakt ist aber, dass, wenn ein Spieler seine Züge nicht notiert, er damit auch bei bestimmten Reklamationsrechten keinen Beweis beibringen kann.
Warum die SRK so ohne weiteres davon abgeht, dass ein Assistent die Züge notiert, entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht ist es ein Zugeständnis, dass, wenn weder der Spieler dazu in der Lage ist und kein Assistent zur Verfügung steht, trotzdem die Partie gespielt werden darf mit dem genannten Zeitabzug.
Randbauer wird´s freuen, kann er doch auf die Interpretation der SRK verweisen und dieser wird sich kein SR oder Turnierleiter entziehen.

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Re: Befreiung von der Notationspflicht

Beitrag von Thomas Rondio » 06.03.2013, 20:00

Randbauer hat geschrieben:Ich fasse die oben von euch aufgeführten einschlägigen Regeln / Auslegungen mal zusammen:

Art. 8.1, FIDE-Regularien:
"Falls es einem Spieler nicht möglich ist, die Partie aufzuzeichnen, kann er einen Assistenten, der nach Auffassung des Schiedsrichters geeignet sein muss, einsetzen, um die Züge zu notieren. Seine Bedenkzeit wird vom Schiedsrichter angemessen angepasst."


Regelauslegung zu Art. 8.1 des DSB (Schiedsrichter-Kommission):
"Ist es einem Spieler nicht möglich, die Partie aufzuzeichnen, zieht der SR vor Partiebeginn zehn Minuten an der Gesamtbedenkzeit des betreffenden Spielers ab."

Markus Keller´s Auslegung zu Art. 8.1 (laut Georg Heinze vom 3.3.13):
"Es ist also ein Assistent für solche Spieler vorgeschrieben. Einfach nur nicht
mitschreiben, geht nicht."


So wie es aussieht, liegt Markus Keller falsch. Aber auch ok, man kann sich ja mal irren. Ist nicht so tragisch. Ich bin froh, dass es offenbar doch eine Möglichkeit gibt, den Senior von der Notationspflicht zu befreien. Danke für die Auskünfte!
Stimmt so nicht: Mit ihrer Regelauslegung hat sich die Schiedsrichterkommission dahingehend festgelegt, was sie bei DSB-Turnieren unter "angemessen" versteht - nicht mehr und nicht weniger.
Freundliche Schachgrüße!

Thomas Rondio

Georg Heinze
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Re: Befreiung von der Notationspflicht

Beitrag von Georg Heinze » 06.03.2013, 20:58

"angemessen" - die in 8.1. getroffenen Bedenkzeitanpassung wird von der SRK auf 10 Minuten festgelegt.
Das ist die eine Aussage. Hinsichtlich eines Assistenten hat aber die SRK ebenfalls eine Festlegung getroffen: es geht auch ohne. Oder lese ich das falsch?

Georg Heinze
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Re: Befreiung von der Notationspflicht

Beitrag von Georg Heinze » 12.03.2013, 08:41

In seiner letzten Vorstandssitzung hat der Vorstand des SVS einen Beschluss gefasst, der in die hier diskutierte Thematik passt:

I
n Übereinstimmung mit den Schachregeln der FIDE, gültig ab dem 01.Juli 2009, den Empfehlungen des Deutschen Schachbundes und der Deutschen Schachjugend erklärt der Schachverband Sachsen e.V. folgendes:

Schachspieler, welche sich auf den FIDE-Artikel 6.7 (d) berufen, denen es, aus welchen Gründen auch immer (dazu zählen auch religiöse Gründe), nicht möglich ist das Bedienen einer Schachuhr zu realisieren, wird ein vom Schiedsrichter genehmigter Assistent bereitgestellt. Die Bedenkzeit des betreffenden Spielers wird vom Schiedsrichter angemessen angepasst und wir empfehlen hier einen Zeitnachteil von 5 Minuten.

Schachspieler, welche sich auf den FIDE-Artikel 8.1 berufen, denen es, aus welchen Gründen auch immer (dazu zählen auch religiöse Gründe), nicht möglich ist die Partie aufzuzeichnen, wird ein vom Schiedsrichter genehmigter Assistent bereitgestellt. Die Bedenkzeit des betreffenden Spielers wird vom Schiedsrichter angemessen angepasst und wir empfehlen hier einen Zeitnachteil von 10 Minuten.

Der Schiedsrichter bestimmt entsprechend der örtlichen Gegebenheiten den Standort des Assistenten.

In Anwendung beider FIDE-Artikel ist es jedem Schiedsrichter freigestellt auch andere, angemessene eigene Entscheidungen zu treffen.

Wir empfehlen, vor Turnierbeginn, alle Teilnehmer darauf aufmerksam zu machen, sollte es einen Spieler geben, der sich auf einen der beiden Artikel oder auf alle beide Artikel beruft.

Es ist allen Veranstaltern untersagt, Spieler von einer Veranstaltung auszuschließen, die sich auf einen oder auf alle beide FIDE-Artikel berufen.
Siehe hierzu:
http://www.schachverband-sachsen.de/ind ... bruar-2013

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