Zählt Jubeln als Reklamation?

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gervan
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Zählt Jubeln als Reklamation?

Beitrag von gervan » 26.05.2013, 11:16

Hi ihr Leute, Wir hatten beim Tandemschach ein Problem, welches sich aber auch aufs Blitz, oder Schnellschach übertragen lässt. Beide haben wenig Zeit. Ein Spieler schaut auf die Uhr, sieht dass die Platte seines Gegners gefallen ist, reißt die Arme hoch und jubelt. Nach 5 Sekunden Jubeln fällt auch seine Platte. Wie siehts aus. Ist die Handlung als Reklamation zu werten?

hoppepit
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Re: Zählt Jubeln als Reklamation?

Beitrag von hoppepit » 26.05.2013, 17:39

gervan hat geschrieben:Nach 5 Sekunden Jubeln fällt auch seine Platte. Wie siehts aus. Ist die Handlung als Reklamation zu werten?
Selbst wenn, hätte er trotzdem die Uhr anhalten müssen.
Jetzt ist die Partie Remis, da beide Blättchen gefallen sind.
A4 d.1) Das Fallblättchen gilt als gefallen, sobald einer der Spieler mit Recht darauf
hingewiesen hat. Der Schiedsrichter unterlässt es, das Fallen eines Blättchens
anzuzeigen; er darf dies jedoch tun, falls beide Blättchen gefallen sind.
d.2) Um einen Gewinn durch Zeitüberschreitung zu beanspruchen, muss der
Antragsteller beide Uhren anhalten und den Schiedsrichter benachrichtigen.
Dem Antrag wird nur stattgegeben, wenn nach Anhalten der Uhren das
Fallblättchen des Antragstellers noch oben und das seines Gegners gefallen ist.
d.3) Falls beide Fallblättchen wie unter 1) und 2) beschrieben gefallen sind, erklärt
der Schiedsrichter die Partie für remis.
Gruß, Peter
Unterlagen für Schiedsrichter und Turnierorganisation:
https://www.schachschiri.de
Threema: KPH5UBWT

gervan
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Re: Zählt Jubeln als Reklamation?

Beitrag von gervan » 26.05.2013, 17:56

Ok, stimmt. Ans Anhalten hab ich gar nicht gedacht. Kann dann geschlossen werden.

Georg Heinze
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Re: Zählt Jubeln als Reklamation?

Beitrag von Georg Heinze » 27.05.2013, 10:41

An sich hat hoppepit alles geschrieben, was dazu zu schreiben ist.
Es ist leider nicht allgemein bekannt, wie ordnungsgemäß - und demzufolge auch erfolgreich- zu reklamieren ist.
Es wird geglaubt, wie es unter A4. d1) geschrieben steht:
A4 d.1) Das Fallblättchen gilt als gefallen, sobald einer der Spieler mit Recht darauf hingewiesen hat.
dass ein Hinweis auf das gefallene Blättchen zureicht.
Wobei das "Jubeln über die gefallene Platte" ohnehin fraglich ist im Sinne einer ordnungsgemäßen Reklamation.
M.M. nach resultiert die Unsicherheit aus der im Unterschied zum Normalschach unterschiedlichen Festlegung: Hier steht:
6.8 Das Fallblättchen gilt als gefallen, wenn der Schiedsrichter dies beobachtet oder einer der Spieler zu Recht darauf hingewiesen hat.
Wenn es der SR beobachtet, dann ist es beim Normalchach klar.
"Wenn ein Spieler zu Recht darauf hingewiesen hat" - ja wie geht das?
Beim Schnellschach steht das gleich unter A4. d2):
Um einen Gewinn durch Zeitüberschreitung zu beanspruchen, muss der Antragsteller beide Uhren anhalten und den Schiedsrichter benachrichtigen. Dem Antrag wird nur stattgegeben, wenn nach Anhalten der Uhren das Fallblättchen des Antragstellers noch oben und das seines Gegners gefallen ist.
Im übrigen denke ich, sollte man beim Tandemschach ohnehin etwas großzügiger verfahren. Es ist ja kein Turnierschach, sondern "Freizeitschach" und bei wem das Blättchen fällt, hat eben verloren. Wenn da gejubelt wird, ist jedem Beteiligten doch klar, warum.

Alexander
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Re: Zählt Jubeln als Reklamation?

Beitrag von Alexander » 02.06.2013, 15:57

Um einen Gewinn durch Zeitüberschreitung zu beanspruchen, muss der Antragsteller beide Uhren anhalten und den Schiedsrichter benachrichtigen. Dem Antrag wird nur stattgegeben, wenn nach Anhalten der Uhren das Fallblättchen des Antragstellers noch oben und das seines Gegners gefallen ist.
Ich habe noch keinen gesehen, der deswegen den Schiedsrichter benachrichtigt hätte!

Jubeln und die Arme hochstrecken soll eher ein Hinweis für den Kumpanen sein. Es könnte ja sein, dass dieser das gefallene Blättchen nicht bemerkt.

Mit schachlichen Grüßen
Alexander

Werner
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Re: Zählt Jubeln als Reklamation?

Beitrag von Werner » 02.06.2013, 17:40

Um auf den Kern der Sache zu kommen, wandeln wir den Sachverhalt ein wenig ab:

Turnierpartie kurz vor dem 40. Zug.
gervan hat geschrieben:Beide haben wenig Zeit. Ein Spieler schaut auf die Uhr, sieht dass die Platte seines Gegners gefallen ist, reißt die Arme hoch und jubelt. Nach 5 Sekunden Jubeln fällt auch seine Platte. Wie siehts aus. Ist die Handlung als Reklamation zu werten?
Wie entscheidet der herbeigerufene Schiedsrichter?
Beide Spieler bestätigen dem Schiedsrichter auf Befragen, dass der "Jubel" vor dem Fall des anderen (zweiten) Blättchens erfolgt ist.

Georg Heinze
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Re: Zählt Jubeln als Reklamation?

Beitrag von Georg Heinze » 02.06.2013, 22:03

Wie der herbeigerufene SR entscheidet, wissen wir beide nicht. 8)
Aber es geht ja sicher darum, wie er entscheiden müsste.

Entsprechend der zutreffenden FIDE-Art. sehe ich es wie folgt:
6.8 Das Fallblättchen gilt als gefallen, wenn der Schiedsrichter dies beobachtet oder einer der Spieler zu Recht darauf hingewiesen hat.
Der SR hat es nicht beobachtet und der Jubelschrei des einen Spielers ist keine ordnungsgemäße Reklamation.
6.11 Wenn beide Fallblättchen gefallen sind, aber nicht feststellbar ist, welches zuerst,
a) wird die Partie fortgesetzt, falls dies in einer beliebigen Zeitperiode außer der letzten geschieht.
Der SR wurde gerufen, nachdem beide Blättchen gefallen sind.
Nun gilt es festzustellen, welches Blättchen zuerst gefallen ist. Wenn es dazu eine eindeutige Aussage beider Spieler gibt, dürfte es dem SR mit der Entscheidung nicht schwer fallen.

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