An sich hat hoppepit alles geschrieben, was dazu zu schreiben ist.
Es ist leider nicht allgemein bekannt, wie ordnungsgemäß - und demzufolge auch erfolgreich- zu reklamieren ist.
Es wird geglaubt, wie es unter A4. d1) geschrieben steht:
A4 d.1) Das Fallblättchen gilt als gefallen, sobald einer der Spieler mit Recht darauf hingewiesen hat.
dass ein Hinweis auf das gefallene Blättchen zureicht.
Wobei das "Jubeln über die gefallene Platte" ohnehin fraglich ist im Sinne einer ordnungsgemäßen Reklamation.
M.M. nach resultiert die Unsicherheit aus der im Unterschied zum Normalschach unterschiedlichen Festlegung: Hier steht:
6.8 Das Fallblättchen gilt als gefallen, wenn der Schiedsrichter dies beobachtet oder einer der Spieler zu Recht darauf hingewiesen hat.
Wenn es der SR beobachtet, dann ist es beim Normalchach klar.
"Wenn ein Spieler zu Recht darauf hingewiesen hat" - ja wie geht das?
Beim Schnellschach steht das gleich unter A4. d2):
Um einen Gewinn durch Zeitüberschreitung zu beanspruchen, muss der Antragsteller beide Uhren anhalten und den Schiedsrichter benachrichtigen. Dem Antrag wird nur stattgegeben, wenn nach Anhalten der Uhren das Fallblättchen des Antragstellers noch oben und das seines Gegners gefallen ist.
Im übrigen denke ich, sollte man beim Tandemschach ohnehin etwas großzügiger verfahren. Es ist ja kein Turnierschach, sondern "Freizeitschach" und bei wem das Blättchen fällt, hat eben verloren. Wenn da gejubelt wird, ist jedem Beteiligten doch klar, warum.