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Übersetzung der 50-Züge-Regel

Verfasst: 05.08.2013, 19:54
von CarlOrff
Die deutsche Übersetzung der 50-Züge-Regel enthält anscheinend einen sinnentstellenden Fehler:
9.3 Die Partie ist remis aufgrund eines korrekten Antrages des Spielers, der am Zuge ist, falls
a) er einen Zug auf sein Partieformular schreibt und dem Schiedsrichter seine Absicht erklärt, diesen Zug ausführen zu wollen, der zur Folge habe, dass dann die letzten 50 aufeinanderfolgenden Züge eines jeden Spielers gemacht worden sind, ohne dass ein Bauer gezogen oder eine Figur geschlagen worden ist, oder
b) die letzten 50 aufeinanderfolgenden Züge eines jeden Spielers geschehen sind, ohne dass ein Bauer gezogen oder eine Figur geschlagen worden ist
Auf Englisch heißt das:
9.3 The game is drawn, upon a correct claim by the player having the move, if:
a. he writes his move on his scoresheet and declares to the arbiter his intention to make this move, which shall result in the last 50 moves having been made by each player without the movement of any pawn and without any capture, or
b. the last 50 consecutive moves have been made by each player without the movement of any pawn and without any capture.
Im deutschen Text reicht eine der beiden Bedingungen, im englischen müssen sie richtigerweise beide zusammen erfüllt sein. Ich hätte es mit weder ... noch übersetzt. Oder übersehe ich da was?

Re: Übersetzung der 50-Züge-Regel

Verfasst: 05.08.2013, 22:45
von fritz103
Hallo,

ohne jetzt zu sehr in die Logik abdriften zu wollen:

In der englischen Version steht sinngemäß "ohne(Bauernzug) UND ohne(Schlagen)". In der deutschen steht dagegen "ohne(Bauernzug ODER Schlagen)". Beachte jeweils, worauf sich das "ohne" bezieht. Diese beiden Schreibweisen sind gleichwertig. Somit ist also alles in Ordnung.

Viele Grüße
Jens

Re: Übersetzung der 50-Züge-Regel

Verfasst: 05.08.2013, 23:19
von CarlOrff
Wenn man die Klammern so setzt wie du, stimmt das, und anhand des Originals lässt sich das verifizieren. Ich habe aber den Text intuitiv als Ellipse gelesen, was in natürlichen Sprachen zulässig und auch nicht fernliegend ist. Insofern finde ich die Übersetzung weiterhin unbefriedigend.

Aber sei's drum, Auslegungsprobleme gibt es ja anscheinend nicht.

MfG Ingram