Auch ein unmöglicher Zug wird erst mit der Reklamation ein unmöglicher Zug.
Diese Begründung kann ich so nicht akzeptieren und verstehe sie auch nicht.Das ist allerdings Unfug. Ein unmöglicher Zug liegt vor, wenn der Zug nicht den Anforderungen von Artikel 3 genügt. Mit einer gegebenenfalls sich anschließenden Reklamation hat das nichts zu tun. Wenn nicht reklamiert wird, wird beim Blitzen eben trotz unmöglichen Zuges weitergespielt.
Was ein unmöglicher Zug ist, steht im FIDE-Artikel 3 beschrieben.
Ob ein unmöglicher Zug Konsequenzen hat oder nicht, ist hier nicht beschrieben.
Es ist aber Fakt, dass ich einen unmöglichen Zug reklamieren muss, sonst bleibt er ohne Konsequens.
Das hast Du in Deinem letzten Satz ja auch so festgestellt.
Im übrigen, nicht Sätze aus dem Zusammenhang reißen.
Meine Antwort war die Reaktion auf eine vorherige Meinungsäußerung:
Und daraufhin meine Antwort:Zitat:
Hier geschah der regelwidrige Zug klar vor dem Blättchenfall, da dieses erst mit der Reklamation als gefallen gilt.
Das ist also klar eine Feststellung zur Wirksamkeit eines unmöglichen Zuges im konkreten Fall.Ob es so war, hat gervan nicht beschrieben.
Und ansonsten: siehe oben. Auch ein unmöglicher Zug wird erst mit der Reklamation ein unmöglicher Zug.
Nochmals:
Ein Blättchen ist gefallen. Hat das Konsequenzen?
Es wurde ein unmöglicher Zug gemacht. Hat das Konsequenzen?
Ob es Konsequenzen hat, hängt von der wirksamen Reklamation ab.