Paragraph 11.3 b) der neuen FIDE-Regeln

rca66
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Paragraph 11.3 b) der neuen FIDE-Regeln

Beitrag von rca66 » 15.05.2014, 11:40

Ist eigentlich niemandem die Tragweite von 11.3 b) bewusst? Die Wahrung der Privatsphäre wird durch deutsche Gesetze sehr stark geschützt. Selbst Polizisten dürfen bei einer Person nur bei konkretem Verdacht einer Straftat eine Leibesvisitation durchführen. Ein Regelverstoß gegen eine FIDE Regel ist keine Straftat! Aus juristischer Sicht, die sich nicht um Schachregeln schert, wäre dies also eine verdachtsunabhängige Untersuchung. Eine solche Untersuchung und das Eindringen in die Privatsphäre ist völlig unverhältnismäßig.

Kann sich jemand mal vorstellen, wie wohl nicht-schachspielende Eltern reagieren, wenn sie hören, dass ihre minderjährigen Kinder gemäß den Regeln des Schachs von irgendwelchen fremden Erwachsenen befummelt werden dürfen - oder dass dieses bereits geschehen ist? Ein Spieler, der zu einem Open angereist ist und dem Kosten entstanden sind, könnte vor dem Dilemma stehen, dass er entweder sein Turnier abbrechen oder auf seine gesetzlich geschützten bürgerlichen Rechte verzichten muss, obwohl er sich nichts zuschulde hat kommen lassen. Das klingt nach Nötigung. Welcher Turnierleiter, der auch nur einigermaßen bei Trost ist, würde es wagen, diese Regel tatsächlich umzusetzen? Eine falsche Berührung, und er hat eine Klage wegen sexueller Belästigung am Hals (dass eine gleichgeschlechtliche Person unsittlich berührt wurde, ist dabei unerheblich). Polizisten und Sicherheitsbeamte sind für solche Untersuchungen geschult worden. Turnierleiter nicht.

Turnierleiter weden mit dieser Regel vor eine unverhältnismässige Verantwortung gestellt. Ein einfaches Klingeln des Handys war bislang eine recht klare Angelegenheit. Was macht er jetzt? Spieler sehen sich potentiell einer erniedrigenden Untersuchung oder einer Bestrafung durch den Turnierleiter ausgesetzt.

Ich halte diese Regel schlicht für illegal und potentiell schädlicher für das Schach als die Betrugsmöglichkeiten, denen man damit begegnen will.

Ralf Callenberg

dfuchs
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Re: Paragraph 11.3 b) der neuen FIDE-Regeln

Beitrag von dfuchs » 15.05.2014, 13:31

Wenn einem die Regeln ein Recht geben, dann hat man auch das Recht darauf zu verzichten.

Also nur weil die FIDE-Regeln das jetzt grundsätzlich erlauben bedeutet das nicht, dass der Schiedsrichter das machen muss oder auch nur darf, wenn andere Normen dagegen sprechen.

Um auf deine erste Frage zurück zu kommen:
Mir ist die Tragweite bewusst und egal,
da ich als Schiedsrichter dieses mir zugestandene Recht einfach nicht wahrnehme.

Grüße Daniel

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Re: Paragraph 11.3 b) der neuen FIDE-Regeln

Beitrag von rca66 » 15.05.2014, 13:58

dfuchs hat geschrieben:Wenn einem die Regeln ein Recht geben, dann hat man auch das Recht darauf zu verzichten.
Darum geht es nicht. Entscheidend ist, dass dem Turnierleiter dieses Recht zugestanden wird - was er aber nicht hat. Ein Beispiel: Kaufhäuser haben ein berechtigtes Interesse daran, Diebstähle zu verhindern. Dennoch ist es ihnen untersagt, ohne Verdachtsmoment Taschen zu untersuchen (von Leibesvisitationen ganz zu schweigen). Ja, es ist ihnen nicht einmal gestattet, dies in ihren AGBs festzulegen. Es wurde erfolgreich vor dem BGH gegen ein Schild in einem Kaufhaus geklagt, in dem eben eine solcher verdachtsunabhängiger Einblick in Einkaufstaschen angekündigt wurde (die Verkäufer wären dazu nicht verpflichtet gewesen, aber sie hätten eben angeblich das Recht gehabt). Solch eine Klausel ist illegal. Genauso illegal finde ich den Passus in 11.3. b).
Mir ist die Tragweite bewusst und egal,
da ich als Schiedsrichter dieses mir zugestandene Recht einfach nicht wahrnehme
Dir als Schiedsrichter ist das vielleicht egal. Mir als Spieler aber nicht. Denn ich habe nicht unter Kontrolle, wie der Schiedsrichter drauf ist.

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Re: Paragraph 11.3 b) der neuen FIDE-Regeln

Beitrag von dfuchs » 15.05.2014, 14:29

Du bist in einem Schiedsrichterforum gelandet, von daher habe ich dir aus Schiedsrichtersicht geantwortet und bin auch davon ausgegangen, dass du Schiedsrichter oder Veranstalter bist.
Du als Schiedsrichter hast das Recht auf die Durchsuchung zu verzichten und genau das mache ich und meinte ich.
Als Turnierveranstalter verzichte ich auch darauf und würde es auch in die Ausschreibung schreiben.
Als Spieler würde ich mir Turniere suchen, die eben entweder explizit verzichten, oder bei denen ich die Schiedsrichter kenne und die darauf verzichten.

Es ist halt wie überall. Ich suche mir meine Turniere, an denen ich mitspiele nach unterschiedlichen Kriterien aus nun ist die Möglichkeit der Durchsuchung in meinen Kriterienkatalog dazu gekommen.
Ich sehe da kein bisschen mehr Probleme als wenn mein Supermarkt vor der Haustür Taschenkontrollen einführt. Macht er es nehme ich den nächsten Supermarkt.
Ist beim Turnier nichts anderes.

Grüße Daniel

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Re: Paragraph 11.3 b) der neuen FIDE-Regeln

Beitrag von rca66 » 15.05.2014, 14:43

dfuchs hat geschrieben:Du bist in einem Schiedsrichterforum gelandet, von daher habe ich dir aus Schiedsrichtersicht geantwortet und bin auch davon ausgegangen, dass du Schiedsrichter oder Veranstalter bist.
Naja, ich war davon ausgegangen, dass es Schiedsrichtern nicht völlig egal ist, welche Regeln ihrer Tätigkeit zugrunde liegen.
Ich sehe da kein bisschen mehr Probleme als wenn mein Supermarkt vor der Haustür Taschenkontrollen einführt. Macht er es nehme ich den nächsten Supermarkt.
Noch einmal: der Supermarkt *darf* eine solche Taschenkontrolle überhaupt nicht einführen. Und was ist denn das für eine Regel, wenn sich plötzlich jeder Turnierveranstalter vor der Entscheidung sieht, ob er diese nun anwendet oder nicht - und dieses auch noch publik machen sollte? Und wenn er sie anwendet, kann er sich nicht sicher sein, ob das überhaupt rechtens ist.

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Re: Paragraph 11.3 b) der neuen FIDE-Regeln

Beitrag von dfuchs » 15.05.2014, 16:00

Natürlich ist mir nicht egal, nach welchen Regeln ich schiedsrichte, aber ich weiß eben auch wo ich welche Regel wie anzuwenden habe.

Wenn ein Spieler explizit zustimmt, dann sind auch die aktuellen Regeln wohl nach deutschem Recht zulässig, wobei ich kein Jurist bin und nur das sage, was ich gehört habe. Es gibt bereits heute auch Veranstaltungen, bei denen Leibesvisitationen durchaus nichts außergewöhnliches sind. Auch bei einem Dopingtest im Leistungssport schaut der Kontrolleur dir direkt beim pinkeln zu und man kann sich nicht dagegen wehren außer indem man den Sport nicht mehr ausführt.

Rein rechtlich sind wir hier im Zivilrecht und da ist ziemlich viel erlaubt, was vertraglich zwischen den Partien vereinbart ist.

Wir sind bei einer Regel, die eine sehr scharfe Waffe im Spitzenschach sein kann.
Und als Turnierveranstalter habe ich nun mal die Pflicht mich mit den Regeln meines Sports auseinander zu setzen und zu entscheiden, wie ich diese Umsetze.
Einfach ist das nicht und war es auch noch nie, es haben sich nur viele Veranstalter das Leben sehr einfach gemacht.

Die FIDE gibt den Veranstaltern im Moment immer mehr Freiheiten zu entscheiden, wo sie ihre Turniere ansetzen und ob sie die Regeln strikt übernehmen wollen oder nicht.
Auf der anderen Seite verlangt die FIDE aber eben auch, dass die Veranstalter sich diese Gedanken mach und wenn sie es nicht tun, dann gelten halt die maximal scharfen Regeln.
Für mich ist das absolut OK, da ich bei meinen Turnieren eben weiß was ich kann und was ich darf.
Und ich überlege mir halt auch vorher sehr genau wo ich mitspiele und wo nicht.

Zu guter Letzt noch ein Totschlagargument:
Als Schiedsrichter mache ich die Regeln nicht, sondern setzte sie nur um.

Grüße Daniel

P.S: Der Supermarkt darf das sehr wohl, wenn er vorher jeden einzelnen Kunden explizit darauf hinweist und noch ein paar andere Voraussetzungen erfüllt. Gehen tut es aber.

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Re: Paragraph 11.3 b) der neuen FIDE-Regeln

Beitrag von rca66 » 15.05.2014, 17:16

dfuchs hat geschrieben: Auch bei einem Dopingtest im Leistungssport schaut der Kontrolleur dir direkt beim pinkeln zu und man kann sich nicht dagegen wehren außer indem man den Sport nicht mehr ausführt.
Doping-Tests sind etwas anderes. Da geht es im Leistungsbereich um Geld, d.h. um möglichen Betrug. Doping ist zudem gesundheitsgefährdend. Und während Doping in jedem Fall unsportlich ist, ist es das bloße Mitführen eines Handys nicht. Man kann also diese beiden Dinge nicht miteinander vergleichen. Es geht um die Verhältnismässigkeit. Während ich Kontrollen am Flughafen akzeptiere (und sie für absolut notwendig halte), da es dort erwiesenermaßen um Leben und Tod geht, würde ich einer Leibesvistation durch einen Turnierleiter bei einem Open oder einer Stadtmeisterschaft niemals zustimmen.

Und noch ein entscheidender Unterschied: wie Du festgestellt hast, werden die Dopingtests üblicherweise im Leistungssport vorgenommen. In den Fussball-Regeln des DFB z.B. wird nicht ein Wort über Dopingkontrollen verloren. Das zu regeln ist Sache der Bundesliga. Im Schach dagegen wird mit einem mal ein weitreichender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht in den Grundregeln des Spiels festgeschrieben, also auch für den Breitensport. Das heißt nicht nur die Bundesliga oder die Deutsche Meisterschaft, sondern jede Vereinsmeisterschaft, jedes Feld-und-Wiesen-Open, jeder Mannschaftskampf auf Kreisebene, wo die "Schiedsrichter" (also Mannschaftführer) nicht mal unfallfrei die Zeitnotregeln beherrschen, fällt darunter. Sind übereifrige Regelauslegungen sonst eher was zum Schmunzeln, bewegt man sich hier vielleicht am Rander der Legalität. Würde der DSB eine solche Regelung in der TO für seine Meisterschaften festschreiben, hätte ich damit weniger Probleme. Aber als fester Bestandteil der Spielregeln ist das völlig unangemessen.
Und als Turnierveranstalter habe ich nun mal die Pflicht mich mit den Regeln meines Sports auseinander zu setzen und zu entscheiden, wie ich diese Umsetze.
Ich fürchte, ich habe es immer noch nicht rüberbringen können. Es geht nicht um die Umsetzung. Meines erachtens ist eine solche Klausel schlichtweg unzulässig. Der DSB darf den Schiedsrichtern dieses Recht überhaupt nicht einräumen, ob die das nun umsetzen oder nicht.
Als Schiedsrichter mache ich die Regeln nicht, sondern setzte sie nur um.
Ja, aber jeder Schiedsrichter sollte sich m.E. darüber im Klaren sein, dass er sich bei der Umsetzung dieser Regel in einem rechtlichen Graubereich bewegt. Es geht hier also nicht um die übliche Auslegungsfragen eines Schiedsrichters/Turnierausrichters. Es ist ein massiver Unterschied zwischen der Feststellung "Ich lege diese Regelung jetzt so und so aus, weil ich das für sportlicher halte" und "Ich lege diese Regelung jetzt so und so aus - weil ich nicht riskieren möchte angezeigt zu werden"

Wenn ein Teilnehmer eines Opens, der für Reise, Unterkunft und Startgeld Geld gezahlt hat, mit einem Male vor der Wahl steht das Turnier nicht mehr weiterspielen oder sich Abtasten lassen zu müssen - ohne, dass er etwa unrechtes getan hat, gerät man hier bereits in die Nähe der Nötigung. Das hat nichts mehr mit den üblichen Konsequenzen einer Schiedsrichterentscheidung zu tun. Und die Vorstellung, dass ein Schiedsrichter bei einem Open mit einem 12-jährigen in einen Nebenraum geht um ihn dort auf Handys zu untersuchen, ruft sicherlich nicht nur bei mir Unbehagen hervor.
P.S: Der Supermarkt darf das sehr wohl, wenn er vorher jeden einzelnen Kunden explizit darauf hinweist und noch ein paar andere Voraussetzungen erfüllt. Gehen tut es aber.
Sicher nicht. Ohne einen konkreten Verdacht darf ein Supermarkt (oder sonst irgend jemand) keine Taschenkontrollen durchführen. Eine Zeitlang haben sie das mal versucht. Aber spätestens nach dem entsprechenden BGH-Urteil sind solche Regelungen wieder verschwunden. Und Leibesvisitation gehen schon gar nicht. Sollte diese nötig erscheinen, wird die Polizei gerufen.

Du hattest eingangs mal gesagt, Dir wäre die Tragweite dieser Regelung bewusst. So, wie Du hier reagierst, bezweifle ich das allerdings. Für Dich scheint das eine Frage, ein Problem komplett im Rahmen der Schachregeln zu sein, so wie man Karenzzeiten festlegt, Bedenkzeiten oder ähnliches. Das Problem ist jedoch, dass es hier um juristische Fragen und damit über die reinen FIDE-Regeln hinaus geht. Eine Regel wie 11.3 b) ist absolut einmalig und hat es in ähnlicher Form im Schach noch nie gegeben.

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Re: Paragraph 11.3 b) der neuen FIDE-Regeln

Beitrag von hoppepit » 15.05.2014, 17:54

Ich bin auch ins Grübeln gekommen, als ich den Passus gelesen habe.
Aus Sicht der FIDE kann ich den Paragraphen nachvollziehen, würde ihn aber als SR wie Daniel schon schrieb nicht umsetzen.
Mal sehen, evtl. gibt es von der SRK noch einen "Auslegungshinweis"?!
Gruß, Peter
Unterlagen für Schiedsrichter und Turnierorganisation:
https://www.schachschiri.de
Threema: KPH5UBWT

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Re: Paragraph 11.3 b) der neuen FIDE-Regeln

Beitrag von Georg Heinze » 15.05.2014, 21:20

Daniel und hoppepit würden also diesen 11.3 b) hinsichtlich der Leibesvisitation nicht umsetzen. Klare Ansage.
Nehmen wir nun mal ein anderes Beispiel: GM Siebrecht hat den Verdacht, dass sein Gegenspieler ein Handy bei sich führt, ist sich aber nicht sicher. Vielleicht geht sein Gegenüber nur zu oft auf Toilette. Er fordert den SR zu einer Kontrolle auf. Dieser hat -auch ohne jeglichen Verdacht- das Recht zu einer tieferen Kontrolle. Wie soll er aber ein Handy finden, dass evtl. in der Hosentasche verborgen ist ohne Leibesvisitation? Gut, er kann die Taschen leeren lassen. Wenn das aber nichts bringt, weil das Handy anderswo versteckt ist? Es würde dann nicht einmal zu einem Partieverlust reichen.
Andererseits: ein Handyverbot an sich ist zunächst eine Möglichkeit, Betrugsversuche zu erschweren. Wenn es sich allerdings herumspricht, dass es nicht oder kaum kontrollfähig ist, bringt es nicht viel.

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Re: Paragraph 11.3 b) der neuen FIDE-Regeln

Beitrag von dfuchs » 16.05.2014, 08:44

@hoppepit: http://srk.schachbund.de/downloads.html ... 140209.pdf

@Georg Heinze: Wenn ich kontrolliere, dann nicht weil das jemand will, sondern weil ich selbst den Verdacht habe.
Um mal einen alten Fußballspruch zu bemühen: "Kein Pfiff auf Zuruf."
Wenn der Spieler dagegen sagt, ich habe gesehen, dass dieser Spieler ein Handy dabei hat, dann ist das etwas anderes.

Allgemein:
Wir Schiedsrichter sind nicht für derlei Durchsuchungen ausgebildet, weder über die Art der Durchführung noch über die Rechte und Pflichten bei einer Durchsuchung.
Die FIDE-Regeln schaffen einzig die Grundlage, dass so etwas überhaupt möglich ist. Sehen wir als Turnier jetzt mal die Schacholympiade. Ein riesiges (wirklich!) Turnier der Weltklasse. Hier sind zweifelsfrei auch die Möglichkeiten vorhanden ausgebildetes Personal beiderlei Geschlechts abrufbereit zu halten, die eine Durchsuchung auf Anweisung des Schiedsrichters durchzuführen.
Sehen wir als nächstes Beispiel die 1. Schach Bundesliga. Hier sind die Schiedsrichter in der Regel alleine und dürften schon rein regeltechnisch den Turnierbereich nicht verlassen um jemanden zu durchsuchen. Denn für Titelturnier gilt ja immer noch:
FIDE-Handbook B1.16 hat geschrieben: 1.16 The Chief Arbiter of a title tournament shall be an International Arbiter (IA) or FIDE Arbiter (FA). He may appoint a temporary deputy.
An IA or FA must always be in the playing venue.
Sollte allerdings gegen einen Spieler ein Verdacht bestehen, so können am Sonntag oder an einem anderen Spieltag entsprechend geschulte Kräfte auch hin beordert werden.
Kommen wir zu den GM Turnieren. Hier haben wir in der Regel eh nur 6 oder 10 Teilnehmer. Diese könnten, bei entsprechendem Verdachtsmoment, der aber auf dem Niveau bis auf wenige Ausnahmen nicht vorhanden ist, alle Spieler vor jeder Runde durchsucht werden. Hier muss man einfach mit den Spielern aushandeln.
Bei größeren Open ist hier wirklich die Frage, wo siedle ich das Open an. Turniere wie Deizisau oder Dortmund hätten sicherlich ähnliche Möglichkeiten zumindest unter der Woche, wie die Schacholympiade, vielleicht mit einer kleinen Verzögerung von einem Tag.

Zu guter Letzt möchte ich nochmal auf den rechtlichen Aspekt eingehen. Ich habe wie gesagt keine Ahnung, ob das alles vor einem Gericht stand hält, was im Moment dem Schiedsrichter an Rechten gegeben werden. Ich bin skeptisch.
Aber der FIDE ist das nationale deutsche Recht ziemlich egal. Die Regeln erstellen dürfen sie trotzdem. Ob wir sie anwenden dürfen, oder wie weit, das muss uns im Zweifelsfall der Verband beantworten, der ja für Deutschland die Deutungshoheit der Regeln beansprucht.
Bleibt zu guter Letzt nochmal zu erwähnen:
Ich glaube auch, dass Schiedsrichter die Spieler durchsuchen wollen sich in Deutschland auf ganz gefährlichem Terrain bewegen und deshalb mache ich es nicht.
Zumindest bis zum Beweis des Gegenteils und einer entsprechenden Ausbildung (und auch dann habe ich da keine Lust drauf).

Grüße Daniel

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Re: Paragraph 11.3 b) der neuen FIDE-Regeln

Beitrag von rca66 » 16.05.2014, 12:27

dfuchs hat geschrieben: Wir Schiedsrichter sind nicht für derlei Durchsuchungen ausgebildet, weder über die Art der Durchführung noch über die Rechte und Pflichten bei einer Durchsuchung.
Absolut! Deshalb finde ich es unverantwortlich vom DSB eine solche Regel durchzuwinken. Sie haben offensichtlich nicht einen einzigen Gedanken an die Realität im Breitensport verschwendet - und hier werden 99% aller Partien gespielt, für die diese Regel gilt. Thomas Strobl geht in seinen Anmerkungen zu den neuen Regeln nur kurz auf diesen Passus ein, aber auch ihm scheint die Konsequenz dieser Regel nicht weiter tragisch zu sein. Wenn ich mich recht erinnere, ist Thomas Strobl Jurist. Vielleicht stellt dieser Passus ja tatsächlich entgegen meiner Auffassung kein juristisches Problem dar. Aber dann sollte der DSB hier wenigsten einen deutlich klärenden Kommentar abliefern.
Aber der FIDE ist das nationale deutsche Recht ziemlich egal. Die Regeln erstellen dürfen sie trotzdem. Ob wir sie anwenden dürfen, oder wie weit, das muss uns im Zweifelsfall der Verband beantworten, der ja für Deutschland die Deutungshoheit der Regeln beansprucht.
Genau, wobei ich bezweifle, dass dieser Passus in irgendeinem anderen Rechtsstaat unproblematisch wäre. Ich frage mich daher, welcher Verband auf dem FIDE-Kongress dem zugestimmt hat. Bislang hat der DSB alle Regeln der FIDE eins-zu-eins übernommen. Das ist sicherlich grundsätzlich vernünftig. In diesem Fall hätter er das nicht tun dürfen.
Ich glaube auch, dass Schiedsrichter die Spieler durchsuchen wollen sich in Deutschland auf ganz gefährlichem Terrain bewegen und deshalb mache ich es nicht.
Ok, dann nehme ich eine entsprechende frühere Bemerkung von mir an Deine Adresse zurück. Wir sind auf demselben Boot, ich habe mich halt nur mehr ereifert...

Und ich bin der Meinung, dass man den DSB auffordern sollte, diese Regel zu ändern. Ich wollte da aber eben erst mal Meinungen einholen von denen, die sich am ehsten über diese Regel im Klaren sein müssen. Vielleicht liest hier ja auch der ein oder andere Jurist mit...

Gruß,
Ralf

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Re: Paragraph 11.3 b) der neuen FIDE-Regeln

Beitrag von dfuchs » 16.05.2014, 12:31

OK, hier sitzt du einem Missverständnis auf.
Der DSB kann und darf diese Regel nicht ändern. Sie kommt vom Weltschachverband und muss so erstmal übernommen werden, da sie eben die aktuellen Regeln unseres Sports darstellen.
Was der DSB darf ist Auslegungshinweise zu bringen, die eben auf Nationaler Ebene für Wettbewerbe des DSB zwingend gültig sind. Für alle Opens und auch Verbandsturniere stellen sie (die Auslegungshinweise) allerdings nur eine Richtlinie dar.

Grüße Daniel

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Re: Paragraph 11.3 b) der neuen FIDE-Regeln

Beitrag von rca66 » 16.05.2014, 14:25

dfuchs hat geschrieben: Der DSB kann und darf diese Regel nicht ändern.
OK, das hatte ich tatsächlich falsch verstanden, bzw. hatte das immer falsch im Kopf (hatte ja bislang auch keinerlei praktische Relevanz). Ich dachte die Nationalverbände würden in ihrem Geltungsbereich letztlich die verbindlichen Regeln festlegen. Aber eigentlich ist es ja einleuchtend, dass dies eben nicht der Fall ist.

Das macht die Sache ja wirklich kompliziert. Aber dann sollte der DSB wenigstens einen klaren Kommentar hierzu veröffentlichen.

Alexander
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Re: Paragraph 11.3 b) der neuen FIDE-Regeln

Beitrag von Alexander » 20.05.2014, 18:20

Bei konkreten Verdacht (wirklich konkreten Verdacht), würde ich vielleicht schon eine Kontrolle durchführen bzw. durchführen lassen.
Theoretisch mal schnell die 110 wählen! Das Recht habe ich schließlich auch, dass ich die 110 wähle!
Eine Kontrolle einfach so mal machen, würde ich nicht. Da muss ich mir schon absolut zu 99% sicher sein, dass da was ist!
Ich tendiere eher zu keiner Kontrolle, auch wenn ich seitens der Fideregeln das Recht habe!

Mich würde echt interessieren, wenn es Knall auf Hart kommt, was passiert wenn ich eine Kontrolle durchführe bzw. durchführen will. Was würde die Polizei/Richter dazu sagen? "Die Fideregeln erlauben es, darum habe eine Kontrolle durchgeführt" Lässt das die Polizei oder der Richter gelten? Wahrscheinlich nicht.

Beispiel:
Ich wähle die 110!
Polizei: Worum geht es?
Ich: Ich will eine Taschenkontrolle durchführen lassen! Habe den verdacht, dass eine bestimmte Person einen verbotenen Gegenstand bei sich hat!
Polizei: WIE BITTE??? Wo befinden sie sich gerade?
Ich: Ich befinde mich gerade bei einem Schachmannschaftskampf in München, 1. Bundesliga! Bin dort als Schiedsrichter im Einsatz!
Polizei:
...

Wäre interessant ob die dann kommt bzw. wie sie reagiert?

Die Taschenkontrolle wird übrigends bereits durchgeführt! Bei Spielern, die gegen eine Mannschaft einer der vielen JVAs antreten müssen! Da lasse ich es mir eingehen, aber anders nicht!

Gruß
Alexander

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Re: Paragraph 11.3 b) der neuen FIDE-Regeln

Beitrag von dfuchs » 20.05.2014, 19:57

Die Polizei wird dir was husten, wenn du sie anrufst das sie bei einer Person eine Leibesvisitation machen sollen, besonders über den Notruf. Das selbst ist schon eine Ordnungswidrigkeit, da kein Notfall vorliegt http://dejure.org/gesetze/StGB/145.html .
Selbst wenn der Spieler damit einverstanden ist liegt kein Notfall vor.

In der Zwischenzeit bin ich zwar überzeugt worden, dass ein Spieler einer Leibesvisitation zustimmen darf, dabei darf allerdings kein Druck erzeugt werden.

Ich denke also nach wie vor, dass man vor Gericht schlechte Karten hat sich auf das Einverständnis des Spielers zu berufen. Wenn er nicht zugestimmt hätte, hätte er ja die Partie verloren, was durchaus im (semi-)professionellen Bereich durchaus eine Verdiensteinbusse und damit einen Schaden verursachen würde.

Auf dieses Glatteis würde ich mich nicht begeben, selbst wenn ich mir sicher wäre. Den derjenige der nachher vor Gericht steht bist du (sofern du die Durchsuchung selbst durchführst), nicht der Verband und auch nicht die FIDE.

Grüße Daniel

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