Regelauslegung

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Georg Heinze
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Regelauslegung

Beitrag von Georg Heinze » 12.07.2014, 08:09

Seit 01.07.14 gelten neue FIDE-Regeln.
Die Rubrik der SRK "Regelauslegung" ist allerdings noch nicht auf dem neuesten Stand.
M.E. müsste zumindest eine Überarbeitung an den Stellen stattfinden, die eindeutig nicht mehr zutrffen.
Noch besser wäre natürlich eine Überarbeitung genereller Art.
Sinngemäß gilt das auch für die "Regelecke".
Ist da etwas beabsichtigt?

dfuchs
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Re: Regelauslegung

Beitrag von dfuchs » 13.07.2014, 17:46

Ist das nicht der falsche Bereich?

Hätte die Frage eher unter sonstiges gepostet.
Anyway die Auslegungshinweise sind bereits schon etwas länger veröffentlicht, leider nicht im richtigen Bereich:
http://srk.schachbund.de/nachrichtenles ... 140209.pdf

Grüße Daniel

Georg Heinze
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Re: Regelauslegung

Beitrag von Georg Heinze » 16.09.2014, 10:39

dfuchs hat geschrieben: Anyway die Auslegungshinweise sind bereits schon etwas länger veröffentlicht, leider nicht im richtigen Bereich:
http://srk.schachbund.de/nachrichtenles ... 140209.pdf

Grüße Daniel
Wie bereits der Link (20140209) vermuten lässt, sind auch diese Auslegungshinweise nicht auf dem neuesten Stand!

Mir ist noch etwas aufgefallen, nämlich das Vorwort.
In den bis zum 01.07.2014 geltenden Regeln stand:
Vorwort
Die Schachregeln können weder alle Situationen erfassen, die sich im Laufe einer Partie ergeben können, noch können sie alle administrativen Fragen regeln. In Fällen, die nicht durch einen Artikel der Schachregeln genau geklärt sind, sollte es möglich sein, durch das Studium analoger Situationen, die von den Schachregeln erfasst werden, zu einer korrekten Entscheidung zu gelangen. Die
Schachregeln setzen voraus, dass Schiedsrichter das notwendige Sachverständnis, gesundes Urteilsvermögen und absolute Objektivität besitzen. Eine allzu detaillierte Regelung könnte dem Schiedsrichter seine Entscheidungsfreiheit nehmen und ihn somit daran hindern, eine sportliche, logische und den speziellen Gegebenheiten angemessene Lösung zu finden. Die FIDE appelliert an alle Schachspieler und Föderationen, sich dieser Auffassung anzuschließen.

Eine angeschlossene Föderation hat das Recht, detailliertere Schachregeln einzuführen,
vorausgesetzt, dass diese:
a) in keiner Weise mit den offiziellen Schachregeln der FIDE in Konflikt treten,
b) nur im Gebiet der betreffenden Föderation Anwendung finden,
c) weder für Wettkämpfe, Meisterschaften oder Qualifikationsturniere der FIDE, noch für Titel- oder Wertungsturniere der FIDE gelten.
Im Vorwort zu den ab 01.07.2014 geltenden Regeln steht aber:
Vorwort
Die Schachregeln können weder alle Situationen erfassen, die sich im Laufe einer Partie
ergeben können, noch können sie alle administrativen Fragen regeln. In Fällen, die nicht
durch einen Artikel der Schachregeln genau geklärt sind, sollte es möglich sein, durch das
Studium analoger Situationen, die von den Schachregeln erfasst werden, zu einer korrekten
Entscheidung zu gelangen. Die Schachregeln setzen voraus, dass Schiedsrichter das
notwendige Sachverständnis, gesundes Urteilsvermögen und absolute Objektivität besitzen.
Eine allzu detaillierte Regelung könnte dem Schiedsrichter die Entscheidungsfreiheit nehmen
und ihn somit daran hindern, eine sportliche, logische und den speziellen Gegebenheiten
angemessene Lösung zu finden. Die FIDE appelliert an alle Schachspieler und Föderationen
sich dieser Auffassung anzuschließen.

Damit ein Wettkampf von der FIDE gewertet wird,
muss er nach den FIDE- Schachregeln gespielt werden. Es wird empfohlen, dass auch nicht
von der FIDE gewertete Wettkampfpartien nach den FIDE-Schachregeln gespielt werden.
Mitgliedsföderationen können die FIDE um eine Entscheidung die Schachregeln betreffend
bitten.
(Hervorhebungen von mir)

Aus meiner Sicht bedeutet dies, dass füe Turniere, die ELO-gewertet werden und demzufolge natürlich auch für alle Turniere, bei denen Titelnormen erworben werden können, die FIDE-Regeln uneingeschränkt gelten, für ander Turniere aber nicht zwangsläufig.
Für diese Turniere gelten die FIDE-Schachregeln als Empfehlung.
Das könnte u.a. z.B. das Handyverbot betreffen.
An sich ist es das, was man sich für die Unteren Ligen wünscht und auch für manch andere Turniere.
Dem Veranstalter ist es überlassen, in seine Turnierordnung oder in die Ausschreibung von den FIDE-Regeln abweichende Regelungen aufzunehmen.

Ist das so beabsichtigt und meine Meinung dazu auch seitens des DSB sanktioniert?
Oder gibt es da keine "offizielle Meinung", weil es ja die Meisterschaften des DSB nicht tangiert?

Daniel Hendrich
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Re: Regelauslegung

Beitrag von Daniel Hendrich » 17.09.2014, 00:08

Ich interpretiere die neue Präambel genau so wie Georg.
In Rheinland-Pfalz haben alle drei Regionalverbände ihre Turnierordnungen dergestalt geändert, dass sie einen Passus hinzugefügt haben, der das bloße Mitführen eines komplett ausgeschalteten elek. Kommunikationsmittels weiterhin erlaubt. Aus meiner Sicht ist das eine sinnvolle Lösung.
Daniel Hendrich

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Georg Heinze
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Re: Regelauslegung

Beitrag von Georg Heinze » 17.09.2014, 09:39

Auch in der Ausschreibung der MM des SVS gibt es eine solche Festlegung.
Im Prinzip ist das Mitführen eines ausgeschalteten Handys -wie bereits zuvor- weiterhin erlaubt.
Es wird also nicht gegen eine FIDE-Regel verstoßen, sondern entsprechend des Vorwortes eine sinnvolle Regelung für die unteren Ligen angewandt.

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Re: Regelauslegung

Beitrag von Daniel Hendrich » 17.09.2014, 15:07

Dazu folgende Meldung von der FIDE-Homepage:

http://www.fide.com/component/content/a ... chess.html
Daniel Hendrich

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Re: Regelauslegung

Beitrag von Georg Heinze » 17.09.2014, 20:53

Ich interpretiere das so, dass die im Vorwort der FIDE-Regeln stehende Änderung die Möglichkeit einer Änderung/Anpassung einzelner FIDE-Artikel für nationale Verbände bzw. deren Unterverbände zulässt, wenn es sich nicht um ELO-auszuwertende Turniere handelt.
Die hier verlinkte Meldung trifft aber eine Aussage darüber, unter welchen Bedingungen auch für bestimmte Turniere mit ELO-Auswertung eine nicht so rigide Regelung des 11.3. b) (Handyparagraph) gilt.
Mag sein, dass ich das falsch herauslese, aber gerade deswegen wäre es schon wegen einer einheitlichen Handhabung gut, wenn es seitens der SRK Auslegungshinweise geben würde.

Übrigens habe ich in der geänderten Jugendspielordnung des SVS folgende neue festlegung gefunden:
1.14. Abweichend von der FIDE Regel 11.3 b) dürfen komplett ausgeschaltete Mobiltelefone in das Turnierareal gebracht werden, sofern sie während der Partie nicht bei sich getragen werden (z.B. in der Hosentasche).
Verursacht ein solches Gerät ein Geräusch, ist es nicht komplett ausgeschaltet und/oder trägt es ein Spieler bei sich, verliert er die Partie und sein Gegner gewinnt die Partie.
Abgesehen davon, dass der Satz grammatikalisch bedenklich ist, ist auch die inhaltliche Formulierung angreifbar. Im Kern ist sie aber nahe der von der FIDE angestrebten Änderung.

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