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FR Art. 4.3a und 12.7 - Frage

Verfasst: 05.01.2015, 08:56
von AlexanderG
Hallo zusammen,

wie ist der FR Art. 12.7 ("Wenn jemand eine Regelwidrigkeit bemerkt, darf er nur den Schiedsrichter benachrichtigen. Spieler anderer Partien dürfen nicht über eine Partie reden oder sich auf andere Weise einmischen. Zuschauer dürfen sich nicht in Partien einmischen. [...]") in Verbindung mit FR Art. 4.3a ("Berührt der Spieler, der am Zug ist [...] auf dem Schachbrett mit der Absicht, diese zu ziehen oder zu schlagen eine oder mehrere eigene Figuren, muss er die zuerst berührte Figur ziehen, die gezogen werden kann") umzusetzen?

Folgender Ablauf:
Spieler A am Zug nimmt eine Figur in die Hand und setzt sie wieder ab. Er zieht daraufhin eine andere Figur und drückt die Uhr.
Von den Kiebitzen (einige Spieler, deren Partien tw. noch laufen) ums Brett herum kommt der Einwurf an die beiden Spieler "berührt-geführt".
Spieler B, der noch nicht gezogen hat, schließt sich der Meinung an.
Spieler A bestreitet den Fehler nicht.
Erst jetzt wird der Schiedsrichter darüber informiert.
Wie ist zu verfahren?

Vielen Dank.

Gruß,
AlexanderG

Re: FR Art. 4.3a und 12.7 - Frage

Verfasst: 05.01.2015, 19:05
von hoppepit
...im Schachfeld-Forum hast du schon einige Antworten bekommen.
Daher können wir uns das hier sparen.

Re: FR Art. 4.3a und 12.7 - Frage

Verfasst: 01.10.2015, 16:34
von chessp
zumindest ein link waere nett gewesen, mich haette die antwort interessiert.

Re: FR Art. 4.3a und 12.7 - Frage

Verfasst: 01.10.2015, 19:56
von VerenaMeier
chessp hat geschrieben:zumindest ein link waere nett gewesen, mich haette die antwort interessiert.
4.8. Ein Spieler verliert das Recht, einen Verstoß seines Gegners gegen Artikel 4.1.bis 4,7
zu reklamieren, sobald er absichtlich eine Figur berührt, um diese zu ziehen oder zu
schlagen.
D.h. bis dahin hat er das Recht zu reklamieren. Und wenn der Sachverhalt unstrittig ist, auch kein Problem.

Re: FR Art. 4.3a und 12.7 - Frage

Verfasst: 01.10.2015, 20:22
von chessp
na das problem hier ist doch vermutlich, dass ein hinweis von einem zuschauer kam. ist der nachteil, der dem einen spieler durch so einen hinweis entsteht, nicht irgendwie auszugleichen?

Re: FR Art. 4.3a und 12.7 - Frage

Verfasst: 06.10.2015, 15:36
von JoergWeisbrod
Nein, sonst könnte sich das leicht in einen Vorteil verwandeln.
Spieler, die gegen die Regeln verstoßen, können in der Folge nicht auf Milderung der damit verbundenen Nachteile hoffen.
Genauso wenig, wie wenn sie die Zeit überschreiten und ein Kiebitz das hereinruft.

Re: FR Art. 4.3a und 12.7 - Frage

Verfasst: 06.10.2015, 17:55
von chessp
es geht doch nicht um nachteile, die einem regelverletzer entstehen. es geht um nachteile, die dem unbeteiligten spieler entstehen, dadurch, dass sein gegner einen tipp bekommen hat.

Re: FR Art. 4.3a und 12.7 - Frage

Verfasst: 06.10.2015, 18:33
von JoergWeisbrod
Dann habe ich Dich missverstanden.
In dem hier diskutierten Szenario hat der unbeteiligte (nicht regelverletzende) Spieler B keinerlei Nachteil durch die unerlaubte Einmischung der Umstehenden.
Also ist auch nichts auszugleichen. Es wird einfach Artikel 4 angewandt.
Die Einmischung der Umstehenden wird eventuell bestraft, aber weder durch einen zusätzlichen Vorteil für Spieler B, noch durch einen zusätzlichen Nachteil für Spieler A.

Re: FR Art. 4.3a und 12.7 - Frage

Verfasst: 07.10.2015, 10:23
von Georg Heinze
chessp hat geschrieben:zumindest ein link waere nett gewesen, mich haette die antwort interessiert.
z.B. hier: http://www.schachfeld.de/threads/27891- ... t-gefuehrt