Mannschaftsaufstellung zu spät abgegeben? Geeignete Strafe?

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Alexander
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Mannschaftsaufstellung zu spät abgegeben? Geeignete Strafe?

Beitrag von Alexander » 14.09.2015, 17:48

Bei den Mannschaftskämpfen, gibt es ja ein Datum, eine Frist zur Mannschaftsaufstellung. Welche Sanktionsmöglichkeiten hat man als Schiedsrichter bzw. Bezirksspielleiter, wenn eine Mannschaftsaufstellung nicht rechtzeitig abgegeben wurde? In den meisten Fällen, steht nichts über eine genaue Strafe in der TO drin? Einfach als Spielleiter eine Mannschaftsaufstellung nach DWZ + Mannschaftsführer für den Betreffenden Verein abgeben, kann ja auch nicht die Lösung sein, oder? Vorallem wenn der Verein 2 oder mehr Mannschaften gemeldet hat. Da würden dann ja 2 oder mehr Spieler mindestens 2x Stammspieler sein! Das ist ja wohl kaum rechtens, nach den Turnierordnungen sämtlicher Verbände!
Was würdet ihr in so einem Fall tun, wenn nicht rechtzeitig eine Aufstellung vorgenommen wurde?
Mir fällt da momentan keine sinnvolle Lösung ein. Das einzige was mir dazu bisher einfiel: Die Mannschaft darf oder kann nicht mitspielen! Wurde ja keine Aufstellung abgegeben.

Gruß
Alexander

hoppepit
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Re: Mannschaftsaufstellung zu spät abgegeben? Geeignete Stra

Beitrag von hoppepit » 14.09.2015, 19:11

In unserem Schachbezirk ist eine Geldstrafe für eine verspätete Meldung fällig.
Sollte die Meldung nicht rechtzeitig vor dem ersten Spieltag vorliegen, gilt die Aufstellung des 1. Spieltages als Meldung.
Gruß, Peter
Unterlagen für Schiedsrichter und Turnierorganisation:
https://www.schachschiri.de
Threema: KPH5UBWT

ThomasK
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Re: Mannschaftsaufstellung zu spät abgegeben? Geeignete Stra

Beitrag von ThomasK » 14.09.2015, 19:29

Die Wettkampf- und Turnierordnung meines Landesverbandes zum Beispiel sieht hierfür unter dem Abschnitt "Ordnungsmaßnahmen im Spielbetrieb" für Verstöße dieses Kalibers durch den Staffelleiter/Schiedsrichter Ordnungsgelder von 5 bis maximal 15 Euro vor.

jesre
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Re: Mannschaftsaufstellung zu spät abgegeben? Geeignete Stra

Beitrag von jesre » 14.09.2015, 23:37

Im Schachbund NRW gibt es in der BTO folgende Regelung:
Mannschaftsmeisterschaften
10. Rangfolge (g)
10.1 Meldung
10.1.1 Der Verein meldet seine Mannschaft(en) unter Nennung der Spieler in verbindlicher Rangfolge beim zuständigen Spielleiter bis zu dem von diesem festgesetzten Termin. Für Meisterschaften nach BTO 2.1.1.b) ist dies auf allen Ebenen jeweils der 1. August eines Jahres.
…..
Folge von Verstößen:
10.7.3 Ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Nr. 10 BTO zieht in jedem Fall eine Geldbuße nach sich.
Siehe unter :

http://www.nrw-schach.de/download/10%20 ... rdnung.pdf
Gruß

Daniel Hendrich
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Re: Mannschaftsaufstellung zu spät abgegeben? Geeignete Stra

Beitrag von Daniel Hendrich » 15.09.2015, 07:26

Auf der Ebene des Schachbundes Rheinland-Pfalz gibt es keine in der Turnierordnung festgelegte Sanktion. Ich habe es so gehandhabt, dass ich den Vereinen, die ihre Mannschaftsmeldung nicht rechtzeitig abgegeben haben, eine Nachfrist eingeräumt und gleichzeitig bei Nichteinhaltung den Ausschluss für die kommende Saison angedroht habe.
Hat bislang immer gewirkt :D
Daniel Hendrich

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Alexander
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Re: Mannschaftsaufstellung zu spät abgegeben? Geeignete Stra

Beitrag von Alexander » 15.09.2015, 21:15

Daniel Hendrich hat geschrieben:Auf der Ebene des Schachbundes Rheinland-Pfalz gibt es keine in der Turnierordnung festgelegte Sanktion. Ich habe es so gehandhabt, dass ich den Vereinen, die ihre Mannschaftsmeldung nicht rechtzeitig abgegeben haben, eine Nachfrist eingeräumt und gleichzeitig bei Nichteinhaltung den Ausschluss für die kommende Saison angedroht habe.
Hat bislang immer gewirkt :D
Ich danke euch für die zahlreichen Antworten!
Ein Ausschluss war auch mein erster Gedanke. Schließlich gibt es keine Mannschaftsaufstellung!

Mein Kollege will bei verspäteter Abgabe eigenmächtig nach DWZ aufstellen! Der Verein hat dann keine Möglichkeit, selber eine Aufstellung abzugeben! Was haltet ihr davon?

Gruß
Alexander

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Re: Mannschaftsaufstellung zu spät abgegeben? Geeignete Stra

Beitrag von ThomasK » 16.09.2015, 09:58

Ich halte beide Lösungsansätze für nicht deeskalierend.

Eine Mahnung mit Androhung eines Ordnungsgeld wäre für mich die erste Wahl.
Eine zweite Mahnung mit Ordnungsgeld wäre mein 2. Schritt.

Selber eine Mannschaftsaufstellung nach DWZ dem Verein vorzuschreiben, halte ich für die problematischste Lösung. Damit macht man sich am ehesten angreifbar.

Ein Spielausschluss halte ich für den Spielbetrieb unter versch. Gesichtspunkten am meisten negativ.
Da müssten schon mehr als 2 Wiederholungsfälle vorliegen, bevor ich so etwas überhaupt in Erwägung ziehen würde.

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Re: Mannschaftsaufstellung zu spät abgegeben? Geeignete Stra

Beitrag von Georg Heinze » 16.09.2015, 12:20

Beim SVS ist es so geregelt:
1. WTO: 4. Die Stammaufstellung jeder Mannschaft, das Spiellokal und der Mannschaftsleiter sind gemäß Ausschreibung in das Portal64 einzutragen.
2. Ausschreibung: 4. Mannschaftsmeldung:
Die Meldung der Mannschaften muss bis zum 01. 09. 2015 durch Eintrag in das Portal 64 erfolgen (WTO C II 4).
Nach Meldeschluss ist ein Eintragen nicht mehr möglich!
Erfolgt die Meldung nicht termingemäß, wird eine Ordnungsgebühr erhoben.
Dazu steht in der WTO unter "Ordnungsmaßnahmen":
Ordnungsgeld von mindestens 5,00 EUR bis maximal 15,00 EUR.
Mir ist nicht bekannt, dass es damit jemals ein Problem gegeben hätte. Im Extremfall wurde eine Mannschaft nachträglich zurückgezogen.

Daniel Hendrich
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Re: Mannschaftsaufstellung zu spät abgegeben? Geeignete Stra

Beitrag von Daniel Hendrich » 22.09.2015, 09:29

ThomasK hat geschrieben:Ein Spielausschluss halte ich für den Spielbetrieb unter versch. Gesichtspunkten am meisten negativ.
Da müssten schon mehr als 2 Wiederholungsfälle vorliegen, bevor ich so etwas überhaupt in Erwägung ziehen würde.
Verstehe ich nicht. Wenn ein Verein seine Mannschaftsmeldung nicht fristgerecht abgibt, verzögert das den gesamten Ablauf der Saisonvorbereitung, wie z.B. die Erstellung der Saisonhefte usw. Wenn ich da erst noch anfangen zu mahnen, komme ich gar nicht mehr vorwärts.
Daniel Hendrich

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