Mir ist nicht ganz klar, in welche Richtung Du argumentieren willst, jedenfalls ...thomas.soergel hat geschrieben:Wenn ich nochmals auf die Wertungsordnung verweisen darf:
Die sieben Partien wurden wegen unzumutbaren Lärms ordnungsgemäß abgebrochen, wurden aber nicht mehr aufgenommen. Für mich würde dieser Punkt greifen.
... der grün hervorgehobene Satz (den Du wahrscheinlich meinst) bezieht sich selbstverständlich auf Hängepartien (Abgabezug in Umschlag usw...). Solche waren Anno Tobak (kennt deshalb vielleicht die Jugend von heute nicht mehr ) keine Seltenheit, heutzutage eine mehr als seltene Ausnahme (FR 2017 Guidelines I. Adjourned games).
Mit 'unserem' Fall hat dies nichts zu tun. Da wurde ein Wettkampf abgebrochen und die Ergebenisse (welche auch immer) der laufenden Partien sind sowohl nicht am Brett erzielt als auch kampflos entstanden (u.a. auf solche 'Partien' bezieht sich der rot hervorgehobene Satz).
3.2.5 Ergebnisberücksichtigung
Es sind sämtliche Ergebnisse (auch zurückgetretener Spieler) unter deutlicher Kennzeichnung kampfloser Entscheidungen anzugeben. Nur am Brett erzielte Partieergebnisse dürfen ausgewertet werden, also keine kampflos entstandenen Resultate. Nachträglich von einer Rechtsinstanz zugesprochene Ergebnisse bleiben dann unberücksichtigt und die ursprünglich erspielten Resultate bleiben bestehen, wenn die Partien ordnungsgemäß am Brett beendet wurden. Wurde eine Partie regelwidrig abgebrochen oder nach ordnungsgemäßem Abbruch nicht oder falsch fortgesetzt, so gelten die nach der jeweiligen Turnierordnung dafür in Anwendung gebrachten Resultate bzw. die einer Schiedsinstanz innerhalb des DSB. Sollte in einem zivilrechtlichen Verfahren die Korrektur eines Spielergebnisses erfolgen, findet gleichwohl eine Wertungskorrektur wegen des unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwandes nicht statt.