Spielabbruch oder Spielausfall?

VerenaMeier
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Re: Spielabbruch oder Spielausfall?

Beitrag von VerenaMeier » 31.03.2017, 22:33

Eckart hat geschrieben:
VerenaMeier hat geschrieben:Das eine hat mit dem anderen recht wenig zu tun. Für das 'Handyklingeln' ist der Spieler persönlich verantwortlich (sozusagen am Brett), für einen Abbruch wg. unzumutbaren Spielbedingungen nicht.

Verlust (und Gewinn) wg. 'Handyklingeln' wird immer ausgewertet, wg. Rägel (FR).
Dahinter steckt die einfache Überlegung, dass ein Spieler ansonsten, sobald sein Verlust absehbar ist, dessen Auswertung 'wegklingeln' könnte.
Wer als Teil einer Mannschaft am Spielbetrieb teilnimmt, muss Sanktionen, die die Mannschaft treffen, auch persönlich hinnehmen. Es geht hier ja nicht um strafrechtliche Verantwortung.

Andernfalls könnten die Spieler, sobald sie an allen Brettern auf Verlust stehen, die DWZ-Auswertung verhindern, indem sie eine Band bestellen, die im Nachbarraum unerträglichen Lärm verursacht und für einen Spielabbruch sorgt (nur mal, um Verenas kurioses Argument mit dem 'Wegklingeln' analog anzuwenden).

Verena Meier bringt Argumente, für die die Wertungsordnung keinen Ansatzpunkt liefert.
1. ist mein Argument in Sachen 'Handyklingeln' kein Argument, sondern eine Begründung
2. hat diese Begründung mit dem vorliegenden Fall in der Tat nichts zu tun (die Sache mit dem 'Handyklingeln' habe allerdings nicht ICH ins Spiel gebracht)
3. bedarf es im vorliegenden Fall keiner Argumente ... lediglich der Fähigkeit, den einen (besagten) Satz in der Wertungsordnung sinnerfassend lesen zu können

Einen (eigentlich unnötigen) scharfen Ton in die Sache bringen ... kann ich auch. :D

Eckart
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Re: Spielabbruch oder Spielausfall?

Beitrag von Eckart » 01.04.2017, 18:59

VerenaMeier hat geschrieben:3. bedarf es im vorliegenden Fall keiner Argumente ... lediglich der Fähigkeit, den einen (besagten) Satz in der Wertungsordnung sinnerfassend lesen zu können

Einen (eigentlich unnötigen) scharfen Ton in die Sache bringen ... kann ich auch. :D
Ja, das beweist Du, indem Du anderen Diskussionsteilnehmerm unterstellst, sie könnten nicht sinnerfassend lesen.

Anstelle von Argumenten kommen persönliche Angriffe - ich denke, im Schachfeldforum bist Du besser aufgehoben als hier.

VerenaMeier
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Re: Spielabbruch oder Spielausfall?

Beitrag von VerenaMeier » 01.04.2017, 20:17

Eckart hat geschrieben:
VerenaMeier hat geschrieben:3. bedarf es im vorliegenden Fall keiner Argumente ... lediglich der Fähigkeit, den einen (besagten) Satz in der Wertungsordnung sinnerfassend lesen zu können

Einen (eigentlich unnötigen) scharfen Ton in die Sache bringen ... kann ich auch. :D
Ja, das beweist Du, indem Du anderen Diskussionsteilnehmerm unterstellst, sie könnten nicht sinnerfassend lesen.

Anstelle von Argumenten kommen persönliche Angriffe - ich denke, im Schachfeldforum bist Du besser aufgehoben als hier.
Du weißt schon, dass dies nur eine Retourkutsche war? Und sozusagen der bewusst provokante 'Beweis', dass ich das auch kann.

Zu den von Dir angemahnten Argumenten:

Wertungsordnung 3.5.2.
Nur am Brett erzielte Partieergebnisse dürfen ausgewertet werden, also keine kampflos entstandenen Resultate.


Die Partieergebnisse (7x -:+) sind nicht am Brett erzielt worden (sondern am grünen Tisch), die Resultate sind also kampflos entstanden.
Was willst Du denn an Argumenten noch mehr (und wie oft soll ich das noch schreiben)?

btw:
Die Entscheidung der beiden Mannschaftsführer den Wettkampf (bzw. die Partien) abzubrechen, war keine Strafaktion, sondern wohl eine schlichte Notwendigkeit.
Ich weiß gar nicht, wie man auch nur auf die Idee kommen kann, den (nicht verantwortlichen) Spielern (neben dem verlorenen Mannschaftskampf) auch noch an ihre Wertungszahl zu wollen?!?

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Re: Spielabbruch oder Spielausfall?

Beitrag von realpatzer » 03.04.2017, 14:47

Für die Spielbedingungen vor Ort ist die Heimmannschaft zuständig. Trotz unklarer Situation haben sie einen Start des Wettkampfes angestrebt. Nach dem Hereinstürmen der Dame hätten sie sich ja informieren können was vor sich gehen wird. Aus meiner Sicht hat die Heimmannschaft den Spielabbruch zu verantworten und muss mit der Auswertung der Partien leben. Alternativ hätten sie gleich die Punkte kampflos abgeben können - sie wollten spielen und haben damit auch den Rest zu verantworten.

Ein ähnliches Vorkommnis gab es vor einigen Jahren in unserem Verein. Um die Mittagszeit kam eine Seniorenwandergruppe in Spiellokal und machte mit ihrem Gesprächspegel ein weiterspielen unmöglich. Bei uns führte die Gastmannschaft mit einem Punkt und war mit Remis an sämtlichen anderen Brettern einverstanden.
Selbstverständlich habe wir seit dem kein Spiel mehr in diesem Spiellokal ausgetragen.

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Re: Spielabbruch oder Spielausfall?

Beitrag von uwebade » 04.04.2017, 18:12

Besten Dank für Eure Beiträge!

Um die Diskussion nicht vorab zu beeinflussen habe ich meine eigene Meinung zurückgestellt. Hier nun meine Entscheidung:

Brett 1: 0:1
Brett 2: +:-
Brett 3: 0:1
Brett 4: 0:1
Brett 5: 0:1
Brett 6: 0:1
Brett 7: 0:1
Brett 8: 0:1
Gesamt 1:7

Begründung:
Die Heimmannschaft hat die mehrfache Saalvermietung durch den Rechtsträger nicht zu verantworten. Im Falle eines Spielausfalls wäre eine Neuansetzung des Wettkampfes m.E. die zu erwartende Entscheidung gewesen. In der hitzigen Debatte mit der Verträge schwenkenden Dame vor Spielbeginn ist den Vertretern der Heimmannschaft zweifelsohne der Charakter der Saalveranstaltung bewusst geworden. Trotzdem hat der Mannschaftsleiter den Wettkampf in einen unzureichend gegen äußeren Lärm gesicherten Raum verlegt. Damit hat er gegen die Turnierordnung verstoßen. Mit Beginn der Proben sind die laufenden Partien durch eine im Spielbericht dokumentierte Schiedsrichterentscheidung wegen unzumutbarer Spielbedingungen abgebrochen worden. Bei einer Spieldauer von einer guten Stunde mit einer Vielzahl von Zügen ist die Forderung der Heimmannschaft, diese Partien im Ergebnis als kampflos zu werten (und z.B. dem Ergebnis am 2. Brett gleichzusetzen) logisch nicht nachvollziehbar; der Forderung der Gastmannschaft ist zu entsprechen.
Der zuständige Wertungsreferent erhält neben diesem Rundenbericht eine Kopie des Spielberichts.

Wie ersichtlich wird in meiner Entscheidung der in diesem Forum vorrangig diskutierte Artikel 3.2.5 der Wertungsordnung nicht erwähnt. Ich vertrete die Auffassung, dass der Turnierleiter seine Entscheidung auf der Grundlage der Spielregeln und der Turnierordnung treffen sollte. Die Wertungsordnung ist Grundlage des Handelns der Wertungsreferenten.

Gleichwohl scheint die DWZ-Auswertung dieser Partien ein wichtiges und emotional aufgeladenes Thema. Die Wertungsordnung habe ich unter der Federführung von Herrn Rudolf Zahn zusammen mit Dieter Pilot 1991/92 selbst verfasst. Im Artikel 3.2.5 sollte sichergestellt werden, dass kampflos entschiedene Partien nicht gewertet werden. Ferner sollten spätere Änderungen der Ergebnisse (z.B. durch Aufstellungsfehler) das am Brett erzielte Ergebnis nicht ersetzen. Der Begriff “kampflos“ ist nicht näher beschrieben, aber m.E. selbsterklärend.

Nach meiner Auffassung hat der Wertungsreferent keinen Ermessenspielraum. Neben der Wertungsordnung beachtet bitte die auf dieser Webseite veröffentlichten „Leitlinien für Regelauslegung“. Hier wird auf Ziffer 5 der FIDE Rating Regulations hingewiesen:

5. Unplayed games
5.1 Whether these occur because of forfeiture or any other reason, they are not counted. Any game where both players have made at least one move will be rated.

Über ein Feedback zu diesem Beitrag würde ich mich freuen. Anschließend möchte ich noch die Entscheidung des zuständigen Turnierleiters kommentieren.

hoppepit
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Re: Spielabbruch oder Spielausfall?

Beitrag von hoppepit » 04.04.2017, 18:41

uwebade hat geschrieben:Besten Dank für Eure Beiträge!

Um die Diskussion nicht vorab zu beeinflussen habe ich meine eigene Meinung zurückgestellt. Hier nun meine Entscheidung:

Brett 1: 0:1
Brett 2: +:-
Brett 3: 0:1
Brett 4: 0:1
Brett 5: 0:1
Brett 6: 0:1
Brett 7: 0:1
Brett 8: 0:1
Gesamt 1:7

Über ein Feedback zu diesem Beitrag würde ich mich freuen.
Hallo Uwe, ich hätte geauso entschieden!
Gruß, Peter
Unterlagen für Schiedsrichter und Turnierorganisation:
https://www.schachschiri.de
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VerenaMeier
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Re: Spielabbruch oder Spielausfall?

Beitrag von VerenaMeier » 04.04.2017, 22:49

uwebade hat geschrieben: Begründung:
Die Heimmannschaft hat die mehrfache Saalvermietung durch den Rechtsträger nicht zu verantworten. Im Falle eines Spielausfalls wäre eine Neuansetzung des Wettkampfes m.E. die zu erwartende Entscheidung gewesen. In der hitzigen Debatte mit der Verträge schwenkenden Dame vor Spielbeginn ist den Vertretern der Heimmannschaft zweifelsohne der Charakter der Saalveranstaltung bewusst geworden. Trotzdem hat der Mannschaftsleiter den Wettkampf in einen unzureichend gegen äußeren Lärm gesicherten Raum verlegt. Damit hat er gegen die Turnierordnung verstoßen. Mit Beginn der Proben sind die laufenden Partien durch eine im Spielbericht dokumentierte Schiedsrichterentscheidung wegen unzumutbarer Spielbedingungen abgebrochen worden. Bei einer Spieldauer von einer guten Stunde mit einer Vielzahl von Zügen ist die Forderung der Heimmannschaft, diese Partien im Ergebnis als kampflos zu werten (und z.B. dem Ergebnis am 2. Brett gleichzusetzen) logisch nicht nachvollziehbar; der Forderung der Gastmannschaft ist zu entsprechen.
Der zuständige Wertungsreferent erhält neben diesem Rundenbericht eine Kopie des Spielberichts.
Deine Ausführungen zur 'Schuldfrage' ... geschenkt, denn dafür gibt's das Ergebnis 1:7 bzw. den verlorenen Mannschaftskampf.
Für "Logisch nicht nachvollziehbar" halte ich allerdings, weshalb jeder einzelne Spieler noch zusätzlich 'bestraft' werden sollte, indem man sich an seiner Wertungszahl vergreift. Diese ist ein ganz persönliches Interesse eines jeden einzelnen Spielers und hat mit diesem oder sonst einem Mannschaftskampf nichts zu tun.
uwebade hat geschrieben:Wie ersichtlich wird in meiner Entscheidung der in diesem Forum vorrangig diskutierte Artikel 3.2.5 der Wertungsordnung nicht erwähnt. Ich vertrete die Auffassung, dass der Turnierleiter seine Entscheidung auf der Grundlage der Spielregeln und der Turnierordnung treffen sollte. Die Wertungsordnung ist Grundlage des Handelns der Wertungsreferenten.
Der Wertungsreferent entscheidet nicht, er wertet aus und maßgebend für ihn ist, ob er die Meldung 0:1 oder -/+ erhält. Und darüber hat im Zweifel der Turnierleiter zu entscheiden.
uwebade hat geschrieben:Gleichwohl scheint die DWZ-Auswertung dieser Partien ein wichtiges und emotional aufgeladenes Thema. Die Wertungsordnung habe ich unter der Federführung von Herrn Rudolf Zahn zusammen mit Dieter Pilot 1991/92 selbst verfasst. Im Artikel 3.2.5 sollte sichergestellt werden, dass kampflos entschiedene Partien nicht gewertet werden. Ferner sollten spätere Änderungen der Ergebnisse (z.B. durch Aufstellungsfehler) das am Brett erzielte Ergebnis nicht ersetzen. Der Begriff “kampflos“ ist nicht näher beschrieben, aber m.E. selbsterklärend.
Selbsterklärend sollte insbesondere auch sein, dass wenn
a) dem Spieler keine Verantwortung für den Abbruch seiner Partie zugeschrieben werden kann (mal abgesehen davon, dass es ansonsten kein Abbruch, sondern das Ende seiner Partie wäre :wink: ) und
b) der Spieler keine Möglichkeit hatte, das Ergebnis der Partie - durch welchen angeblichen 'Kampf' auch immer - zu beeinflussen ...
... sowohl das Ergebniss nicht am Brett entschieden wurde, als auch das Resultat kampflos entstanden ist.
uwebade hat geschrieben:Nach meiner Auffassung hat der Wertungsreferent keinen Ermessenspielraum. Neben der Wertungsordnung beachtet bitte die auf dieser Webseite veröffentlichten „Leitlinien für Regelauslegung“. Hier wird auf Ziffer 5 der FIDE Rating Regulations hingewiesen:

5. Unplayed games
5.1 Whether these occur because of forfeiture or any other reason, they are not counted. Any game where both players have made at least one move will be rated.
Und gem. FR handelt es sich bei diesen abgebrochenen 'Partien' nicht um games, sondern um unplayed games, schlicht weil der Abbruch einer Partie in den FR nicht beschrieben ist.

chessp
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Re: Spielabbruch oder Spielausfall?

Beitrag von chessp » 06.04.2017, 10:55

ich verstehe nicht, wie man hier nicht verenas meinung sein kann. sowohl der gesunde menschenverstand als auch der wortlaut von 3.2.5 lassen nichts anderes zu.

die spieler koennen nichts fuer die ergebnisse, warum sollten diese also ihre zahlen beeinflussen? und die partien moegen kampf enthalten haben, das resultat wurde aber nicht erkaempft, und das formuliert die regel explizit.

der verantwortung der heimmannschaft wird durch die mannschaftsniederlage rechnung getragen.

zum "unplayed games" argument: hier geht es nicht um "kampflose partien" sondern "kampflose ergebnisse".

zum "band bestellen" argument: moeglich, aber dermassen unwahrscheinlich, dass es nicht in die regeln gehoert. aufwand und nutzen stehen in keinem verhaeltnis. sein eigenes handy klingeln zu lassen ist da gegen eine trivialitaet. diese ganze argumentationslinie gehoert hier aber gar nicht hin.

chessp
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Re: Spielabbruch oder Spielausfall?

Beitrag von chessp » 06.04.2017, 11:04

eine subtilitaet war noch nicht ganz in mein bewusstsein vorgedrungen.
scheinbar gibt es hier formal 3 moegliche ergebnisse:

1) --+
2) 0-1 ungewertet
3) 0-1 gewertet

hier hatte ich automatisch 1) und 2) fuer dasselbe gehalten.
spielt dieser unterschied fuer den ausgang des mannschaftsturniers eine rolle, etwa wegen der zweitwertung? wenn nicht, schliesse ich mich auch hier verenas meinung an, dass man lieber 1) statt 2) melden sollte, damit nicht der wertungsreferent aus versehen von 3) ausgeht. ;-)

GiantPanda
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Re: Spielabbruch oder Spielausfall?

Beitrag von GiantPanda » 06.04.2017, 13:03

Ob 1) und 2) einen Unterschied macht, hängt auch wieder von der örtlichen Turnierordnung ab. Vielleicht gar keinen, aber:

Es gibt eine Variante der Dreipunktewertung: kampflos verloren = 0, normal verloren = 1, remis = 2, gewonnen = 3
Es gibt Turnierordnungen, in denen bei Punktgleichheit für die Feinwertung kampflose Matches herausgerechnet werden.
Es gibt Geldbußen für nicht angetreten / kampflos verloren / ...

Und bestimmt noch mehr...

uwebade
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Re: Spielabbruch oder Spielausfall?

Beitrag von uwebade » 13.04.2017, 18:47

Der Turnierleiter, der meinen einleitenden Thread vorab autorisiert hat, legte den Mannschaften nahe den Wettkampf zeitnah nachzuholen. Gleichzeitig kündigte er an, die Partien keinesfalls zur DWZ-Auswertung einzureichen. Die Gastmannschaft sah sich außerstande infolge der engen Termingestaltung eine komplette Mannschaft zu stellen und verwies darauf, dass nach ihrer Auffassung der Wettkampf stattgefunden hatte. Darauf verfügte der Turnierleiter in seinem Rundenbericht, dass der Wettkampf ausgefallen wäre mit dem Ergebnis:

Gastgeber – Gast -:+
Brett 1: Heim-01 – Gast-01 ?:?
Brett 2: Heim-02 – Gast-02 +:-
Brett 3: Heim-03 – Gast-03 ?:?
Brett 4: Heim-05 – Gast-04 ?:?
Brett 5: Heim-06 – Gast-06 ?:?
Brett 6: Heim-07 – Gast-07 ?:?
Brett 7: Heim-09 – Gast-09 ?:?
Brett 8: Heim-11 – Gast-10 ?:?
Gesamt 0:4

Nach Aussage des Turnierleiters soll die Darstellung „?:?“ bedeuten, dass die Partien gespielt wurden, aber durch den Abbruch ohne Ergebnis geblieben sind. Er belegte den Gastgeber wegen Nichtantritts mit einer Geldbuße von 50 Euro und verhängte gegen den Gastverein eine Strafgebühr von 10 Euro wegen des freien Brettes.
Anm.: Die Brettpunkte ergeben sich aus der lokalen Turnierordnung: „Tritt eine Mannschaft nicht an, erhält sie keine Punkte. Die gegnerische Mannschaft erhält zwei Mannschaftspunkte und die auf halbe Punkte aufgerundete Gewinnerwartung an Brettpunkten (mindestens die Hälfte des Maximums).“

Diese Entscheidung ist in sich widersprüchlich: Wenn der Wettkampf ausgefallen ist, dann kann es auch kein freies Brett gegeben haben. Und wie ist der Ausfall eines Wettkampfes zu belegen, wenn es Partieformulare von sieben gespielten Partien gibt, zuzüglich einen von den Mannschaftsleitern und dem Schiedsrichter unterzeichneten Spielbericht, und in dem Rundenbericht die Namen der tatsächlich am Brett Anwesenden genannt werden? Und wie hätte der Turnierleiter einen Spielausfall vertreten können, wenn zumindest eine der abgebrochenen Partien vorher beendet worden wäre?
In dem Bestreben, die abgebrochenen Partien einer DWZ-Auswertung zu entziehen, hat der Turnierleiter m.E. einen Spielausfall und damit das Brettpunktergebnis (0:4 statt 1:7) manipuliert. Die fehlenden 3 Brettpunkte verhindern in der Abschlusstabelle einen höheren Rang für die Gastmannschaft. Und theoretisch hätte der 1 Brettpunkt die Heimmannschaft bei Punktgleichheit vor dem Abstieg bewahren können.

In einem Wertungssystem zur Spielstärkeberechnung wäre es ideal, wenn nur durch Matt, Patt, Zeitüberschreitung oder Übereinkunft erzielte Ergebnisse eingehen würden. Es gibt aber auch andere Ergebnisse: z.B. durch Abbruch, sie sind zwar sehr selten, werden aber ebenfalls gewertet. Zuvorderst natürlich Abbruch durch Schiedsrichterentscheidung bei Handyklingeln. Wenn ein Spieler privat oder beruflich abberufen wird und den Schiedsrichter bittet die Partie abzubrechen ist es ohne Einfluss, welcher Grund vorliegt oder welche Stellung entstanden ist. Auch wenn der Schiedsrichter einen Wettkampf wegen körperlicher Schwäche eines Spielers abbrechen muss, ist es unbedeutend, ob die Schwäche durch Krankheit oder übermäßigen Alkoholgenuss hervorgerufen wurde. In allen diesen Fällen wird die Partie zuungunsten des Verursachers abgebrochen und als verloren gewertet. Im vollen Bewusstsein, dass die vorhandene Partiestellung im Sinne einer Spielstärkeberechnung eigentlich ein anderes Ergebnis erfordern würde. Grundlegende Überlegung bei dieser Verfahrensweise ist, dass der am Abbruch schuldlose Spieler in keinem erdenklich theoretischen Fall benachteiligt werden darf. Im vorliegenden Fall sind die Spieler der Heimmannschaft keinesfalls unschuldig: Dem Vernehmen nach soll ein Spieler seinem Mannschaftsleiter gesagt haben, dass man gar nicht erst beginnen brauche, mit Einsetzen der Buschmusik müsse man sowieso wieder aufhören. Wie ist die Verweigerung der DWZ-Auswertung für einen bei Abbruch auf Gewinn stehenden Spieler der Gastmannschaft zu erklären?

Um diese Fälle einer Lösung zuzuführen hat man eine einfache und pragmatische Regel aufgestellt, die in ihrer Aussage vollkommen eindeutig ist und in der Wertungsordnung Artikel 3.2.5 und in Ziffer 5 der FIDE Rating Regulations besagt:
Any game where both players have made at least one move will be rated.
Jedem Versuch, diese Regel mit alternativen Fakten in das Gegenteil zu verkehren, sollte Einhalt geboten werden.

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Re: Spielabbruch oder Spielausfall?

Beitrag von VerenaMeier » 14.04.2017, 17:28

VerenaMeier hat geschrieben:
uwebade hat geschrieben:Nach meiner Auffassung hat der Wertungsreferent keinen Ermessenspielraum. Neben der Wertungsordnung beachtet bitte die auf dieser Webseite veröffentlichten „Leitlinien für Regelauslegung“. Hier wird auf Ziffer 5 der FIDE Rating Regulations hingewiesen:

5. Unplayed games
5.1 Whether these occur because of forfeiture or any other reason, they are not counted.
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Und gem. FR handelt es sich bei diesen abgebrochenen 'Partien' nicht um games, sondern um unplayed games, schlicht weil der Abbruch einer Partie in den FR nicht beschrieben ist.
Auch eine Möglichkeit auf Argumente einzugehen ... die eigenen Zitate 'straffen' :o ...
uwebade hat geschrieben:Um diese Fälle einer Lösung zuzuführen hat man eine einfache und pragmatische Regel aufgestellt, die in ihrer Aussage vollkommen eindeutig ist und in der Wertungsordnung Artikel 3.2.5 und in Ziffer 5 der FIDE Rating Regulations besagt:
Any game where both players have made at least one move will be rated.
Jedem Versuch, diese Regel mit alternativen Fakten in das Gegenteil zu verkehren, sollte Einhalt geboten werden.
Nochmal: Eine Partie, die kein in den FR beschriebenes Ende findet, ist eine nach den FR nichtgespielte Partie (unplayed game).
Und weil dies so ist, gibt's für solche 'unplayed games' in den FIDE Rating Regulations sogar eine eigene Ziffer. :)

btw.: seit wann gehört es eigentlich zu den Aufgaben eines Wertungsreferenten (oder habe ich das falsch verstanden?), sich mit dem Turnierleiter zu zoffen?

realpatzer
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Re: Spielabbruch oder Spielausfall?

Beitrag von realpatzer » 16.04.2017, 11:33

@Verena Meier,

Du setzt Dich nicht mit den Argumenten der Gegenseite auseinander und beharrst auf Deiner Meinung.

Die Heimmannschaft hätte den Kampf aufgrund von von ihr nicht zu beeinflussenden Faktoren ausfallen lassen können. Offensichtlich war ihr die Art der Veranstaltung, die statt des geplanten Mannschaftskampfes stattfinden sollte, bekannt. Sie hat es nicht getan und damit auch den Abbruch zu verantworten. Da sie den Abbruch zu verantworten haben, sollten auch alle gespielten Partien der DWZ-Auswertung zugeführt werden.

Gruß Burkhard Atze
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Re: Spielabbruch oder Spielausfall?

Beitrag von VerenaMeier » 16.04.2017, 15:10

realpatzer hat geschrieben:@Verena Meier,

Du setzt Dich nicht mit den Argumenten der Gegenseite auseinander und beharrst auf Deiner Meinung.
Naja, Humor scheinst Du immerhin zu haben. :)

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Re: Spielabbruch oder Spielausfall?

Beitrag von thomas.soergel » 25.04.2017, 15:14

Wenn ich nochmals auf die Wertungsordnung verweisen darf:
Die sieben Partien wurden wegen unzumutbaren Lärms ordnungsgemäß abgebrochen, wurden aber nicht mehr aufgenommen. Für mich würde dieser Punkt greifen.
1. Spielleiter
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