uwebade hat geschrieben:
Begründung:
Die Heimmannschaft hat die mehrfache Saalvermietung durch den Rechtsträger nicht zu verantworten. Im Falle eines Spielausfalls wäre eine Neuansetzung des Wettkampfes m.E. die zu erwartende Entscheidung gewesen. In der hitzigen Debatte mit der Verträge schwenkenden Dame vor Spielbeginn ist den Vertretern der Heimmannschaft zweifelsohne der Charakter der Saalveranstaltung bewusst geworden. Trotzdem hat der Mannschaftsleiter den Wettkampf in einen unzureichend gegen äußeren Lärm gesicherten Raum verlegt. Damit hat er gegen die Turnierordnung verstoßen. Mit Beginn der Proben sind die laufenden Partien durch eine im Spielbericht dokumentierte Schiedsrichterentscheidung wegen unzumutbarer Spielbedingungen abgebrochen worden. Bei einer Spieldauer von einer guten Stunde mit einer Vielzahl von Zügen ist die Forderung der Heimmannschaft, diese Partien im Ergebnis als kampflos zu werten (und z.B. dem Ergebnis am 2. Brett gleichzusetzen) logisch nicht nachvollziehbar; der Forderung der Gastmannschaft ist zu entsprechen.
Der zuständige Wertungsreferent erhält neben diesem Rundenbericht eine Kopie des Spielberichts.
Deine Ausführungen zur 'Schuldfrage' ... geschenkt, denn dafür gibt's das Ergebnis 1:7 bzw. den verlorenen Mannschaftskampf.
Für
"Logisch nicht nachvollziehbar" halte ich allerdings, weshalb jeder einzelne Spieler noch zusätzlich 'bestraft' werden sollte, indem man sich an seiner Wertungszahl vergreift. Diese ist ein ganz persönliches Interesse eines jeden einzelnen Spielers und hat mit diesem oder sonst einem Mannschaftskampf nichts zu tun.
uwebade hat geschrieben:Wie ersichtlich wird in meiner Entscheidung der in diesem Forum vorrangig diskutierte Artikel 3.2.5 der Wertungsordnung nicht erwähnt. Ich vertrete die Auffassung, dass der Turnierleiter seine Entscheidung auf der Grundlage der Spielregeln und der Turnierordnung treffen sollte. Die Wertungsordnung ist Grundlage des Handelns der Wertungsreferenten.
Der Wertungsreferent entscheidet nicht, er wertet aus und maßgebend für ihn ist, ob er die Meldung 0:1 oder -/+ erhält. Und darüber hat im Zweifel der Turnierleiter zu entscheiden.
uwebade hat geschrieben:Gleichwohl scheint die DWZ-Auswertung dieser Partien ein wichtiges und emotional aufgeladenes Thema. Die Wertungsordnung habe ich unter der Federführung von Herrn Rudolf Zahn zusammen mit Dieter Pilot 1991/92 selbst verfasst. Im Artikel 3.2.5 sollte sichergestellt werden, dass kampflos entschiedene Partien nicht gewertet werden. Ferner sollten spätere Änderungen der Ergebnisse (z.B. durch Aufstellungsfehler) das am Brett erzielte Ergebnis nicht ersetzen. Der Begriff “kampflos“ ist nicht näher beschrieben, aber m.E. selbsterklärend.
Selbsterklärend sollte insbesondere auch sein, dass wenn
a) dem Spieler keine Verantwortung für den Abbruch seiner Partie zugeschrieben werden kann (mal abgesehen davon, dass es ansonsten kein Abbruch, sondern das
Ende seiner Partie wäre
) und
b) der Spieler keine Möglichkeit hatte, das Ergebnis der Partie - durch welchen angeblichen 'Kampf' auch immer - zu beeinflussen ...
... sowohl das Ergebniss nicht am Brett entschieden wurde, als auch das Resultat kampflos entstanden ist.
uwebade hat geschrieben:Nach meiner Auffassung hat der Wertungsreferent keinen Ermessenspielraum. Neben der Wertungsordnung beachtet bitte die auf dieser Webseite veröffentlichten „Leitlinien für Regelauslegung“. Hier wird auf Ziffer 5 der FIDE Rating Regulations hingewiesen:
5. Unplayed games
5.1 Whether these occur because of forfeiture or any other reason, they are not counted. Any game where both players have made at least one move will be rated.
Und gem. FR handelt es sich bei diesen abgebrochenen 'Partien' nicht um
games, sondern um
unplayed games, schlicht weil der Abbruch einer Partie in den FR nicht beschrieben ist.