GiantPanda hat geschrieben:
9.1.2.1
Ein Remisangebot ... bleibt gültig, bis ... die Partie auf andere Weise
beendet wird.
Verlust durch Zeitüberschreitung ist "auf andere Weise beendet".
Es stellt sich aber sehr wohl die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Partie "auf andere Weise beendet" war?!
In Betracht kommen:
1. der Moment des Blättchenfalls
2. der Moment, in dem der Spieler auf das gefallenen Blättchen hinweist
oder
3. der Zeitpunkt, in dem der Schiedsrichter ggf. nach Rekonstruktion feststellt, dass wegen Nichterreichen der erforderlichen Zügezahl Verlust durch ZÜ eingetreten ist
GiantPanda hat geschrieben:
D.h. die Partie war mit dem Plättchenfall verloren.
Das ganz bestimmt nicht. Der Blättchenfall allein kann die Partie niemals beenden, da es darauf ankommt, ob Spieler oder Schiedsrichter das auch bemerken.
Mir ist bekannt, dass es Schiedsrichter gibt, für die die Partie erst im Moment 3. beendet ist. Konsequenz daraus wäre, dass das Remisangebot zwischen den Zeitpunkten 2. und 3. noch wirksam angenommen werden könnte oder auch Verlust durch Handyklingeln eintreten kann.
Ich halte das nicht für richtig, da die Feststellung im Moment 3. insoweit deklaratorisch ist, dass festgestellt wird, dass im Moment 2. nicht nur das Blättchen (schon vorher) gefallen, sondern auch die erforderliche Zügezahl nicht erreicht war. Somit wäre es im Ausgangsfall für eine Annahme des Remisangebots zu spät gewesen.