Zeitreklamation während offenem Remisangebot

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pkleinert
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Zeitreklamation während offenem Remisangebot

Beitrag von pkleinert » 06.11.2017, 00:05

Folgender Fall:
Es handelt sich um einen Mannschftskampf mit 2h/40 Züge + 1 Std. für Rest. Spieler A ist in hochgradiger Zeitnot und bevor er seinen 40. Zug ausgeführt hat, zeigt die elektronische Uhr, dass die erste Zeitphase abgelaufen ist und springt auf 0:59. Spieler A führt seinen 37. Zug aus und drückt die Uhr. Spieler B bemerkt nicht, dass die Zeit von Spieler A um ist, führt ebenfalls einen Zug aus und bietet Remis an. Bevor Spieler A das Remisangebot angenommen hat, reklamiert Spieler B die Bedenkzeit.

Kann Spieler A noch das Remisangebot annehmen und die Partie endet 0,5 : 0,5 oder ist mit der Zeitreklamation die Partie für A verloren?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

hoppepit
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Re: Zeitreklamation während offenem Remisangebot

Beitrag von hoppepit » 06.11.2017, 01:30

Mit der Zeitreklamation ist die Partie für Spieler A verloren.
Gruß, Peter
Unterlagen für Schiedsrichter und Turnierorganisation:
https://www.schachschiri.de
Threema: KPH5UBWT

GiantPanda
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Re: Zeitreklamation während offenem Remisangebot

Beitrag von GiantPanda » 06.11.2017, 14:53

Pit hat recht, etwas ausführlicher mit Regelzitaten:

Fide-Regeln 6.8.:
Das Plättchen gilt als gefallen, wenn der SR das beobachtet oder einer der
Spieler zu Recht darauf hingewiesen hat.

Das heißt, die Partie wird jetzt unterbrochen und geprüft:

6.4. / 6.3.1:
Unmittelbar nach dem Fallen eines Fallblättchens muß geprüft werden, ...
ob jeder Spieler eine Mindestzahl von Zügen in einer bestimmten Zeitperiode
abgeschlossen hat.

Die Prüfung ergibt, daß der Spieler die Mindestzügezahl nicht geschafft hat.

6.9:
... Außer in den Fällen ... gilt, daß ein Spieler seine Partie verloren hat, wenn er
die vorgeschriebene Anzahl von Zügen in der zugewiesenen Zeit nicht abgeschlossen
hat.

D.h. die Partie war mit dem Plättchenfall verloren.

Und was ist mit dem Remisangebot?

5.2.3:
Die Partie ist remis durch eine von den beiden Spielern während der Partie
getroffene Übereinkunft...

Es gab aber keine Übereinkunft während der Partie, zum Zeitpunkt des
Plättchenfalls gab es nur ein Angebot, noch keine Annahme.

9.1.2.1
Ein Remisangebot ... bleibt gültig, bis ... die Partie auf andere Weise
beendet wird.


Verlust durch Zeitüberschreitung ist "auf andere Weise beendet".


Grüße
Ingrid

Eckart
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Re: Zeitreklamation während offenem Remisangebot

Beitrag von Eckart » 06.11.2017, 21:38

GiantPanda hat geschrieben: 9.1.2.1
Ein Remisangebot ... bleibt gültig, bis ... die Partie auf andere Weise
beendet wird.

Verlust durch Zeitüberschreitung ist "auf andere Weise beendet".
Es stellt sich aber sehr wohl die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Partie "auf andere Weise beendet" war?!

In Betracht kommen:

1. der Moment des Blättchenfalls

2. der Moment, in dem der Spieler auf das gefallenen Blättchen hinweist

oder

3. der Zeitpunkt, in dem der Schiedsrichter ggf. nach Rekonstruktion feststellt, dass wegen Nichterreichen der erforderlichen Zügezahl Verlust durch ZÜ eingetreten ist
GiantPanda hat geschrieben: D.h. die Partie war mit dem Plättchenfall verloren.
Das ganz bestimmt nicht. Der Blättchenfall allein kann die Partie niemals beenden, da es darauf ankommt, ob Spieler oder Schiedsrichter das auch bemerken.

Mir ist bekannt, dass es Schiedsrichter gibt, für die die Partie erst im Moment 3. beendet ist. Konsequenz daraus wäre, dass das Remisangebot zwischen den Zeitpunkten 2. und 3. noch wirksam angenommen werden könnte oder auch Verlust durch Handyklingeln eintreten kann.

Ich halte das nicht für richtig, da die Feststellung im Moment 3. insoweit deklaratorisch ist, dass festgestellt wird, dass im Moment 2. nicht nur das Blättchen (schon vorher) gefallen, sondern auch die erforderliche Zügezahl nicht erreicht war. Somit wäre es im Ausgangsfall für eine Annahme des Remisangebots zu spät gewesen.

VerenaMeier
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Re: Zeitreklamation während offenem Remisangebot

Beitrag von VerenaMeier » 07.11.2017, 16:08

Eckart hat geschrieben:...
Es stellt sich aber sehr wohl die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Partie "auf andere Weise beendet" war?!

In Betracht kommen:

1. der Moment des Blättchenfalls

2. der Moment, in dem der Spieler auf das gefallenen Blättchen hinweist

oder

3. der Zeitpunkt, in dem der Schiedsrichter ggf. nach Rekonstruktion feststellt, dass wegen Nichterreichen der erforderlichen Zügezahl Verlust durch ZÜ eingetreten ist
...

Mir ist bekannt, dass es Schiedsrichter gibt, für die die Partie erst im Moment 3. beendet ist. Konsequenz daraus wäre, dass das Remisangebot zwischen den Zeitpunkten 2. und 3. noch wirksam angenommen werden könnte oder auch Verlust durch Handyklingeln eintreten kann.

Ich halte das nicht für richtig, da die Feststellung im Moment 3. insoweit deklaratorisch ist, dass festgestellt wird, dass im Moment 2. nicht nur das Blättchen (schon vorher) gefallen, sondern auch die erforderliche Zügezahl nicht erreicht war. Somit wäre es im Ausgangsfall für eine Annahme des Remisangebots zu spät gewesen.
1. Ja sicher: die Klärung der Frage ob sich etwas ereignet hat, hat ja nichts damit zu tun, wann es sich ggf. ereignet hat (der Tod tritt auch nicht erst mit Ausfüllen des Totenscheins ein :D ).

2. Je nach Turnierregeln und konkreten Umständen kann ein Handyklingen auch nach Ende einer Partie verlieren.

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