Unklare Stellung

Werner
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Beitrag von Werner » 28.11.2007, 22:48

Die Anhänger der Auffassung,

dass bei beiderseits fehlender Notation eine Reklamation eines regelwidrigen Zuges durch Rekonstruktion VOR Blättchenfall überprüft werden soll,

haben sich zu meinem Vorhalt, dass dann ein Spieler, dem nicht klar ist, ob er gerade seinen 40. Zug oder seinen 41. Zug auszuführen hat, durch die Reklamation, dass ein regelwidriger Zug geschehen sei, sich Klarheit über die Zügezahl verschaffen könnte,

nicht geäußert.

Soll das etwa hingenommen und Art. 8.5 somit faktisch außer Kraft gesetzt werden?

Georg Heinze
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Beitrag von Georg Heinze » 28.11.2007, 23:21

Kurz und knapp: das Wiederherstellen einer regulären Partie nuss Vorrang haben. Ob dabei möglicherweise auch klargestellt wird, wieviel Züge gespielt wurden, ist dabei von untergeordnter Bedeutung.
Jedenfalls sehe ich das so.
Fehlende Notation heißt ja nicht, dass man trotzdem die Übersicht über die Anzahl der ausgeführten Züge behält durch eine entsprechende Kennzeichnung.
Außerdem: auch das Aufschreiben der Züge kann fehlerhaft sein!

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