In der WTO des Schachverbandes Sachsen steht hierzu:
Soweit alles klar - oder nicht?Kann ein Wettkampf zum angesetzten Termin wegen höherer Gewalt oder ihr gleichzusetzender Umstände nicht ausgetragen werden, setzt der Staffelleiter nach Anhörung beider Vereine den ausgefallenen Wettkampf neu an.
Der Knackpunkt ist: was ist höhere Gewalt oder ihr gleichzusetzende Umstände?
Jedenfalls wurde ein Kampf mit 8 : 0 (wegen Nichtantritt) gewertet, alle anderen Kämpfe werden nachgeholt.
Die Begründung für das 8 : 0 war, dass der Wettkampfort auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist (Zug).
Allerdings muss man als Spieler auch erst mal zum Bahnhof kommen ...
Mich würde interessieren, ob es anderswo ähnlich Probleme gab und wie das in den jeweiligen Turnierordnungen geregelt ist. Danke!