Wieso denn das?thomas.soergel hat geschrieben:Das Problem ist, dass ein Vereinsturnier, im Gegensatz zu einem Verbandsturnier, ein rechtsfreier Raum ist.
Gelten die FIDE-Regeln im Vereinsturnier etwa nicht?
Wieso denn das?thomas.soergel hat geschrieben:Das Problem ist, dass ein Vereinsturnier, im Gegensatz zu einem Verbandsturnier, ein rechtsfreier Raum ist.
Meine Ausage war allgemeiner Natur, nicht auf den konkreten Fall bezogen.hoppepit hat geschrieben:Ich verstehe nicht ganz, wieso du 10.2 d) ins Spiel bringst. Da ein "übereifriger" nicht zuständiger SR gar keine Entscheidung wie in Martin's geschildertem Fall treffen durfte, kann diese selbstverständlich auch nicht endgültig sein, da sie quasi nie stattgefunden hat.Eckart hat geschrieben:Regelfragen und Verfahrensfragen kann man nicht immer streng voneinander trennen, bestes Beispiel ist Art. 10.2 d), der zum einen Bestandteil der Regeln ist, zum anderen dazu führt, dass bei Vorliegen seiner Tatbestandsvoraussetzungen ein Protest unzulässig ist, und diesen Umstand würde ich als Verfahrensfrage ansehen.
Wenn BEIDE Spieler im Moment der Reklamation mit dem Tätigwerden dieser beiden ausgebildeten Schiedsrichter einverstanden waren, kann der mit der danach erfolgten Entscheidung nicht einverstandene Spieler sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass wegen der unvollständigen Ausschreibung Anhang D anstelle von Art. 10.2 zur Anwendung hätte kommen müssen, da dies ein - wie die Juristen sagen würden - widersprüchliches Verhalten, einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) bedeuten würde.Martin hat geschrieben:...Im konkreten Fall handelt es sich um eine an einem Klubabend nachgeholte Partie einer Vereinsmeisterschaft. Vom 10.2-Antragsteller wurden zwei (zufällig) anwesende, ausgebildete Schiedsrichter ans Brett beordert, die in diesem Moment auch von beiden Spielern akzeptiert wurden. Aber wie gesagt weder diese beiden noch sonst jemand ist in der (eher semiprofessionellen) Ausschreibung als Schiedsrichter benannt worden, das Thema wurde wohl aus Versehen ausgelassen.
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(neuer Aspekt u.a.: beide Spieler waren doch zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Schiedsrichters für 10.2 mit ihm einverstanden.)
Wie soll das gehen? Der DWZ-Bearbeiter hat die einzelnen Ergebnisse vorliegen und macht danach die Auswertung. Wie diese zustande kommen, kann er weder prüfen, noch hat er eine Möglichkeit, da was zu ändern. Nur bei sachlichen Fehlern wie einem 1 : 1 , kann er nachfragen.Was ich Martin raten würde, wäre, die DWZ-Auswertung anzufechten.
Die FIDE-Regeln sollten auch hier gegolten haben, davon würde ich mal ausgehen. Es geht hier um die Durchführungsbestimmungen. Schließlich gibt es ja laut diesen FIDE-Regeln zwei Möglichkeiten, wie bei Reklamation nach Artikel 10.2 zu verfahren ist. Einmal die Unterpunkte zu 10.2 und einmal Anhang D. Beide sind möglich und von einem Spielleiter oder einer Turnierordnung zu definieren.Eckart hat geschrieben:Wieso denn das?thomas.soergel hat geschrieben:Das Problem ist, dass ein Vereinsturnier, im Gegensatz zu einem Verbandsturnier, ein rechtsfreier Raum ist.
Gelten die FIDE-Regeln im Vereinsturnier etwa nicht?
Ih denke, dass ist Sache des Auswerters. Wenn dieser aufgrund des Sachverhalts dazu kommt, dass die Ergebnisse nicht korrekt zustande gekommen sind, kann er die Auswertung ja verweigern. Ob er das im vorliegenden Fall macht, kann man allerdings bezweifeln.Georg Heinze hat geschrieben:thomas.soergel schrieb:Wie soll das gehen? Der DWZ-Bearbeiter hat die einzelnen Ergebnisse vorliegen und macht danach die Auswertung. Wie diese zustande kommen, kann er weder prüfen, noch hat er eine Möglichkeit, da was zu ändern. Nur bei sachlichen Fehlern wie einem 1 : 1 , kann er nachfragen.Was ich Martin raten würde, wäre, die DWZ-Auswertung anzufechten.
Natürlich gelten auch hier die FIDE-Regeln!Gelten die FIDE-Regeln im Vereinsturnier etwa nicht?
Sehe ich auch so. Eine Turnierordnung gab es nicht, die vom Verein beschlossen worden war. Ebenso fehlte eine entsprechende Ausschreibung. Normalerweise ist dann der Spielleiter die Instanz, die entscheiden muss. Nachdem seine Entscheidung einvernehmlich fiel, sollte diese auch gelten.Eckart hat geschrieben: Wenn BEIDE Spieler im Moment der Reklamation mit dem Tätigwerden dieser beiden ausgebildeten Schiedsrichter einverstanden waren, ...
Ich denke, das kann so nicht stehen bleiben. Ob nach Anhang D remis beantragt wird oder nach 10.2 richtet sich nach den FIDE-Regeln (Endspurtphase mit oder ohne Schiedsrichter). Die Turnierordnung darf den FIDE-Regeln nicht entgegen stehen.... weil er die Entscheidung z.B. nicht nach Anhang D fällt, obwohl dies in der Turnierordnung so festgelegt ist, ...
Bei Mannschaftskämpfen in unteren Klassen ist eine Entscheidung nach Anhang D gemäß Turnierordnung durchaus mit den FIDE-Regeln vereinbar. Hier sollte ja ein geprüfter SR anwesend sein, der aber einem der beiden Vereine angehört und nicht neutral ist. Meist ist es eher so, dass eine Turnierordnung diese Regeln unterstützt.Georg Heinze hat geschrieben:thomas.soergel schrieb:Ich denke, das kann so nicht stehen bleiben. Ob nach Anhang D remis beantragt wird oder nach 10.2 richtet sich nach den FIDE-Regeln (Endspurtphase mit oder ohne Schiedsrichter). Die Turnierordnung darf den FIDE-Regeln nicht entgegen stehen.... weil er die Entscheidung z.B. nicht nach Anhang D fällt, obwohl dies in der Turnierordnung so festgelegt ist, ...