Gegen Regeln, die nicht verbindlich sind, kann man nicht verstoßen.Georg Heinze hat geschrieben:Wenn man die Uhren anders einstellt, würde man in Sachsen gegen die Ausschreibung verstoßen und in den anderen Bundesländern mindestens gegen die FIDE-Turnierregeln.
In den anderen Bundesländern würde kein Verstoß vorliegen, wenn die Uhr bei einer Bedenkzeitregelung von 2 h/40 Züge + 1h auf 3 Uhr eingestellt wird, damit die letzte Zeitkontrolle um 6 Uhr geschieht.