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von thomas.soergel » 12.06.2008, 12:13
Ich möchte mal versuchen, auf Martins Fall konkret einzugehen, da hier Einiges unklar ist. Zunächst einmal wäre der Begriff "reklamiert 10.2" zu klären.
Offenbar hat der reklamierende Spieler korrekt die Uhr angehalten und dem SR auch gesagt, dass er nach 10.2 reklamiert.
Nach den Schachregeln muss es ja jedem Spieler erlaubt sein, die Uhr anzuhalten, um den SR um Hilfe zu rufen.
Bei einer Reklamation nach 10.2 ist der SR in der Pflicht, eine Entscheidung bekannt zu geben. Entweder er beendet das Ganze mit Remis, er weist die Reklamation ab oder er schiebt seine Entscheidung hinaus. Solange er überlegt, welche Variante er wählt, hat kein Spieler an der Uhr was verloren. Vielleicht wäre es im vorliegenden Fall hilfreich gewesen, wenn der SR gesagt hätte, dass er kurz überlegen müsse.
Nachdem in Art. 6.13 c) geregelt ist, dass der SR bestimmt, wann die Partie fortzusetzen ist, hat somit der Antragsgegner einen Regelverstoß begangen.
Ich würde dies, so ich eine Fortsetzung der Partie für notwendig erachte, mit einer Zeitgutschrift für den Antragssteller bestrafen. Die Bestrafung nach Art. 13.4 liegt aber im Ermessen des SR.
Zu Deiner Zusatzfrage:
Wenn der SR den Antrag gemäß 10.2a) und c) endgültig ablehnt, dann ist seine Anwesenheit am Brett nicht erforderlich. Er muss nur dann am Brett bleiben, wenn er seine Entscheidung nach 10.2b) hinausschiebt.
1. Spielleiter
Bayerische Schachjugend