Ehe man hier was postet, sollte man mal schon die bisherigen Beiträge wenigstens hier im Forum lesen.
Es dürfte doch gar keine Frage sein, dass, wenn Schachregeln nicht befolgt werden, der SR eingreifen muss.
Das trifft natürlich auch dann zu, wenn gegen 4.3 oder 4.4 verstoßen wird.
An anderer Stelle hatte ich schon ausgeführt, was von kompetenter Stelle geschrieben wurde:
Kommentar vom Int. Schiedsrichter Markus Keller zu diesem Artikel:
Zitat:
Der Schiedsrichter (so er dies sieht) muss eingreifen, falls "berührt – geführt" nicht beachtet wird.
Wenn hier auch noch Klaus Deventer bemüht wird, dann weiß ich nicht, welche Kapazitäten noch befragt wqerden sollten.
Wie gesagt, sobald der GEGENSPIELER zieht oder auch nur absichtlich eine Figur berührt, ist dessen Recht auf Reklamation verwirkt. Das hat doch aber noch nichts mit den Rechten und Pflichten eines SR zu tun.
Oder nimmt man anderswo das mit der Einhaltung von Schachregeln nicht so genau? Ein SR kann es doch nicht hinnehmen, wenn bewusst oder unbewusst dagegen verstoßen wird und er das sieht! Da darf man auch keine Angst vor unangenehmen Folgen haben.