Also, erstens hatte ich von einem Schiedsgericht geschrieben.Ich glaube, Du bringst da was durcheinander. Das Turniergericht, zumindest so wie ich es kenne, tritt erst dann in Aktion, wenn gegen eine Entscheidung/Aktion des Turnierleiters protestiert wird.
Zweitens: Ich habe mir daraufhin mal eine Reihe von Ausschreibungen angesehen.
Da gibt es die unterschiedlichsten Festlegungen.
Da ist z.B. von einem Turnierleiter die Rede.
Dann wird ein Hauptschiedsrichter benannt.
Außerdem gibt es noch ein Schiedsgericht, bestehend aus mehreren Schiedsrichtern.
Weiterhin gibt es Kombinationen dieser Funktionen.
Ich denke mal, ob man diese oder jene Form wählt, ist auch von der Bedeutung des Turniers und dessen Größe abhängig.
Das würde ich daher nicht so eng sehen, auch was die Bezeichnungen anbelangt.
Worum es mir hier ging, ist, dass der SR nicht allein dasteht mit seinen Entscheidungen und wenn doch, dass es auch noch andere "Instanzen" gibt.