Das ist aber interessant, dass der Berliner Schachverband meint, einen Spieler für das Verhalten bei einem Privatturnier - keine Veranstaltung des Berliner Schachverbandes - maßregeln zu können. Wie wäre man da wohl bei einem Spieler von außerhalb des BSV vorgegangen?uwebade hat geschrieben:Insbesondere habe ich keinen Anteil an dem Verweis, den der Berliner Schachverband wenig später auf Antrag des Landesspielleiters gegen Herrn Gebigke wegen wiederholter Schiedsrichterbeleidigung ausgesprochen hat.
Ohne Bezugnahme auf den konkreten Fall:Georg Heinze hat geschrieben:Was mir auffällt: Offensichtlich waren doch mit dem Turnierleiter und den Co-SR mindestens 2 weitere ausgebildete SR dabei, so dass sich ohne weiteres hätte ein Turniergericht bilden lassen.
Wenn dieses vielleicht auch die Auffassung von Uwe Bade gestützt und bestätigt hätte, wäre er damit nicht allein mit seiner Entscheidung gewesen.
Aber aus irgendwelchen Gründen scheint das mitunter nicht mehr immer üblich zu sein.
Selbst bei der DEM ist das -obwohl vorgeschrienen- unterblieben, so dass der die Meisterschaft leitende SR, Bundesturnierdirektor Ralph Alt, zugleich Protestinstanz war.
Naja, Sachen gibt´s.
Die Motive, Schiedsrichter zu werden, sind so verschieden, wie es auch die Menschen im allgemeinen sind. Mancher macht es wegen des Geldes, andere aus Geltungssucht, viele haben rein altruistische Beweggründe. Manch einer rühmt sich des Kontaktes mit Großmeistern: "Amateur mit DWZ 1435 nimmt Großmeister einen ganzen Punkt ab" könnte eine Schlagzeile lauten, die einen Vorgang bei der letzten Deutschen Meisterschaft umschreibt. Und dann gibt es auch solche, die es lockt, als Schachschiedsrichter Macht auszuüben. Eine Genugtuung zu spüren, die ihm das Leben im übrigen verwehrt. Wer sich solchermaßen als kleiner Gott fühlt, der erträgt es einfach nicht, andere Götter neben sich oder gar über sich dulden zu müssen. Für ein Turniergericht oder eine andere übergeordnete Instanz, die das eigene Selbstwertgefühl beeinträchtigen könnte, ist da natürlich kein Raum.