Frage zum Regelwerk beanworten?!

Klaus Zachmann
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Beitrag von Klaus Zachmann » 09.11.2008, 13:23

Georg Heinze hat geschrieben:Es mag kleinlich aussehen, bei mir steht aber nichts von Spielfortführung:
12.2 a) Während des Spielverlaufs ist es den Spielern verboten, sich irgendwelche Notizen, Informationsquellen oder Ratschläge zunutze zu machen oder auf einem anderen Schachbrett zu analysieren.
Unter Spielfortführung würde ich z.B. die Wiederaufnahme einer Hängepartie verstehen oder ggf. nach einer Spielunterbrechung aus irgendwelchen Gründen.
Da der Begriff "Spielfortführung" bisher nicht verwendet wurde, kann man schlecht beurteilen, ob die Kritik an dessen Verwendung kleinlich ist.
Eine weitere Debatte über diesen Begriff macht m. E. nur Sinn, wenn irgendwo eine allseits anerkannte genaue Definition dieses Begriffes nachzulesen ist. Dafür sollte man allerdings ein neues Forum aufmachen.
Mit freundl. Gruß,
Klaus Zachmann

Georg Heinze
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Beitrag von Georg Heinze » 09.11.2008, 14:58

Jedenfalls bin ich der Meinung, dass, wenn in den FIDE-Regeln ein Begriff verwendet wird, man ihn auch so benutzen sollte und nicht neue Begriffe einführen. Die FIDE-Artikel sind ohnehin mitunter missverständlich - zumindest nicht eindeutig genug. Wenn dem nicht so wäre, würden sich die meisten Diskussionen im Forum wohl erübrigen.

hoppepit
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Beitrag von hoppepit » 22.11.2008, 18:41

...noch eine abschließende Info zum Stand der Dinge:
Die gegnerische Mannschaft hat auf einen Protest verzichtet.
Gruß, Peter
Unterlagen für Schiedsrichter und Turnierorganisation:
https://www.schachschiri.de
Threema: KPH5UBWT

Georg Heinze
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Beitrag von Georg Heinze » 22.11.2008, 23:11

Da war sie nach Lage der Dinge auch gut beraten!

Werner
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Beitrag von Werner » 23.11.2008, 18:31

[quote="Georg Heinze"]Da war sie nach Lage der Dinge auch gut beraten![/quote]

Wenn der Protest Erfolg gehabt hätte, dann waren sie schlecht beraten.
Wir werden es nie erfahren...

Georg Heinze
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Beitrag von Georg Heinze » 24.11.2008, 09:48

Ja, was wolltest Du denn noch erfahren?
stingray schrieb bereits:
Es besteht wohl Einigkeit darin, dass der geschilderte Vorgang keine unerlaubte Hilfestellung ist.
Ein Staffelleiter kann auch nur aufgrund ihm bekannter Fakten urteilen.
Wenn überhaupt, hätte er beiden MF eine Ordnungsstrafe aufgebrummt, da sie ja entsprechend der Turnierordnung einen Wettkampfleiter hätten benennen müssen. Dann hätte es den geschilderten Vorfall wahrscheinlich gar nicht gegeben, denn dann hätte der Spieler sich an eben diesen wenden können und nicht einen ihm zwar bekannten, aber im konkreten Wettkampf nicht tätigen SR befragt.

thomas.soergel
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Juristen...

Beitrag von thomas.soergel » 24.11.2008, 09:59

Georg Heinze hat geschrieben:Ja, was wolltest Du denn noch erfahren?
Manche Leute hätten es halt gerne schriftlich von einer Sportgerichtsinstanz. Natürlich besteht die hypothetische Möglichkeit, dass der Staffelleiter einem solchen Protest statt gibt bzw. dieser Protest von einem Sportgericht in letzter Instanz bestätigt wird.
Die Wahrscheinlichkeit dafür dürfte aber sehr gering sein, nachdem sich die meisten SR-Kollegen hier einig sind und dies so auch gelehrt wird, zumindest auf den Lehrgängen, die ich besucht habe.
Die hohe Wahrscheinlichkeit, das Protestgeld zu verbraten, dürfte daher den Verein abgeschreckt haben.
1. Spielleiter
Bayerische Schachjugend

Georg Heinze
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Beitrag von Georg Heinze » 24.11.2008, 17:19

.. und die eher geringe Erfolgsaussicht.

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