Ihre Argumentationsweise ist einfach lächerlich, Sie unterstellen also den Schachfreunden, die ein Handy dabeihaben, dass sie potenziell betrügen könnten. Da dies verhindert werden muss, sollte ein SR keine Handys genehmigen, somit hat jeder verloren, der eines dabei hat.Eckart hat geschrieben:So kann man natürlich jede Regeldiskussion abwürgen, indem man sie als "Paragraphenreiterei" abtut. Besonders sachlich finde ich das nicht.
Solange man nicht im voraus weiß, wie der jeweilige Schiedsrichter es handhabt, ist es zumindest unklug, ein Handy ins Turnierareal mitzubringen, weil es sein könnte, dass der Schiedsrichter es nicht genehmigt.
Schließlich könnte man auch mit einem "genehmigten" Handy sich aufs Klo begeben, hinter sich abschließen und dann mittels Handy unerlaubte Hilfe in Anspruch nehmen.
Ist alles schon vorgekommen!
Dazu gäbe es anzumerken:
1. Daniel Fuchs hat einen Weg beschrieben, wie man in höheren Klassen damit verfährt und auch generell verfahren kann.
2. Wenn ein Spieler wirklich betrügen will, dann findet er Mittel und Wege, sein Handy zu verbergen.
3. Meldet ein Spieler sein Handy an, dann ist der SR bei gehäuften Toilettengängen eher gewarnt als bei einem geheim gehaltenen.
4. Im vorliegenden Fall hatte ich selber gehört, was er telefoniert hat, nämlich, dass er den fehlenden Spieler gefragt hat, wo er denn bliebe.
Natürlich hätte ich das Recht gehabt, jetzt auf Punktverlust zu entscheiden. Es lag nur kein Betrug vor. Was anderes wäre es gewesen, wenn es z.B. keinen erkennbaren Grund gegeben hätte, warum er telefonieren sollte.
Dann ist die Entscheidung Partieverlust nämlich OK.
Man kann natürlich immer argumentieren, dass in einem Fall ein Spieler auf der Toilette per Handy analysiert hat und dass man dies dann auch bei ca. 9.999 Spielern ebenfalls verhindern muss, auch wenn diesen solche Absichten nie in den Sinn kämen.
Im übrigen kann ich Sfr. Zachmann hier zitieren, der in verschiedenen Threads empfiehlt, das Vorwort zu den FIDE-Regeln zu lesen, insbesondere, wie diese anzuwenden sind, nämlich individuell nach sportlichen Gesichtspunkten.
Im übrigen, ich habe es noch nie erlebt, dass ein SR alle Handys bei einem Mannschaftskampf nicht genehmigt hat. Vor dem Kampf wird darum gebeten, diese auszumachen, insbesondere mit Hinweis auf Art. 12.2 b und das wars.