An sich keine Regel-, sondern mehr eine Vorgehensfrage, aber gut:
Der letzte Mannschaftskampf unserer 2. hätte beinahe einen Schirikollegen in Not gebracht:
Einer der Spieler ist seit geraumer Zeit Mitglied des Blindenschachbunds und spielt stets mit einem entsprechenden Brett. In Anhang F.9 finden wir folgendes:
Besteht der Gegner auf einen Assistenten, keiner von beiden hat aber einen zur Verfügung, schiebt man ja bei einem Turnier üblicherweise dem Veranstalter den Schwarzen Peter zu, so dass der dann einen seiner Turnierhelfer abstellt.Der sehbehinderte Spieler darf sich von einem Assistenten unterstützten lassen, der einige oder sämtliche der folgenden Pflichten übernimmt:
[...]
Wenn der sehbehinderte Spieler keinen Assistenten hat, darf der sehende Spieler einen Assistenten einsetzen, der die Aufgaben unter Punkt 9.a) [Ausführen für den Sehbehinderten] und b) [Ansagen für den Gegner] übernimmt.
Was aber bei einem Mannschaftskampf in der Oberliga, wo der sehbehinderte Spieler auch noch dem Gastteam angehört? Vom Heimverein laufen da normalerweise (so auch in diesem Fall) keine freien Leute herum, und vom Gast schon gar nicht.
Ende vom Lied war, dass der glücklicherweise nur betreuende (Gast-!)Mannschaftsführer assistierte. Anderenfalls wäre der Schiedsrichter nach eigener Aussage wohl ziemlich aufgeschmissen gewesen.
Wie aber hätte man im Extremfall verfahren müssen oder besser sollen? Der sehende Spieler darf nicht zur Zugansage gezwungen werden, und der sehbehinderte kann seine Züge nicht alleine ausführen. Vorschläge?