Geeignetes Spiellokal

Werner
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Re: Geeignetes Spiellokal

Beitrag von Werner » 12.10.2009, 17:41

Georg Heinze hat geschrieben:Fall sich die ML nicht einigen, trifft der Staffelleiter auf Vorschlag des die Ordnungsmaßnahme fordernden ML die Entscheidung.
Und wie sieht das aus, wenn einer der ML eine Zeitstrafe einfordert, wird die Partie so lange unterbrochen, bis die Entscheidung des Staffelleiters vorliegt, eventuell an einem anderen Tag fortgeführt?

hoppepit
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Re: Geeignetes Spiellokal

Beitrag von hoppepit » 12.10.2009, 17:48

Werner hat geschrieben:Und wie sieht das aus, wenn einer der ML eine Zeitstrafe einfordert, wird die Partie so lange unterbrochen, bis die Entscheidung des Staffelleiters vorliegt, eventuell an einem anderen Tag fortgeführt?
In verschiedenen Klassen ohne neutrale SR, die ich kenne, gilt ein "Weiterspielgebot", falls sich die MF's nicht einig werden.
Ein "Vertagen" einer Partie gibt es da nicht.
Gruß, Peter
Unterlagen für Schiedsrichter und Turnierorganisation:
https://www.schachschiri.de
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Georg Heinze
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Re: Geeignetes Spiellokal

Beitrag von Georg Heinze » 12.10.2009, 17:50

Die Frage ist leicht beantwortet: eine Zeitstrafe ist hier nicht vorgesehen.
In der WTO heißt es hierzu:
Üben bei Mannschaftskämpfen die beiden Mannschaftsleiter die Funktion des
Schiedsrichters aus, können sie für Vorkommnisse während des Wettkampfes bei
Meinungsübereinstimmung auf Ermahnung oder Verwarnung, Verlust der Partie und
Anordnung, den Spielraum zu verlassen, erkennen. Der Staffelleiter ist von beiden
Mannschaftsleitern über die verhängte Ordnungsmaßnahme unverzüglich zu
informieren.
Erzielen die Mannschaftsleiter keine Übereinstimmung, kann der die
Ordnungsmaßnahme verlangende Mannschaftsleiter dem Staffelleiter das
Vorkommnis anzeigen und den Ausspruch einer Ordnungsmaßnahme anregen.

Haeberlin
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Re:

Beitrag von Haeberlin » 13.10.2009, 14:20

Georg Heinze hat geschrieben:@Werner: ich will nicht darüber streiten, ob es einen Ermessens- oder einen
Beurteilungsspielraum für den SR gibt.
Ich habe mich im Ausdruck dessen jedenfalls an den für die Rechtsberatung des DSB Zuständigen gehalten:
Der Schiedsrichter hat insoweit einen weiten Ermessensspielraum
Ja, mit jemand, der einfach nachplappert, was andere schreiben, weil er zur Bedeutung der fraglichen Begriffe nichts beitragen kann, würde ich auch nicht streiten wollen.

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