DWZ-Auswertung bei Protestentscheidung

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Werner
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DWZ-Auswertung bei Protestentscheidung

Beitrag von Werner » 25.02.2015, 15:33

Es gab doch in der Bundesliga mal vor Jahren den Fall, dass ein Antrag auf Remis wegen Stellungswiederholung abgelehnt wurde, anschließend verlor der Antragsteller die Partie. Erst die Protestinstanz entschied, dass der Antrag korrekt und die Partie daher remis war.

Wie müsste diese Partie für die DZW-Auswertung betrachtet werden, als Gewinn oder als Remis?

Aus der Wertungsordnung des DSB:

3.2.5. Ergebnisberücksichtigung

Es sind sämtliche Ergebnisse (auch zurückgetretener Spieler) unter deutlicher Kennzeichnung kampfloser Entscheidungen anzugeben. Nur am Brett erzielte Partieergebnisse dürfen ausgewertet werden, also keine kampflos entstandenen Resultate. Nachträglich von einer Rechtsinstanz zugesprochene Ergebnisse bleiben dann unberücksichtigt und die ursprünglich erspielten Resultate bleiben bestehen, wenn die Partien ordnungsgemäß am Brett beendet wurden. Wurde eine Partie regelwidrig abgebrochen oder nach ordnungsgemäßem Abbruch nicht oderfalsch fortgesetzt, so gelten die nach der jeweiligen Turnierordnung dafür in Anwendung gebrachten Resultate bzw. die einer Schiedsinstanz innerhalb des DSB. Sollte in einem zivilrechtlichen Verfahren die Korrektur eines Spielergebnisses erfolgen, findet gleichwohl eine Wertungskorrektur wegen des unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwandes nicht statt.

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