Während es hinsichtlich Beleuchtung und Belüftung noch keine Probleme gab, ist es hinsichtlich der "ausreichenden Beheizung" wohl Auffassungssache. Im Winter ist man ja etwas wärmer angezogen, so dass auch 18 Grad noch als ausreichend betrachtet werden. Manche sehen aber 21 Grad als Minimum an.Es ist Pflicht des Ausrichters bzw. gastgebenden Vereins, für ein geeignetes Spiellokal mit ausreichender Beleuchtung, Belüftung und Beheizung zu sorgen. Für den gesamten Spielbetrieb gilt im Turnierareal ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot.
Ich sehe das Ganze als Ermessenssache. Wenn sich die beteiligten Mannschaften einig sind, gibt es kein Problem. Was aber, wenn nicht?
Gibt es anderswo konkretere Festlegungen bzw. was sind da so die Erfahrungen?
Sind schon Spiele aus diesem Grund ausgefallen? Entscheidet das nur der SR? Was, wenn keiner vorhanden und die ML können sich nicht einigen?