Strafen

Klaus
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Strafen

Beitrag von Klaus » 20.12.2007, 09:46

Hallo!

Ich hätte eine Frage bezüglich der Eskalation der Strafen. Nehmen wir an ein Spieler sei wegen eines Vergehens A verwarnt worden und begeht dann ein Vergehen B. Wird er dann für das Vergehen B ebenfalls nur verwarnt oder spricht der Schiedsrichter dann (wie im Fußball) eine höhere Strafe aus (z.B. Zeitabzug)?

Mirko Humme
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Beitrag von Mirko Humme » 20.12.2007, 16:26

Eine pauschale Antwort kann ich hier nicht darauf geben. Solange die Regeln konkrete Vorgaben geben, ist nach diesen zu verfahren.

13.4 sieht einen konkreten Strafenkatalog aus, wobei ich den Ausschluß aus einem Turnier nur bei gröbsten Verfehlungen aussprechen würde (z.B.: Drogenmissbrauch, Schlägerei u.ä.). Interessant finde ich doch mehr den Aspekt, dass der Schiedsrichter das Hausrecht ausübt, nicht der Ausrichter oder der Verein, und ggf. die Ruhestörer, Spieler rausschmeißen kann. Notfalls unter Zuhilfenahme der Polizei!

Georg Heinze
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Beitrag von Georg Heinze » 20.12.2007, 18:16

Ich sehe es auch so, dass man die Frage nicht so pauschal beantworten kann.
Erstens geht es um die Art des Vergehens,
zweitens um die Sicht des Schiedsrichters.
Es gibt auch Vergehen, die schon reglementiert sind, wo also der SR KEINEN Ermessensspielraum hat, z.B. Handyklingeln.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 21.12.2007, 13:02

Anscheinend ist das Anliegen meiner Frage nicht richtig herüber gekommen. Ich möchte deswegen einen Vergleich zum Fußball bringen.

Nehmen wir an ein Spieler spielt Foul. Er bekommt dafür vom Schiedsrichter eine gelbe Karte. Später im Spiel begeht er eine andere Unsportlichkeit, z.B. Ball wegschlagen, und wird deswegen wieder mit einer gelben Karte bedacht, was zum Feldverweis (gelb-rote Karte) führt. Ich wollte nun wissen, ob sich dies im Schach genauso verhält. Fälle, die mit einer Strafe jenseits des Partieverlustes geahndet werden, sollen allerdings ausgeschlossen werden.

Georg Heinze
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Beitrag von Georg Heinze » 21.12.2007, 14:26

Also, ich habe den Sinn der Frage schon verstanden.
Es ist aber anders als im Fußball. Es gibt im Schach keinen Automatismus.
Man kann also wegen verschiedener Vergehen z.B. eine Verwarnung erhalten und 2 Verwarnungen führen nicht automatisch zum Partieverlust
Es gibt eben im Schach nicht nur die gelbe und rote Karte, sondern andere Möglichkeiten der Bestrafung, die es so im Fußball nicht gibt.

Martin
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Beitrag von Martin » 11.06.2008, 11:56

Eine ergänzende Frage, die zumindest zur Überschrift ("Strafen") paßt:

Welche Strafe sollte ein Schiedsrichter über einen Spieler verhängen, der im Rahmen einer beabsichtigten Reklamation nach 10.2, bevor er sich um das Hinzuziehen eines Schiedsrichters bemüht - aber auch danach - seinen Gegner massiv und lautstark unter Druck setzt im Sinne von "Du willst mich doch bloß über die Zeit ziehen."/"Was Du machst, ist extrem unsportlich, die Stellung kannst Du doch niemals gewinnen."/"Nur so kannst Du Deine Partien gewinnen" und Ähnliches mit einigem beleidigenden Charakter? Ist ein sofortiger Partieverlust als Sanktion zu hart, wenn ein Spieler verbal durch solche oder ähnliche beleidigende Äußerungen angegriffen wird?

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Beitrag von hoppepit » 11.06.2008, 12:38

Martin hat geschrieben:Eine ergänzende Frage, die zumindest zur Überschrift ("Strafen") paßt:

Welche Strafe sollte ein Schiedsrichter über einen Spieler verhängen, der im Rahmen einer beabsichtigten Reklamation nach 10.2, bevor er sich um das Hinzuziehen eines Schiedsrichters bemüht - aber auch danach - seinen Gegner massiv und lautstark unter Druck setzt im Sinne von "Du willst mich doch bloß über die Zeit ziehen."/"Was Du machst, ist extrem unsportlich, die Stellung kannst Du doch niemals gewinnen."/"Nur so kannst Du Deine Partien gewinnen" und Ähnliches mit einigem beleidigenden Charakter? Ist ein sofortiger Partieverlust als Sanktion zu hart, wenn ein Spieler verbal durch solche oder ähnliche beleidigende Äußerungen angegriffen wird?
Dieses würde ich als Störung einstufen. Der SR kann nach Art. 13.4 der FIDE-REgeln bestrafen. Sofortiger Partieverlust halte ich allerdings für überzogen.
Gruß, Peter
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Partieverlust androhen

Beitrag von thomas.soergel » 11.06.2008, 15:48

hoppepit hat geschrieben: Dieses würde ich als Störung einstufen. Der SR kann nach Art. 13.4 der FIDE-REgeln bestrafen. Sofortiger Partieverlust halte ich allerdings für überzogen.
Wenn ich eine Entscheidung zur Reklamation nach 10.2 getroffen habe, kann ein Spieler nicht den Gegner dafür beschimpfen. Gesetzt also den Fall, ich schiebe meine Entscheidung hinaus, würde ich in so einem Fall dem Gegner weitere fünf Minuten Zeitgutschrift geben und dem Spieler sagen, dass er die Partie verloren hat, wenn er sich weiter so aufführt.
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Beitrag von Scharfrichter » 14.06.2008, 18:24

Hallo Klaus,

Ich finde, dass man einen vergleich zum fußball sehen kann. Wenn der Spieler ein zweites faul bzw. Vergehen begeht, welches eine Rechtfertigung nach 13.4 gibt, ist auch zu einer härteren strafe zu greifen.
Wir sind ja nicht verpflichten immer nach den buchstaben vorztugehen (a dann b dann c dann .... )
Wenn es ein auffälliger Spieler ist und oder ständig verschiedenen Regelwidrigkeiten begeht, bekommt er auch für verschiedene Sachen eine von mir drauf.
In der Sache bin ich relativ gnadenlos !!

LG
Scharfrichter

Georg Heinze
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Beitrag von Georg Heinze » 14.06.2008, 19:41

Scharfrichter schrieb:
Ich finde, dass man einen vergleich zum fußball sehen kann.
Bereits am 21.12.07 hatte ich mich dazu geäußert.
Ein Vergleich zum Fußball hinkt auf beiden Beinen:
1. Es gibt keinen Automatismus gelb - rot und aus.
2. Außer der Verwarnung (die man in etwa der gelben Karte gleichsetzen kann), gibt es die anderen Bestrafungen lt. 13.4 im Fußball in dieser Form nicht.
Auch, wenn im Moment die EM im Fußball stattfindet, finde ich ohnehin die Vergleiche mit Fußball völlig überflüssig. Als Schachspieler haben wir unser eigenes Regelwerk und wer dagegen verstößt, da haben wir unseren eigenen Strafenkatalog. Ob die Strafen der Sache angemessen sind, richtet sich nach der Art des Vergehens und dem Fingerspitzengefühl des SR. Manchmal reichen deutliche Worte und manchmal muss man gnadenlos zum äußersten Mittel greifen.

Martin
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Zeitgutschrift

Beitrag von Martin » 24.04.2009, 18:43

Ich habe mal entschieden, meine folgende Frage in diesem thread unterzubringen, da es sich um das Thema "Zeitgutschrift nach regelwidrigem Zug" dreht, was ja auch eine Art Strafe (Titel dieses thread) ist.
Wenn ich es richtig verstehe, bekommt nach Artikel 7.4 b) der benachteiligte Spieler zwei Minuten zu seiner Bedenkzeit hinzugefügt, eine der wenigen Situationen, wo es bei der Strafzumessung keinen Ermessensspielraum für den Schiedsrichter gibt.

Hier meine Frage: Ist es zwingend, daß ein Schiedsrichter die Zeitgutschrift vornimmt?

Oftmals würde es im Rahmen eines offenen Turnieres mit teilweise weit mehr als 100 Teilnehmern einige Minuten kosten (und das in möglicherweise sehr sensiblen Partiephasen), einen Schiedsrichter ans Brett zu bekommen, man müßte das Brett zum Zwecke der beabsichtigten Reklamation verlassen usw.
Wäre es denn angesichts dessen nicht vernünftig, den benachteiligten Spieler mit einer entsprechenden Regeländerung zu berechtigen, die Zeitgutschrift selbst an der Uhr einzustellen, so daß im Falle einer diesbezüglichen Uneinigkeit der eigentliche "Übeltäter" derjenige wäre, der sich auf den mitunter mühseligen Weg zum Schiedsrichter machen müßte?

Wie ist eure Meinung?

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Beitrag von hoppepit » 24.04.2009, 19:09

Hallo Martin,
meiner Meinung nach sollte ein Spieler nicht selbst an der Uhr rumfingern!
Ich habe kürzlich mit einem NSR-Kollegen die "Aufsicht" bei der Rheinland-Einzelmeisterschaft gemacht. Es waren insgesamt 110 Teilnehmer und 425 Partien am 6 Turniertagen.
Verlief alles absolut problemlos. Für die Zeitkontrolle wurden (falls benötigt) ein paar Assistenten zum Mitschreiben eingeteilt.
Es gab keine Streitfälle und nur in 2 Fällen hätte eine Zeitstrafe ausgesprochen werden müssen, die betreffenden Spieler gaben ihre Partien aber danach sofort auf.
Aus dieser Erfahrung heraus halte ich Deine Bedenken für nicht gerechtfertigt.
Ein Turnierveranstalter sollte für genügend "Aufsichtspersonal" sorgen, um einen sicheren Turnierverlauf zu gewährleisten.
Gruß, Peter
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Beitrag von Georg Heinze » 24.04.2009, 21:46

In den FIDE-Regeln ist festgelegt, dass ein Spieler nur 2 Möglichkeiten hat:
1. nach Ausführung eines Zuges betätigt der Spieler die Uhr
2. In bestimmten Situationen, die benannt sind, ist die Uhr anzuhalten, um den SR zu rufen.
Im vorliegenden Fall würde, wenn der Spieler selbst die Uhr um 2 Minuten zurückstellt, der SR gar nicht mitbekommen, dass zuvor ein unmöglicher Zug gemacht wurde. Bei der 3.Wiederholung wäre nämlich die Partie verloren!

thomas.soergel
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Reklamation muss durch Spieler erfolgen

Beitrag von thomas.soergel » 26.04.2009, 11:56

Georg Heinze hat geschrieben:Im vorliegenden Fall würde, wenn der Spieler selbst die Uhr um 2 Minuten zurückstellt, der SR gar nicht mitbekommen, dass zuvor ein unmöglicher Zug gemacht wurde. Bei der 3.Wiederholung wäre nämlich die Partie verloren!
Nach meinen Erfahrungen kommen derartige Reklamationen sehr selten vor, vielleicht auch, weil viele Spieler garnicht wissen, dass sie zwei Minuten bekommen müssen. Leider auch nicht manche SR, mit denen ich mich schon auf Turnieren oft angelegt habe, insbesondere wenn meine Jugendlichen eine berechtigte Reklamtion machten.
Ich bin wie Peter auch der Meinung, dass ein Spieler nicht an der Uhr herumfingern sollte. Ein solcher Fall muss vom SR registriert werden. Vor allem, weil dieser dann auch den dritten regelwidrigen Zug eines Spielers während der Partie objektiv feststellen kann.
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Re: Zeitgutschrift

Beitrag von Thomas Rondio » 28.04.2009, 11:40

Martin hat geschrieben:Ist es zwingend, daß ein Schiedsrichter die Zeitgutschrift vornimmt?
Ein ganz klares "JA!" - und das gleich aus drei Gründen:

1. Regel 7 b) lautet "fügt der Schiedsrichter ... zur Bedenkzeit des Gegners hinzu." und nicht "werden ... zur Bedenkzeit des Gegners hinzugefügt".

2. Wenn dem Spieler gestattet werden soll, beim ersten (und zweiten) regelwidrigen Zug den Schiedsrichter außen vor zu lassen, müsste es konsequenterweise auch beim dritten regelwidrigen Zug möglich sein. Das kann nicht funktionieren.

3. Warum sollen wir denjenigen, die meinen, Schiedsrichter wären überflüssig, auch noch selbst die Munition liefern?
Freundliche Schachgrüße!

Thomas Rondio

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