Remisreklamation - Zeitpunkt, Form und überhaupt...

Daniel Hendrich
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Remisreklamation - Zeitpunkt, Form und überhaupt...

Beitrag von Daniel Hendrich » 02.03.2010, 09:59

Hallo zusammen,

folgende Fallbeschreibung:

Turnierpartie befindet sich in der Endspurtphase. Spieler A (Weiß, DWZ ca. 2050), Spieler B (Schwarz, DWZ ca. 2100). Es ist die letzte Partie der Veranstaltung. Der Schiedsrichter steht direkt am Brett, drumherum ca. 12-15 Zuschauer. Uhr: DGT 2010.
Partie befindet sich nach vorherigen wechselseitigen Remisangeboten in einem Endspiel S+4B gegen S+4B.
Spieler A lehnt ein Remisangebot von B ab, da er noch eine Gewinnchance sieht. Restbedenkzeit zu diesem Zeitpunkt für beide ca. 2 Minuten. Der Schiedsrichter schreibt mit bis beide Spieler noch ca. 1 Minute Restbedenkzeit haben und die Züge einfach zu schnell ausgeführt werden. Spieler A gelingt es, den Springer von Spieler B am Damenflügel erobern. Spieler B versucht am Königsflügel einen Bauerndurchbruch. B schafft es, einen Bauern mit Unterstützung des Königs bis auf die vorletzte Reihe zu bringen. A versucht durch Schachgebote mit dem Springer, die Umwandlung zu verhindern. A hat darüberhinaus selbst einen Freibauern, den B mit seinem König nicht aufhalten kann.
Nach einigen weiteren Zügen zeigt die Uhr von A "0.03", B hat die ganze Zeit ca. 10 Sekunden mehr. In dieser Situation ruft A am Zug "Das ist doch Remis!", blickt zum Schiedsrichter und führt unmittelbar darauf wieder einen Zug aus. Nach zwei weiteren Zügen ruft A - erneut am Zug - "Das ist doch Remis, ich reklamiere!". Bevor er diesen Satz beendet hat, läuft seine Bedenkzeit ab. B hat noch 8 Sekunden.
Der Schiedsrichter erkennt auf Zeitüberschreitung von A.


Nun meine Fragen:
1. Hätte der SR bei dem ersten "Ausruf" von A einschreiten müssen und wenn ja wie?
2. War der zweite "Ausruf" des A ein korrekter Remisantrag nach 10.2?
3. Falls ja, wie wäre der Antrag angesichts der Zeitüberschreitung zu behandeln gewesen?
4. Hätte es einen Unterschied gemacht, wenn die Bedenkzeit des A erst nach Vollendung des Satzes abgelaufen wäre?


Bin gespannt auf eure Meinungen! :)
Daniel Hendrich

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Re: Remisreklamation - Zeitpunkt, Form und überhaupt...

Beitrag von thomas.soergel » 02.03.2010, 11:49

Nach meiner Meinung lief alles korrekt ab. Wenn ein Spieler reklamieren will, sollte er die Uhr anhalten und zumindest nach Art. 10.2 rechtzeitig reklamieren.
Zu Punkt 1: Der erste Aufruf ist nur als Remisangebot zu verstehen, zumal der Spieler auch noch zieht. Also kein Anlass für den SR, einzuschreiten.
Zu Punkt 2: Nachdem die Zeit abgelaufen war, bevor er die Reklamation ausgesprochen hat, war die Partie beendet. Eine Reklamation nach Artikel 10.2 kann aber nur zwischen 2.00 und 0.01 Minuten behandelt werden. Daher Zeitüberschreitung von A und Gewinn für B.
Zu Punkt 3: Man müsste die Stellung kennen. Allgemein kann man aber sagen, dass bei einer Reklamation mit 1-3 Sekunden Restbedenkzeit die Remisstellung ziemlich eindeutig sein muss. Wenn dem nicht so ist und der SR noch Züge sehen will, wird ein solcher Antrag wohl in 99% der Fälle abgelehnt werden.
Zu Punkt 4: Mittlerweile ist es ja nicht mehr zwingend, dass der reklamierende Spieler die Uhr anhalten muss. Er soll es. Wenn der SR das Verhalten als Reklamation vor dem Blättchenfall einstuft, kann er es als solche werten. In diesem Fall dürfte dieser Reklamtion aber wenig Erfolg beschieden sein, s. Punkt 3.

Fazit: Man sollte halt als Spieler wissen, wie man korrekt reklamiert.
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Re: Remisreklamation - Zeitpunkt, Form und überhaupt...

Beitrag von Georg Heinze » 02.03.2010, 13:26

Im wesentlichen stimme ich den Ausführungen von thomas.soergel zu.
Zunächst: Spieler B hatte ja remis angeboten, welches Spieler A im Glauben, noch gewinnen zu können, ablehnte.
Das ist sein gutes Recht, allerdings muss er auch mit dem Risiko leben.
Der hier dargestellte Sachverhalt läuft darauf hinaus, ob einer der beiden Spieler (hier Spieler A) entweder durch ZÜ verliert oder sich ins remis retten kann.
Als Spieler A merkte, dass er ein remis nicht erzwingen kann, gab er mit seinem Ausruf "das ist doch remis" weiter nichts von sich als seine Meinung kund. Das ist weder ein Remisangebot an den Gegner, noch ein korrekter Antrag an den Schiedsrichter. Um nicht das Risiko einer ZÜ einzugehen, hätte er die Uhr anhalten müssen und keinesfalls noch einen Zug ausführen dürfen.
Auch sein 2.Versuch half dann nicht mehr, weil inzwischen die Zeit ablief.
Spieler A hatte zwar einen Springer mehr, alles riskiert und dann doch verloren. Selbst bei einem korrekten Antrag hätte wohl Spieler A keine Chance gehabt. Dazu müsste man allerdings die Stellung kennen, ob z.B. zwangsläufig eine 3-fache Stellungswiederholung drin war oder dauerschach möglich wäre.

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Re: Remisreklamation - Zeitpunkt, Form und überhaupt...

Beitrag von hoppepit » 02.03.2010, 18:42

Solche Situationen wird es immer wieder geben (habe sowas auch schon selbst erlebt),
da viele Spieler nur wenig Regelkenntnis besitzen.

Meiner Meinung nach war die Entscheidung des SR korrekt!

Hat jetzt nichts mit dem Regelwerk zu tun, aber:
Wenn Spieler A das angebotene Remis ablehnt und "voll" auf Gewinn spielt, muß er auch mit einem Verlust rechnen.
Gruß, Peter
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Daniel Hendrich
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Re: Remisreklamation - Zeitpunkt, Form und überhaupt...

Beitrag von Daniel Hendrich » 04.03.2010, 13:51

Danke für die bisherigen Antworten. Hoffe es kommen noch ein paar mehr!

Da die Schlussstellung angesprochen wurde: Im allgemeinen Trubel hat der Schiedsrichter versäumt, diese gleich zu notieren. Mit Hilfe der Spieler konnte sie aber rekonstruiert werden und schaut wie folgt aus:
Weiß: Kb3, Sf3, b4, f5
Schwarz: Kg4, b5, g2
Weiß am Zug

Gegen die Entscheidung des Schiedsrichters auf Zeitüberschreitung bei Weiß wurde inzwischen offiziell Protest beim zuständigen Schiedsgericht eingelegt.
Daniel Hendrich

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Re: Remisreklamation - Zeitpunkt, Form und überhaupt...

Beitrag von Georg Heinze » 04.03.2010, 17:00

Natürlich ist die angegebene Stellung remis - aber nur, wenn weiß richtig spielt, nämlich f6.
Darum geht es hier aber nicht, sondern um die ordnungsgemäße Remisreklamation und die ist nicht erfolgt!
Es würde mich sehr wundern, wenn das Schiedsgericht zu einer anderen Auffassung als der Schiedsrichter käme.
Wenn weiß ein Remisangebot nicht annimmt, ist das sein gutes Recht. Er muss aber auch mit den negativen Folgen rechnen, wie eben bei jedem Remisangebot.
Aber das hatten wir ja bereits.

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Re: Remisreklamation - Zeitpunkt, Form und überhaupt...

Beitrag von thomas.soergel » 05.03.2010, 09:34

Georg Heinze hat geschrieben:Natürlich ist die angegebene Stellung remis - aber nur, wenn weiß richtig spielt, nämlich f6.
Man kann hier mit Weiß sogar auf Gewinn spielen: 1. f6 Kxf3 2. f7 g1D 3. f8D+ und mit einem der vielen weiteren Damenschächer sollte sich der b-Bauer erobern lassen. Wie dann das Damenendspiel ausgeht, sei dahingestellt.
Dies ist aber in der Tat nicht mehr von Bedeutung. Wenn erwiesen ist, dass die Reklamation nach dem Blättchenfall kam, dann war die Partie durch Zeitüberschreitung beendet.
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Re: Remisreklamation - Zeitpunkt, Form und überhaupt...

Beitrag von Georg Heinze » 05.03.2010, 13:18

Wie gesagt, die Analyse der Schlussstellung steht hier nicht zur Diskussion. Allerdings kann weiß nur mit tatkräftiger Unterstützung von schwarz den Bauern oder gar die Partie gewinnen.

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Re: Remisreklamation - Zeitpunkt, Form und überhaupt...

Beitrag von Eckart » 06.03.2010, 01:36

Ich finde es ziemlich traurig, dass bei einem solchen Vorfall offiziell ein Schiedsgericht bemüht wird - klingt so, als sei es ein realer Fall, ein schwebendes Verfahren.

Mein Fazit vorweg:
Weiß will seine Unfähigkeit, korrekt und rechtzeitig zu reklamieren, kaschieren und geht grundlos gegen den Schiedsrichter vor.
Nach der Schilderung wird mir nicht vollends klar, wogegen Weiß nun eigentlich protestiert, denn dass das Blättchen gefallen ist, ist offensichtlich unstreitig.
Daniel Hendrich hat geschrieben:1. Hätte der SR bei dem ersten "Ausruf" von A einschreiten müssen und wenn ja wie?
"Müssen" musste er bestimmt nicht.
Er hätte allerdings nachfragen "können", was denn Weiß mit diesem "Ausruf" beabsichtige.
Nachdem Weiß allerdings die Uhr betätigte, war das entbehrlich, weil selbst, wenn man den Ausruf tatsächlich als Antrag nach Art. 10 Abs. 2 auffasst, dieser sofort unzulässig geworden wäre, da Weiß dann ja nicht mehr am Zug war.
Daniel Hendrich hat geschrieben:2. War der zweite "Ausruf" des A ein korrekter Remisantrag nach 10.2?
Grundsätzlich ja. Ich als Schiedsrichter würde den Ausruf "Ich reklamiere remis" sehr wohl als Antrag nach Art. 10 Abs. 2 auffassen, da offensichtlich kein anderer Grund für Remis (Stellungswiederholung, 50 Züge-Regel) vorgelegen hat. Das Anhalten der Uhr ist seit 01. Juli 2009 nicht mehr erforderlich.
Daniel Hendrich hat geschrieben:3. Falls ja, wie wäre der Antrag angesichts der Zeitüberschreitung zu behandeln gewesen?
Wenn es tatsächlich so war, dass der Schiedsrichter den Fall des Blättchens bemerkt hat, bevor der Satz, mit dem Weiß reklamiert hat, beendet war, dann war die Partie wegen ZÜ beendet und der Antrag verspätet, da nach Beendigung der Partie ein Antrag nach Art. 10 Abs. 2 nicht mehr statthaft ist.

Falls es so sein sollte, dass Weiß vor dem Schiedsgericht bestreiten sollte, dass der Blättchenfall der Reklamation vorausging, sähe ich darin eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters, die der Entscheidung des Schiedsgerichts von vornherein entzogen ist.
Daniel Hendrich hat geschrieben:4. Hätte es einen Unterschied gemacht, wenn die Bedenkzeit des A erst nach Vollendung des Satzes abgelaufen wäre?
Dann läge die Situation vor, dass der Antrag nach Art. 10 Abs. 2 korrekt gestellt ist, bevor die Zeit abgelaufen ist. In dem Fall hätte der Schiedsrichter zunächst entscheiden müssen, ob er
1. den Antrag ablehnt oder
2. die Entscheidung hinausschiebt oder
3. die Partie für remis erklärt.
Für diese Entscheidung spielt es keine Rolle, ob der Antrag bei 1.59 Minuten oder 0.01 Minuten Restbedenkzeit gestellt wird.

Ob nun eine der beiden in Art. 10 Abs. 2 a) Satz 1 genannten Tatbestandsalternativen gegeben war, unterliegt ausschließlich dem Beurteilungsspielraum des Schiedsrichters, wie sich aus Art. 10 Abs. 2 d) ergibt, die Anrufung des Schiedsgericht ist mithin auch in dieser Hinsicht unstatthaft.

Trotzdem Ausführungen zur Sache:
Dass Schwarz "keine Anstrengungen unternehme, die Partie mit normalen Mitteln zu gewinnen" kann nur beurteilen, wer den der Reklamation vorhergehenden Partieverlauf tatsächlich erlebt hat. Einen eigenen Bauern bis auf die vorletzte Reihe zu führen, würde ich ohne Zweifel als Gewinnversuch werten.
Schwieriger ist die Beurteilung darüber, ob "die Partie mit normalen Mitteln überhaupt nicht zu gewinnen sei" (für Schwarz, wohlgemerkt). Ob Weiß im nächsten Zug f6 ziehen wird oder den Springer zurück nach g1 spielt, kann man als Schiedsrichter ohne hellseherische Fähigkeiten nicht im voraus beurteilen. Selbst in dem skizzierten Damenendspiel könnte Weiß immer noch seine Dame einstellen, ist alles schon passiert.

Ich würde demnach die Entscheidung hinausschieben, allerdings ohne dem Gegner zwei zusätzliche Minuten Bedenkzeit zu gewähren.

Eine Fortsetzung der Partie (Art. 10 Abs. 2 b)) würde es dennoch nicht geben, da Weiß es unterlassen hat, die Uhren anzuhalten und seine Bedenkzeit in der Zwischenzeit abgelaufen ist. Die hinausgeschobene Entscheidung ist demnach obsolet geworden, da die Partie auf andere Weise beendet worden ist: Verlust durch ZÜ.

Selbst wenn man das anders sieht und den Schiedsrichter nun "so schnell wie möglich nachdem ein Fallblättchen gefallen ist" zur Bestimmung des Spielergebnisses verpflichtet sieht (Art. 10 Abs. 2 b) Satz 2), kann dieses nur auf Verlust für Weiß lauten, da zwischen Antragstellung und hinausgeschobener Entscheidung kein einziger Zug geschehen ist. (Die Situation ist nicht anders, als wenn bei korrekter Reklamation und angehaltener Uhr der Schiedsrichter die Entscheidung hinausschiebt und der Antragsteller nach Wiederingangsetzen seiner Uhr bis zum Blättchenfall einfach keinen einzigen Zug ausführt. Hier sehe ich für den Schiedsrichter keinen Spielraum, anders als auf Verlust für den Antragsteller zu entscheiden.)

Abschließend noch einige Erwiderungen:
Georg Heinze hat geschrieben:Natürlich ist die angegebene Stellung remis - aber nur, wenn weiß richtig spielt, nämlich f6.
Stimmt nicht, auch 1.Sg1 hält locker remis.
Georg Heinze hat geschrieben:Wenn weiß ein Remisangebot nicht annimmt, ist das sein gutes Recht. Er muss aber auch mit den negativen Folgen rechnen, wie eben bei jedem Remisangebot.
Hat mit der Fragestellung nichts zu tun.
Im Gegenteil; wer so seine Entscheidung offiziell begründet, muss sich den Vorwurf der Voreingenommenheit gefallen lassen, da eine Entscheidung nach Art. 10 Abs. 2 von irgendwann im vorhergehenden Partieverlauf erfolgten Remisgeboten vollkommen unabhängig ist.
thomas.soergel hat geschrieben:Wenn erwiesen ist, dass die Reklamation nach dem Blättchenfall kam, dann war die Partie durch Zeitüberschreitung beendet.
Das braucht nicht erwiesen zu werden, ist eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters.
thomas.soergel hat geschrieben:Allgemein kann man aber sagen, dass bei einer Reklamation mit 1-3 Sekunden Restbedenkzeit die Remisstellung ziemlich eindeutig sein muss. Wenn dem nicht so ist und der SR noch Züge sehen will, wird ein solcher Antrag wohl in 99% der Fälle abgelehnt werden.
Nein. Wenn der Schiedsrichter noch Züge sehen will, wird er den Antrag nicht ablehnen, sondern seine Entscheidung hinausschieben und die Fortsetzung der Partie anordnen. Wenn dann zu wenige Züge geschehen, um den Schiedsrichter zu einer Änderung seiner Bewertung und mithin zu einer Remiserklärung zu bewegen, wird er nach Blättchenfall auf Verlust für den Antragsteller entscheiden.

Georg Heinze
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Re: Remisreklamation - Zeitpunkt, Form und überhaupt...

Beitrag von Georg Heinze » 06.03.2010, 12:26

Eckart hat nochmals all das geschrieben, was zum Sachverhalt zu schreiben ist.
Ich denke, das ist umfassend und berücksichtigt insbesondere die Fragestellungen von Daniel Hendrich.
Was mir ein wenig missfällt, ist die versteckte Kritik an den Beiträgen anderer.
Es geht doch nicht nur darum, präzise nur die von Daniel Hendrich gestellten 4 Fragen zu beantworten. Man kann doch auch zu dem Drumherum eine Meinung haben und die hier äußern.
Du hast doch selbst Deine Meinung geäußert, die mit den Fragen nichts zu tun hatte!

Ich finde es ebenfalls traurig, wenn wegen eines an sich eindeutigen Sachverhaltes ein Schiedsgericht bemüht wird.
Und es ist schlimm, dass ein Spieler nicht weiß, wie er korrekt remis reklamieren muss und sein Unvermögen am Schiedsrichter auslässt.

Was nun den Protestgrund anbelangt, kann man nur spekulieren. Ich denke, dass weiß mit seinen Ausrufen glaubte, dass er in seinen Augen berechtigt remis reklamierte und der Schiedsrichter aber nicht reagierte.

Nun noch ein Wort zu den angeschnittenen "Kritiken":
Natürlich hast Du Recht, nicht nur f6, sondern auch Sg1 hält remis. Da hätte ich "nämlich f6" entweder ganz weglassen müssen oder "z.B." schreiben müssen - ok.?
Allerdings ging es mir in dem Zusammenhang weniger darum, alle weißen Möglichkeiten aufzulisten oder gar eine Analyse zu geben, sondern darum, dass die weiße Begründung von der Sache her an sich begründet war.
Mein anderer Satz ist eine allgemeine Feststellung, hat mit dem dargestellten Sachverhalt an sich nichts zu tun, aber das sollte man bei jedem Remisangebot eben beherzigen.

Ich denke, wenn sich hier im Forum jemand zu Wort meldet, sollte man auch akzeptieren, dass da mal dieser oder jener Satz geschrieben wird, den man selbst anders formulieren würde. Mir selbst ist es auch schon passiert, dass ich meine eigenen Beiträge heute etwas anders abfassen würde. Und: wenn man dieserart Kritik erhebt, sollte man nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen und man sollte sich auch selbst daran halten.

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Re: Remisreklamation - Zeitpunkt, Form und überhaupt...

Beitrag von Eckart » 06.03.2010, 17:38

Georg Heinze hat geschrieben:Eckart hat nochmals all das geschrieben, was zum Sachverhalt zu schreiben ist.
Darin sehe ich eine Missachtung meiner Ausführungen, da ich einige neue Aspekte in die Diskussion eingeführt habe.
Georg Heinze hat geschrieben:Was mir ein wenig missfällt, ist die versteckte Kritik an den Beiträgen anderer.
Da ist doch nichts "versteckt".
Georg Heinze hat geschrieben:Ich denke, wenn sich hier im Forum jemand zu Wort meldet, sollte man auch akzeptieren, dass da mal dieser oder jener Satz geschrieben wird, den man selbst anders formulieren würde. Mir selbst ist es auch schon passiert, dass ich meine eigenen Beiträge heute etwas anders abfassen würde. Und: wenn man dieserart Kritik erhebt, sollte man nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen und man sollte sich auch selbst daran halten.
Ja, und?! Ich habe doch nichts weiter gesagt, als dass dieser oder jener Satz nicht in die offizielle Begründung gehört.
Mein "Fazit" habe ich ausdrücklich in die Vorbemerkung zu den Antworten auf die konkreten von Daniel Hendrich aufgeworfenen Fragen verlegt, ich würde es natürlich nicht in eine offizielle Entscheidung aufnehmen, mit der ich als Angehöriger des Schiedsgerichts den Protest zurückweise.

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Re: Remisreklamation - Zeitpunkt, Form und überhaupt...

Beitrag von thomas.soergel » 06.03.2010, 23:43

thomas.soergel hat geschrieben:Allgemein kann man aber sagen, dass bei einer Reklamation mit 1-3 Sekunden Restbedenkzeit die Remisstellung ziemlich eindeutig sein muss. Wenn dem nicht so ist und der SR noch Züge sehen will, wird ein solcher Antrag wohl in 99% der Fälle abgelehnt werden.
Eckart hat geschrieben:Nein. Wenn der Schiedsrichter noch Züge sehen will, wird er den Antrag nicht ablehnen, sondern seine Entscheidung hinausschieben und die Fortsetzung der Partie anordnen. Wenn dann zu wenige Züge geschehen, um den Schiedsrichter zu einer Änderung seiner Bewertung und mithin zu einer Remiserklärung zu bewegen, wird er nach Blättchenfall auf Verlust für den Antragsteller entscheiden.
Ich kann mich hier auch ob des Vorwurfs der versteckten Kritik anschließen, insbesondere, jedes Wort hier auf die Goldwaage legen zu müssen. Bei drei Sekunden Restbedenkzeit und für den SR nicht eindeutig klarer Remisstellung wird der Antrag abgelehnt. Sicher nicht sofort, sondern dann, wenn die Zeit gefallen ist. Das meinte ich ja auch mit "Ablehnung".
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Re: Remisreklamation - Zeitpunkt, Form und überhaupt...

Beitrag von Daniel Hendrich » 15.03.2010, 10:24

Nochmals vielen Dank für die Antworten. Schön zu sehen, dass sich die Kollegen in der Beurteilung des Falles weitest gehend einig sind.
Man darf gespannt sein, ob es das Schiedsgericht genauso sehen wird. Zur Klärung des Sachverhaltes wurde jedenfalls nun eine mündliche Verhandlung anberaumt. Über das Urteil werde ich die Forumsgemeinde natürlich auch informieren.
Daniel Hendrich

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Re: Remisreklamation - Zeitpunkt, Form und überhaupt...

Beitrag von Daniel Hendrich » 03.04.2010, 16:26

Das Schiedsgericht hat den Widerspruch zurückgewiesen.

Begründung:
Der Antragssteller hätte beweisen müssen, dass zum Zeitpunkt seines zweiten Remisantrages seine Bedenkzeit eindeutig noch nicht abgelaufen war. Dies konnte er nicht, was er im Übrigen schon von Anfang an einräumen musste.
Desweiteren hat das Schiedsgericht festgestellt, dass die Entscheidung auf ZÜ auch bei korrektem und rechtzeitig gestelltem Remisantrag die einzig mögliche gewesen wäre. Der SR hätte seine inhaltliche Entscheidung bezüglich des Antrages aufgeschoben. Da durch die knappe Bedenkzeit höchstens noch zwei weitere Züge gefolgt wären, hätte er unmöglich mit Sicherheit sagen können, dass die Stellung mit normalen Mitteln nicht mehr zu gewinnen sei.
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Re: Remisreklamation - Zeitpunkt, Form und überhaupt...

Beitrag von Eckart » 03.04.2010, 18:11

Daniel Hendrich hat geschrieben:Das Schiedsgericht hat den Widerspruch zurückgewiesen.
Das war zu erwarten, die Begründung überrascht mich jedoch.
Daniel Hendrich hat geschrieben:Begründung:
Der Antragssteller hätte beweisen müssen, dass zum Zeitpunkt seines zweiten Remisantrages seine Bedenkzeit eindeutig noch nicht abgelaufen war. Dies konnte er nicht, was er im Übrigen schon von Anfang an einräumen musste.
Das finde ich sehr bedenklich. Das Schiedsgericht räumt dem Antragsteller also das Recht ein, den Beweis dafür anzutreten, dass die Bedenkzeit zum Zeitpunkt des zweiten Ausrufes noch nicht abgelaufen war, statt dieses Faktum als Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters von vornherein von jeder Überprüfung auszuschließen. Wie hätte der Antragsteller das denn nach Auffassung des Schiedsgerichtes beweisen sollen? Würde das Schiedsgericht etwa vom Antragsteller benannte Zeugen angehört haben?

Wenn es beim nächsten Streitfall darum geht, ob der Spieler noch im 40. Zug - wie vom Schiedsrichter beobachtet und mit Partieverlust durch ZÜ geahndet - oder erst im 41. Zug die Zeit überschritten hat, müsste dieses Schiedsgericht konsequenterweise Zeugen anhören, die behaupten, dass das Blättchen erst im 41. Zug gefallen ist, und dann ggf. die ZÜ-Entscheidung revidieren.
Beim Fußball kann man auch nicht gegen eine Elfmeterentscheidung des Schiedsrichters vorgehen, da es sich um eine Tatsachenentscheidung handelt, und ich sehe da keinen qualitativen Unterschied zu der Frage, ob der Blättchenfall der Antragstellung vorausging oder nicht.
Daniel Hendrich hat geschrieben:Desweiteren hat das Schiedsgericht festgestellt, dass die Entscheidung auf ZÜ auch bei korrektem und rechtzeitig gestelltem Remisantrag die einzig mögliche gewesen wäre. Der SR hätte seine inhaltliche Entscheidung bezüglich des Antrages aufgeschoben. Da durch die knappe Bedenkzeit höchstens noch zwei weitere Züge gefolgt wären, hätte er unmöglich mit Sicherheit sagen können, dass die Stellung mit normalen Mitteln nicht mehr zu gewinnen sei.
Hier wird es endgültig diffus. Was heißt "auch bei korrektem und rechtzeitig gestelltem Remisantrag"? Zwei Züge vorher, zehn Züge vorher, oder wie ist das gemeint? Wenn der zweite Ausruf einen Sekundenbruchteil vor dem Blättchenfall abgeschlossen gewesen wäre, wäre das Blättchen doch trotzdem gefallen. Oder meint das Schiedsgericht vielleicht, dass dann der Schiedsrichter die Uhr hätte anhalten müssen, um zu gewährleisten, dass der Antragsteller auch bei Hinausschieben der Entscheidung noch mindesten einen Zug hätte ausführen können? Wenn das Anhalten der Uhr seit 01. Juli 2009 nicht mehr notwendiger Bestandteil der Reklamation ist, bedeutet das doch keinesfalls, dass der Antragsteller von den nachteiligen Folgen (Bedenkzeitverlust, eventuell Zeitüberschreitung) verschont bleibt, wenn er das Anhalten der Uhr unterlässt. Spekulationen über den danach möglichen Partieverlauf halte ich für wenig ergiebig. Schließlich hätte der Gegner schon im nächsten Halbzug einen regelwidrigen Zug ausführen und vollständig abschließen können, was dem Antragsteller zwei zusätzliche Minuten Bedenkzeit verschafft hätte. Diese Alternativbegründung wäre m. E. besser unterblieben.
thomas.soergel hat geschrieben:Ich kann mich hier auch ob des Vorwurfs der versteckten Kritik anschließen, insbesondere, jedes Wort hier auf die Goldwaage legen zu müssen. Bei drei Sekunden Restbedenkzeit und für den SR nicht eindeutig klarer Remisstellung wird der Antrag abgelehnt. Sicher nicht sofort, sondern dann, wenn die Zeit gefallen ist. Das meinte ich ja auch mit "Ablehnung".
Da der Schiedsrichter drei Möglichkeiten hat, auf den Remisantrag zu reagieren
a) Stattgabe
b) Ablehnung
c) Hinausschieben,
ist Hinausschieben mit Verlusterklärung nach Blättchenfall Fall c), während Ablehnung unter b) gehört.
Wer erst "b)" sagt und hinterher meint, er habe eigentlich "c)" gemeint, sollte doch besser seinen Irrtum einräumen, statt denjenigen, der diesen Irrtum aufzeigt, so zu diskreditieren. Und wer keine Kritik verträgt, sollte sich überhaupt jeder öffentlichen Äußerung enthalten.

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