Sehen wir uns den Sachverhalt mal noch etwas tiefgründiger an.
Grundlage der Bundesliga-TO betreffs der Remisvereinbarung ist eine Festlegung in den FIDE-Regeln:
9.1.1 a) Das Turnierreglement darf bestimmen, dass Spieler ohne die Zustimmung des Schiedsrichters entweder für eine bestimmte Anzahl von Zügen oder gar nicht Remis vereinbaren dürfen.
9.1.1 b) Falls das Turnierreglement eine Remisvereinbarung zulässt, gilt folgendes:
Ein Spieler, der remis anbieten möchte, tut dies, nachdem er einen Zug auf dem Schachbrett ausgeführt und bevor er seine Uhr angehalten und die seines Gegners in Gang gesetzt hat.
Abgesehen davon, dass eine Nummerierung mit 9.1.1 nicht nötig ist, da ja keine weitere Nummerierung erfolgt (9.1 hätte genügt), basiert die Bundesliga-TO auf diesen Passagen.
Die bestimmte Anzahl der Züge ist danach mit 20 festgelegt und das Remisangebot hat NACH der Ausführung des Zuges und VOR Betätigen der Uhr zu erfolgen.
Folgendes steht aber nun in der TO:
19.2 Es ist den Spielern verboten, vor Vollendung des 20. Zuges ohne Zustimmung des Schiedsrichters Remis zu vereinbaren.
Wie ich bereits ausführte, kann damit an sich nur gemeint sein, dass BEIDE Spieler ihren 20.Zug ausgeführt haben müssen.
Die unterschiedliche Interpretation der Aussage kann nur daher kommen, dass hier nicht eindeutig formuliert wurde.
Vollendung eines Zuges ist KEINE FIDE-Definition, da wird nur zwischen „ausgeführt“ und „abgeschlossen“ unterschieden.
Da bei der FIDE auch nicht eine Definition des Halbzuges verwendet wird, hätte man, wenn auch nach dem 20.Zug von weiß (vollendet bzw. ausgeführt) remis angeboten werden kann, z.B. formulieren müssen:
19.2 Es ist den Spielern verboten, vor dem eigenen 20. Zug ohne Zustimmung des Schiedsrichters Remis zu vereinbaren.
Wie remis anzubieten ist, steht in den FIDE-Regeln und wenn man es auch schon vor dem 20.Zug von schwarz zulassen will …
Da es bei der TO nicht um FIDE-Regeln geht, sondern um eine Anwendungsvorschrift einer bestimmten Regel, hätte man auch die umgangssprachlichen Bezeichnungen verwenden können.
Z.B. nach Schachfeld.de:
Der Begriff Halbzug wird verwendet
• beim Schach.
Jeder Zug in einem Schachspiel besteht aus zwei Halbzügen. Der Zug beginnt mit dem Halbzug des Weissen Spielers, anschließend führt der Schwarze Spieler seinen Halbzug aus. Hieraus folgt auch die sprachliche Bezeichnung im ... Zug, da ja nicht jeder Spieler einen Zug macht, sondern hierzu nur beiträgt.
Oder auch nach Wikipedia:
Weiß beginnt, und die Spieler ziehen abwechselnd jeweils eine Schachfigur (Ausnahme: Rochade). Eine solche Spielbewegung wird üblicherweise Zug genannt. Allerdings wird in der Schachnotation immer eine weiße und eine schwarze Figurenbewegung zusammen nummeriert und als Zug bezeichnet. Aus dem Zusammenhang ist üblicherweise ersichtlich, welche Bedeutung des Wortes gemeint ist; sollte aber eine genaue Begriffsunterscheidung nötig sein, nennt man die Aktion des einzelnen Spielers Halbzug.
Da kann man mal wieder sehen, dass ein einfacher Satz wie der Art. 19.2 der TO zu einer unterschiedlichen Interpretation führen kann, wenn er nicht eindeutig formuliert ist.