Hallo Daniel, hier nochmals Deine Aussage:
Es ist richtig, dass für eine korrekte Reklamation vor dem Schiedsrichter die Uhr angehalten werden muss. Aber der Gegner kann die Reklamation auch ohne anhalten akzeptieren und was sonst soll der Handshake bedeuten?
Wir sind uns einig, was die korrekte Reklamation betrifft.
Wir sind uns auch einig, wenn der Gegner die ZÜ akzeptiert.
Was aber, wenn die ZÜ nicht korrekt reklamiert wird, der Gegner nichts dazu sagt, aber der SR dabei ist?
Dazu schreibst Du:
Auf der anderen Seite bleibe ich aber auch an einem solchen Brett stehen und beobachte den weiteren Fortgang.
Was gibt es da noch zu beobachten? Es sei denn, ein matt oder patt steht auf dem Brett.
Und außerdem: wenn an einem anderen Brett nach dem SR verlangt wird, kann er ja hier nicht sitzen bleiben.
Und weiter:
Einfach nur Zeit ohne Uhr anhalten reicht auch bei mir nicht, da gerade wenn es knapp hergeht, ist das Uhr anhalten der wesentliche Bestandteil der Reklamation.
Für mich ist der wichtigere Teil der Reklamation die berechtigte Feststellung der ZÜ.
Wenn Spieler B noch genügend Zeit hat und er demzufolge, ohne die Uhr anzuhalten, auf ZÜ reklamiert, kann ich doch als SR nicht die Augen zu machen und nichts hören und sehen wollen. Spieler B handelt da doch offensichtlich im guten Glauben.
Übrigens fällt mir jetzt erst auf, dass im OT geschrieben steht, dass späterhin beide Blättchen gefallen sind und die sich daraus ergebenden Sachverhalte.
Da Spieler B die ZÜ reklamierte und diese offensichtlich von Spieler A kommentierte wurde, musste dieser zu dem Zeitpunkt doch am Zuge gewesen sein. Wieso fiel da das Blättchen von B ebenfalls, wie im Nachhinein festgestellt? War das da a) schon gefallen oder b) hat Spieler A nach der Reklamation nochmals die Uhr von B gedrückt?
Jedenfalls sehe ich nur diese beiden Alternativen.
Beim Fall a) wäre ja die Entscheidung des SR korrekt, im Fall b) hätte aber Spieler B nun wirklich durch Anhalten der Uhren reagieren müssen.
@Daniel: mein Konstrukt war ein Beispiel für Deine Anfrage und natürlich nicht ernsthaft gemeint.
Da sieht es mit dem hier dargelegten Fall a) schon wirklichkeitsnäher aus.