Eine Bitte ...

Antworten
Georg Heinze
Beiträge: 905
Registriert: 20.10.2007, 11:27

Eine Bitte ...

Beitrag von Georg Heinze » 07.09.2010, 21:19

... an Klaus Deventer:
Es kam erst letztens wieder zu einer Unklarheit über das Königschlagen im Blitz.
Ein Schachfreund nahm Bezug auf die "Regelauslegung" der DSB-SR-Kommission, nach der das Königschlagen nicht zum Partieverlust führt, sondern eine Reklamation zu einem illegalen Zug bedeutet.
Diese Auffassung wurde inzwischen revidiert, aber eben hier nicht geändert.
Möglicherweise gibt es auch noch andere Fehler, die durch die neuen FIDE-Regeln bedingt sind.

Ich bitte um eine Überprüfung und ggf. Richtigstellung.

hoppepit
Beiträge: 428
Registriert: 16.02.2008, 11:24
Was ist die Summe aus 10 und 4?: 0
Wohnort: Heimbach-Weis (NR)

Re: Eine Bitte ...

Beitrag von hoppepit » 07.09.2010, 22:50

guckst Du:
http://www.srk.schachbund.de/forum/view ... 1970#p1970

Wo wir schon bei Thema Aktualisierung sind (ist zwar eine andere Baustelle, aber die Verantwortlichen sind die Gleichen):
Die TO's von DSB und der Schachbundesliga, die momentan online verfügbar sind, sind auch nicht mehr aktuell!!
Gruß, Peter
Unterlagen für Schiedsrichter und Turnierorganisation:
https://www.schachschiri.de
Threema: KPH5UBWT

Georg Heinze
Beiträge: 905
Registriert: 20.10.2007, 11:27

Re: Eine Bitte ...

Beitrag von Georg Heinze » 08.09.2010, 08:17

Ich hatte geguckt, aber es ist eben schon ein halbes Jahr her...

Georg Heinze
Beiträge: 905
Registriert: 20.10.2007, 11:27

Re: Eine Bitte ...

Beitrag von Georg Heinze » 14.10.2010, 20:25

Es ist traurig, aber offensichtlich wird selbst das SRK-Forum von den Verantwortlichen ignoriert.
Oder wie sonst ist es zu sehen?

hoppepit
Beiträge: 428
Registriert: 16.02.2008, 11:24
Was ist die Summe aus 10 und 4?: 0
Wohnort: Heimbach-Weis (NR)

Re: Eine Bitte ...

Beitrag von hoppepit » 14.12.2010, 21:11

...die Regelauslegungen sind jetzt (endlich) aktualisiert!! :D
Vielen Dank an den Kollegen Strobl.
Gruß, Peter
Unterlagen für Schiedsrichter und Turnierorganisation:
https://www.schachschiri.de
Threema: KPH5UBWT

Georg Heinze
Beiträge: 905
Registriert: 20.10.2007, 11:27

Re: Eine Bitte ...

Beitrag von Georg Heinze » 14.12.2010, 23:08

... ja und auch die unter "Ordnungen" aufgeführten Fälle aus der Praxis sind nun (endlich) lesbar!
Es sieht wohl so aus, dass nunmehr das SRK-Forum nicht mehr so stiefmütterlich angesehen wird.

PascalPflaum
Beiträge: 7
Registriert: 05.06.2010, 23:14

Re: Eine Bitte ...

Beitrag von PascalPflaum » 16.12.2010, 12:35

Die Rechtsseite des DSB könnte auch mal aktualisiert werden. So viele neue Fälle laufen ja nicht auf.

Zum Thema Oberliga Nord, Agon Neumünster, dass ja vielerorts heiß diskutiert wurde findet man dort nichts, obwohl ja bereits einUrteil vorliegt. Jeder Verband/Staffelleiter/Landesspielleiter kann aus den Fehlern lernen.

Urteil: http://schachclub-agon-neumuenster.de/f ... amburg.pdf

Eckart
Beiträge: 292
Registriert: 10.12.2007, 16:41
Was ist die Summe aus 10 und 4?: 0
Wohnort: Marburg an der Lahn

Re: Eine Bitte ...

Beitrag von Eckart » 16.12.2010, 14:03

Wie eigenartig, dass dieser Vorgang in den offiziellen "Informationen der Spielleitung" des DSB durch Bundesturnierdirektor Ralph Alt - abgedruckt z. B. in der ROCHADE Nr. 12 Dezember 2010, Seite 55/56 - ganz anders wiedergegeben wird.

Zitate:
"Die Anwendbarkeit der Regelung der DSB-TO und auch deren richtige Handhabung durch Turnierleiter Jürgen Kohlstädt ist nicht nur vom zuständigen Verbandsturniergericht bestätigt worden, sondern auch ein anschließendes einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem Amtsgericht blieb folgenlos."
"Die öffentlich geübte Kritik an der Handhabung durch Jürgen Kohlstädt war also unangebracht."

In dem verlinkten Beschluss des Amtsgerichts wird jedoch kein gutes Haar an den Entscheidungen von Turnierleiter und Schiedsgericht gelassen.

Zitate:
"Die nachträglich vom Turnierleiter vorgenommene Korrektur der Tabelle war grob fehlerhaft, willkürlich und entbehrt jeder rechtsstaatlichen Grundlage."
"Die vom Schiedsgericht, das der Verfügungskläger ordnungsgemäß angerufen hat, getroffene Entscheidung, dass hier eine Korrektur erforderlich sei, weil hier andere Mannschaften nicht in den Genuss eines Wertungsentscheids kommen, ist rechtswidrig und entbehrt jeder Grundlage."

Da fragt man sich schon, ob Herr Alt diesen Beschluss überhaupt nicht kennt oder ob er ihn schlicht ignoriert. Die Öffentlichkeitsarbeit des DSB kann man wieder einmal nur als KATASTROPHAL bezeichnen.

Georg Heinze
Beiträge: 905
Registriert: 20.10.2007, 11:27

Re: Eine Bitte ...

Beitrag von Georg Heinze » 16.12.2010, 22:53

PascalPflaum schreibt:
Die Rechtsseite des DSB könnte auch mal aktualisiert werden. So viele neue Fälle laufen ja nicht auf.

Zum Thema Oberliga Nord, Agon Neumünster, dass ja vielerorts heiß diskutiert wurde findet man dort nichts, obwohl ja bereits einUrteil vorliegt. Jeder Verband/Staffelleiter/Landesspielleiter kann aus den Fehlern lernen.
Zunächst bin ich mit PascalPflaum einer Meinung, was die Aktualisierung der Rechtsseite anbelangt.

Speziell zum angesprochenen Fall wäre aus Rechtssicht eine objektive Darstellung sehr wichtig und insbesondere auch die daraus zu ziehenden Lehren sollten dabei im Vordergrund stehen.

Es ist wohl leider so, dass ohne ausreichendes Hintergrundwissen und nur bruchstückhaftem Herausklauben von Zitaten dem Sachverhalt insgesamt nicht Genüge getan wird.
Dass der Bundesturnierdirektor sich hinter einen seiner wichtigsten Schiedsrichter stellt, darf doch nicht verwundern!
Ich habe seinen Artikel in der Euro-Rochade gelesen. Alles, was da geschrieben steht, klingt plausibel. Man muss ja nicht die gleiche Meinung zum Sachverhalt vertreten wie der hier zuständige Turnierleiter, Jürgen Kohlstädt.
Er hat einen in der Norddeutschen TO nicht klar geregelten Sachverhalt so entschieden, wie er es in der Bundesliga getan hätte, nach der Turnierordnung des DSB, die er hier sinngemäß angewendet hat. Man muss es nicht so machen, er hat es aber.
Nochmals der springende Punkt:
Eine Mannschaft hätte sich nur mit einem kampflosen 8 : 0-Sieg in der letzten Runde vor dem Abstieg gerettet. Aber eben darum geht es. Kann allein ein kampfloses 8 : 0 über den Abstieg entscheiden? Der Turnierleiter meinte, nein. Wie nun in so einem Fall genau zu verfahren ist, ist in der TO leider nur unpräzise geregelt und überlässt es quasi dem Turnierleiter, wie er verfährt. Aus meiner Sicht war die Entscheidung des Turnierleiters aber weder willkürlich, noch ohne Sinn und Verstand (wie anderswo auch zu lesen), noch entbehrt sie jeder rechtsstaatlichen Grundlage.

Was nun die Auslassungen des Amtsgerichts Hamburg betrifft:
1. Es hat einen Beschluss gefasst, wer die Prozesskosten zu tragen hat. Auf so einen vom Amtsgericht zu fassenden Beschluss haben sich die beteiligten Parteien in einem Vergleich geeinigt.
2. Als Maßstab für die Kostenverteilung dabei wurde angenommen, wie der Rechtsstreit bei weiterer Fortführung voraussichtlich entschieden worden wäre. Also Konjunktiv.

Die Argumentation des Amtsgerichts ist sicher nicht von der Hand zu weisen, was z.B. die Norddeutsche TO anbelangt und die hier unzureichenden und nicht präzisen Formulierungen. Auch die Möglichkeit, dass der Turnierleiter weitestgehend „freie Hand“ bei der Entscheidungsfindung hat, ist zu rügen. Das muss geändert werden!
Aber ein Amtsgericht ist eben auch nur ein Amtsgericht und nicht etwa das Bundesverfassungsgericht. Der im Beschluss ausformulierte Sachverhalt spiegelt die Meinung der Amtsrichterin König wider, nicht mehr und nicht weniger.
Inwieweit ihr Sachverstand zu Turnierregelungen und Schiedsgericht und Schiedsrichter-Entscheidungen vorhanden ist, will und kann ich nicht beurteilen.
Ich persönlich halte aber Formulierungen wie „ … grob fehlerhaft, willkürlich und entbehrt jeder rechtsstaatlichen Grundlage“ oder „…ist rechtswidrig und entbehrt jeder Grundlage“ für unangemessen und der Sache selbst nicht dienlich.

Eckart
Beiträge: 292
Registriert: 10.12.2007, 16:41
Was ist die Summe aus 10 und 4?: 0
Wohnort: Marburg an der Lahn

Re: Eine Bitte ...

Beitrag von Eckart » 05.01.2011, 19:37

Georg Heinze hat geschrieben:Die Argumentation des Amtsgerichts ist sicher nicht von der Hand zu weisen, was z.B. die Norddeutsche TO anbelangt und die hier unzureichenden und nicht präzisen Formulierungen. Auch die Möglichkeit, dass der Turnierleiter weitestgehend „freie Hand“ bei der Entscheidungsfindung hat, ist zu rügen. Das muss geändert werden!
Aber ein Amtsgericht ist eben auch nur ein Amtsgericht und nicht etwa das Bundesverfassungsgericht. Der im Beschluss ausformulierte Sachverhalt spiegelt die Meinung der Amtsrichterin König wider, nicht mehr und nicht weniger.
Inwieweit ihr Sachverstand zu Turnierregelungen und Schiedsgericht und Schiedsrichter-Entscheidungen vorhanden ist, will und kann ich nicht beurteilen.
Ich persönlich halte aber Formulierungen wie „ … grob fehlerhaft, willkürlich und entbehrt jeder rechtsstaatlichen Grundlage“ oder „…ist rechtswidrig und entbehrt jeder Grundlage“ für unangemessen und der Sache selbst nicht dienlich.
Und ich persönlich bin froh darüber, dass in den Gerichten dieser Republik nicht juristische Laien wie Georg Heinze Entscheidungen treffen, sondern ausgebildte Volljuristen. Dass du das Wesentliche des Beschlusses nicht verstanden hast, zeigt dein Posting überdeutlich.

Georg Heinze
Beiträge: 905
Registriert: 20.10.2007, 11:27

Re: Eine Bitte ...

Beitrag von Georg Heinze » 05.01.2011, 22:20

Eckart schrieb:
Und ich persönlich bin froh darüber, dass in den Gerichten dieser Republik nicht juristische Laien wie Georg Heinze Entscheidungen treffen, sondern ausgebildte Volljuristen. Dass du das Wesentliche des Beschlusses nicht verstanden hast, zeigt dein Posting überdeutlich.
Da bin ich ja froh, dass jeder so seine Freuden hat!
Im übrigen bin ich weder juristischer Laie, noch ausgebildeter Volljurist.
Der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg betraf die Kostenverteilung. Warum diese nun so und nicht anders aufgeteilt wurden, musste natürlich begründet werden. Nicht mehr und nicht weniger ist passiert.
Da zur Sache selbst nicht entschieden wurde, sondern ein Vergleich stattgefunden hat, ist für jegliche Phantasie ein weiter Spielraum gegeben.
Fakt ist jedenfalls, dass auch nach der Klage beim Amtsgericht die Entscheidungen des Spielleiters wie auch des Schiedsgerichts Bestand haben.
Ob das nun gut ist oder nicht, dazu kann man sicher verschiedener Meinung sein.

Antworten