Verzehrzwang beim Mannschaftskampf

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Stingray
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Verzehrzwang beim Mannschaftskampf

Beitrag von Stingray » 30.01.2011, 22:53

Hallöle,

Zunächst mal: Ich will keine Meinungsäußerungen, sondern nur Fakten sammeln.

Folgendermaßen gestaltete sich mein erster Hamburger Mannschaftskampf: Der Mannschaftsführer des gastgebenden Vereins informierte uns bei seiner Begrüßungsansprache darüber, dass der Wirt den Verzehr von selbst mitgebrachten Getränken auch den Gästen untersagt. Darüber hinaus bestünde dieser darauf, dass jeder Spieler im Laufe des Abends mindestens ein Getränk bestellte. Einige von uns (unter anderem ich) verzichteten auf dieses "Angebot". Einem meiner Teamkameraden, der ebenfalls nichts bestellt hatte, knöpfte der Wirt im Flur 1 Euro Toilettenbenutzungsgebühr ab - unter der Androhung, sonst die Polizei zu rufen, um ihn hinauszubefördern.

Wie gesagt, ich wünsche zu dem ganzen Kram keine Meinungsäußerungen, sondern möchte einfach nur wissen, ob irgendein Landes- oder Bezirksverband einen Passus in seiner Turnierordnung hat, der den Verzehr von Eigengetränken explizit erlaubt oder Ähnliches. Ebenso interessiert mich, ob irgendwo schon mal ein Protestfall zu einer solchen Fragestellung verhandelt wurde.

Nochmal: Bitte keine bloßen Meinungen, auch keine Hinweise auf Komplettturniere mit ähnlichen Vorschriften (wie z.B. Ramada). Ist mir alles bekannt, aber eine andere Sachlage als in einer Liga. Bitte verzichtet auch auf Beiträge a la: "Dazu ist mir nichts bekannt", die helfen nicht weiter.

Eckart
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Re: Verzehrzwang beim Mannschaftskampf

Beitrag von Eckart » 31.01.2011, 00:54

Von einem Verzehrzwang bei einem Mannschaftskampf oder einer Toilettenbenützungsgebühr habe ich noch nie gehört.
Stingray hat geschrieben:Bitte verzichtet auch auf Beiträge a la: "Dazu ist mir nichts bekannt", die helfen nicht weiter.
Und hier im Forum habe ich bislang noch keine Aufforderung gelesen, sich einer Meinungsäußerung zu enthalten.

Das Spiellokal ist offensichtlich zur Austragung von Mannschaftskämpfen nicht geeignet.
Der nächste Wirt verlangt vielleicht 10 EUR für 1 x Pinkeln oder, dass jeder Gastspieler eine Hauptmahlzeit plus Nachtisch etc. ordert.

Also: Beschwerde beim Landesverband, verbunden mit der Aufforderung, dem Heimverein aufzuerlegen, ein anderes Spiellokal zu suchen.

Georg Heinze
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Re: Verzehrzwang beim Mannschaftskampf

Beitrag von Georg Heinze » 31.01.2011, 12:00

In der WTO des Schachverbandes Sachsen steht zur Problematik nur Folgendes:
Alle Wettkämpfe und Turniere haben in einer sportlich fairen Atmosphäre
stattzufinden. Es ist Pflicht des Ausrichters bzw. gastgebenden Vereins, für ein
geeignetes Spiellokal mit ausreichender Beleuchtung, Belüftung und Beheizung zu
sorgen. Für den gesamten Spielbetrieb gilt im Spielbereich ein absolutes Rauch-und
Alkoholverbot. Die Benutzung von Handys und anderer störender Geräte ist nicht
gestattet.
Die Frage wäre also, handelt es sich hier um ein "geeignetes Spiellokal"?
Inwieweit diese Frage im hier vorliegenden Fall bejaht werden kann - ich hätte meine Zweifel.
Interessant wäre es, wenn man unter den genannten Bedingungen (Verzehrzwang!) eine
Wettkampfaufnahme ablehnt.
Würde der Staffelleiter -und in der Endkonsequenz ein Schiedsgericht oder gar ein Zivilgericht-
so oder so entscheiden?
Sinnvoller erscheint mir dann schon, unter Einbeziehung des hier genannten Gastgeber-Vereins,
grundsätzlich nach einer sinnvollen Alternative zu suchen.

realpatzer
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Re: Verzehrzwang beim Mannschaftskampf

Beitrag von realpatzer » 01.02.2011, 22:48

Es ist generell das ein Problem wenn in Gaststätten gespielt wird. Einerseits hatt man meist ein angenehmes Ambiente andererseits möchte der Wirt sicher etwas Umsatz machen.

Auch uns wird der Gastraum zum Mannschaftskampf unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der bisherige Wirt (leider stehen wir hier vor einem Wechsel) sah darüber hinweg, wenn die Gastmannschaften mitgebrachten Proviant verzehrten.

Der Verzehrzwang lässt sich sicher nicht halten. Auch die Toilettengebühr muss der gastgebende Verein übernehmen. Allerdings glaube ich, das der Verzehr von Mitgebrachtem untersagt werden kann - da muss man wie die Raucher nach draußen.

Btw ich finde es genau so ein Ärgernis, wenn der gastgebende Verein keine alkoholfreien Getränke anbieten kann, man also auf selbst Mitgebrachtes angewiesen ist.
Im Schach geht es nicht um Leben oder Tod -
es geht um mehr

Werner
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Re: Verzehrzwang beim Mannschaftskampf

Beitrag von Werner » 07.02.2011, 17:44

Vorweg:
Ich bin ganz froh, wenn man man nach ein- bis zweistündiger Fahrt zum Auswärtsspiel am Sonntagmorgen in einem Spiellokal ein Kännchen Kaffee bestellen kann und nicht in einer unbewirtschafteten Turnhalle spielen muss.
Klar, dass viele Vereine keine große Miete zahlen können oder wollen und daher in Gaststätten o. ä. ihre Spiele austragen.

Ich will Stingray auch gar nicht fragen, ob er nicht ausnahmsweise einmal seinen Unmut hätte herunterschlucken und ein Wasser für 1,50 EUR bestellen können - es ging ja nicht um ein Hauptgericht für xx EUR -, ihm geht es ums Prinzip, und das akzeptiere ich.
realpatzer hat geschrieben:Der Verzehrzwang lässt sich sicher nicht halten. Auch die Toilettengebühr muss der gastgebende Verein übernehmen. Allerdings glaube ich, das der Verzehr von Mitgebrachtem untersagt werden kann - da muss man wie die Raucher nach draußen.
Na na, einen gewichtigen Unterschied gibt es da schon, Rauchen ist laut FIDE-Regel verboten, der Verzehr von Mitgebrachtem nicht. Das Essen am Brett an sich wird zwar allgemein als Störung des Gegners angesehen, wobei allerdings nicht zwischen Mitgebrachtem und vom heimischen Lokal Georderten unterschieden wird.

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