ThomasK hat geschrieben:
Im übrigen vergesse ich nicht die sonstigen Ahndungsmöglichkeiten nach Artikel 12.9. für z. Bsp. nicht vollständig abgeschlossene Züge.
Selbstverständlich gelten diese sonstigen Ahndungsmöglichkeiten ebenfalls für abgeschlossene Züge.
Fallbeispiel 1 berührt geführt
Im Normalschach werde ich als SR eigenständig oder auf Antrag (falls nicht am Brett) in so einem Fall nach 7.5.a) und 7.5b) entscheiden. Wie sollte ich auch anders entscheiden können ? Sage es mir!
Du musst seit 1.7.14 als SR auch bei Schnell- und Blitzschach eigenständig eingreifen, wenn jemand gegen "berührt/geführt" verstößt!
Du entscheidest, dass der Spieler laut 4.3 mit der zuerst berührten Figur ziehen muss (natürlich nur, wenn diese Figur regelgemäß ziehen kann!).
Der Spieler muss den zunächst gemachten Zug zurücknehmen und einen Zug mit der berührten Figur machen.
Der Gegner wird wohl eine Zeitgutschrift bekommen, da eine Weile seine Uhr unberechtigt lief.
Den regelverletzenden Spieler kannst Du darüberhinaus nach 12.9 bestrafen, insbesondere Zeitabzug.
Im Wiederholungsfalle kann er natürlich auch genullt werden, aber das muss nicht schon beim 2. Mal sein.
Die Bestrafung liegt im Ermessen des SR.
Willst Du in einer Partie mit Nomalbedenkzeit 2x oder 3x die Stellung wieder zurücksetzen lassen, weil ein Spieler alle möglichen Zugfehler mal durchexerzieren will? 2x zurücksetzen ginge ja noch, wenn sich die Spieler in die Zugfehler reinteilen. Ein solcher Fehlgriff wird jedem Mitspieler ja zugestanden und ich meine, das reicht auch.
Es muss nur der letzte Zug zurückgenommen werden. Wenn er länger her ist, hat der SR das wohl nicht gesehen und der Gegner hat nicht reklamiert.
In diesem Fall wird nichts zurückgestellt, da der Gegner keinen Anspruch auf BG mehr hat, wenn er selbst vorher eine Figur berührt hat, in der Absicht diese zu ziehen oder zu schlagen.
Und das hat er wohl, wenn er danach einen Zug ausgeführt hat.
An der Rücknahme regelwidriger Züge führt doch praktisch kein Weg vorbei!
Das stimmt zumindest in Turnierpartien, bei denen der regelwidrige Zug während der Partie entdeckt wird, aber Dein BG-Fall ist kein regelwidriger Zug.
Es stimmt nicht für Schnell- und Blitzschach.
Ich rede dabei von den Fällen, wo es keine freiwillige Rücknahme durch die Spieler abseits des Schiedsrichters gibt.
Wenn der Gegner nicht reklamiert und der SR es nicht sieht, entgeht der Spieler so vielleicht der 2-Minuten-Strafe bzw. dem Partieverlust, indem er es freiwillig und schnell rückgängig macht.
Aber wenn der Gegner reklamiert, hilft auch die freiwillige Rücknahme nichts, wenn die Uhr gedrückt wurde.
Die Rücknahme regelwidriger Züge durch den SR ist in 7.5a) und b) genauestens geregelt und damit meiner Meinung nach auch im Wiederholungsfall die Konsequenz eines Partieverlustes.
Ja. Wir sind uns ja nur nicht einig, was ein regelwidriger Zug ist.
Ich finde es auch moralisch nicht gerechtfertigt, zum Beispiel in der Bestrafung zwischen einem "Figur auf falschen Feld abstellen" (Artikel 3) und "versch. Figuren anfassen und damit (nicht) ziehen" (Artikel 4) oder "Figur mehrmals auf versch. Feldern abstellen" (Artikel 4) zu differenzieren. In allen Fällen kann Absicht oder auch nur Zerstreuung dahinter stecken.
M.E. geht es nicht um Moral, Absicht oder Zerstreuung. Das Kriterium ist lediglich, ob es ein abgeschlossener regelwidriger Zug war.
Ich verstehe die Unterscheidung: Ein regelwidriger Zug ist eine stärkere Regelwidrigkeit, als die falsche Ausführung eines regelgemäßen Zuges.
Hat der Spieler seine Uhr noch nicht abschließend gedrückt, so kann er selber noch nach FIDE Regeln korrigieren. Der SR kann trotzdem nach 12.9 bestrafen.
Das sehe ich bei regelwidrigen Zügen nicht so. Wenn sich der Spieler vor dem Drücken der Uhr nicht noch andere Regelwidrigkeiten zu Schulden kommen lässt, bleibt das bei mir straffrei.
Zumindest das erste Mal, aber auch öfter unter bestimmten Umständen (z.B. bei Kindern).
Hat der Spieler aber seine Uhr abschließend gedrückt, dann ist es am SR, tätig zu werden und da reicht keine Verwarnung aus.
Unterscheidest Du auch zwischen absichtlichem und unabsichtlichem Uhrendrücken? Ich nicht. So einen Fall hatte ich auch noch nie, dass jemand gesagt hätte, "ich habe aber die Uhr unabsichtlich gedrückt". Die Regeln machen hier keinen Unterschied.
Da muss der fehlerhafte Zug nach 7.5.a) +b) korrigiert werden, denn es gibt keinen Ermessensspielraum.
So ist es!
Warum sollte nur 7.5a) und nicht auch 7.5b) gelten?
Das verstehe ich nicht. Die beiden greifen immer zusammen. In meiner Welt wird nur eben für die Korrektur einer Verletzung gegen Artikel 4 gar nicht 7.5 herangezogen, weder a) noch b).
Sondern eben 4.3 und ggf. folgende, eben einer aus Artikel 4! Auch in diesem Fall muss laut 4.3 wohl ein Zug zurückgestellt werden, oder?
Bitte begründe, weshalb meine 2 Fallbeispiele durch FIDE Artikel 3 beschrieben/getroffen werden. Ich finde darin auf die Schnelle nichts.
Mach ich:
Fall 1: Rochade über ein bedrohtes Feld hinweg
3.8b)2a) sagt, dass das regelwidrig ist.
Fall 2: Doppelzug
hast Du diesen Fall editiert? War da nicht etwas von falschem en-passant-Schlagen gestanden?
Doppelzug ist für mich strittig. Ich meine, dass man dagegen in Artikel 3 nichts findet, siehe Diskussionsbeiträge in diesem Thread.
Fall 3: falsches en-Passant-Schlagen
Ich ging davon aus, dass Du mit "falsch" meintest, dass 3.7d) verletzt worden sei.
Wenn Du das nicht meintest, dann erklär bitte, was Du mit falschem en-Passant-Schlagen meintest.