Berührt-Geführt Verstoß- Wie ahnden? + Zusatzfragen

Fehlentscheidung
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Berührt-Geführt Verstoß- Wie ahnden? + Zusatzfragen

Beitrag von Fehlentscheidung » 20.12.2017, 20:03

Hallo,
ich wollte mal nachfragen, ob jemand weiß, wie nach den neuen Fide Regeln ein Berührt-Geführt Verstoß zu bestrafen ist, wenn der Spieler die Uhr bereits gedrückt hat. Der Zug muss selbstverständlich zurückgenommen werden... und dann? Ist es ein regelwidriger Zug mit all den Konsequenzen (Also beim 2. Mal verliert man, Zeitgutschrift etc.)?

Was genau ist ein beidhändig ausgeführter Zug? Muss ich dafür beide Hände am Brett benutzen (zum Beispiel eine Figur mit der einen Hand wegnehmen und mit der anderen Hand die eigene Figur auf das neue Feld stellen), oder reicht es, wenn ich mit einer Hand ziehe und mit der anderen die Uhr drücke?

Noch eine Zusatzfrage: Darf ein Spieler, wenn er den Schiedsrichter eine Regelfrage stellen möchte, die Uhr anhalten?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

dfuchs
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Re: Berührt-Geführt Verstoß- Wie ahnden? + Zusatzfragen

Beitrag von dfuchs » 20.12.2017, 22:43

Ich denke nicht, dass es ein irregulärer Zug ist, da der Zug selbst ja regulär ist und die Ausführungsbestimmung, die zur Bewertung als regelwidriger Zug führen abschließend in 7.5.x aufgeführt sind.
Die Strafe bleibt also dem Schiedsrichter überlassen.

Auch hier sehe ich keinen regelwidrigen Zug, wenn die Uhr mit der falschen Hand gedrückt wird. Das mit dem Uhr drücken ist ein anderer Artikel (6.2.5).
Ein beidhändiges Ausführen eines Zugs liegt meiner Meinung nur dann vor, wenn man mit beiden Händen an den Figuren auf dem Brett fingert.

Zur Zusatzfrage: Laut meinen letzten Lehrgängen nicht.

Grüße Daniel

VerenaMeier
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Re: Berührt-Geführt Verstoß- Wie ahnden? + Zusatzfragen

Beitrag von VerenaMeier » 24.12.2017, 16:26

dfuchs hat geschrieben:
Fehlentscheidung hat geschrieben:Hallo,
ich wollte mal nachfragen, ob jemand weiß, wie nach den neuen Fide Regeln ein Berührt-Geführt Verstoß zu bestrafen ist, wenn der Spieler die Uhr bereits gedrückt hat. Der Zug muss selbstverständlich zurückgenommen werden... und dann? Ist es ein regelwidriger Zug mit all den Konsequenzen (Also beim 2. Mal verliert man, Zeitgutschrift etc.)?
Ich denke nicht, dass es ein irregulärer Zug ist, da der Zug selbst ja regulär ist und die Ausführungsbestimmung, die zur Bewertung als regelwidriger Zug führen abschließend in 7.5.x aufgeführt sind.
Die Strafe bleibt also dem Schiedsrichter überlassen.
Meine Antwort wäre: Nix Genaues weiß man nicht (ich sehe das in der Konsequenz zwar genauso wie dfuchs, was aber auch heißt, den 7.5.3 nicht ganz Ernst zu nehmen).

Klar, ob 'der Zug selbst' regelwidrig ist oder nicht, ist von einem evtl. Verstoß gegen 'Berührt-Geführt' unabhängig. Nur - den ...
7.5.3 If the player presses the clock without making a move, it shall be considered and penalized as if an illegal move.
... interessiert diese Frage überhaupt nicht.
Den 7.5.3 interessiert lediglich, ob ein Spieler vor dem Drücken der Uhr (s)einen Zug ausgeführt hat oder nicht. Letzterenfalls (d.h. wie in unserem Fall) ist sein Fehlverhalten zu bewerten bzw. zu bestrafen, als ob er einen regelwidrigen Zug abgeschlossen hätte.

Bei der Gelegenheit ... Frohe Weihnachten und ein Gutes Neues Jahr!

Jürgen Klüners
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Re: Berührt-Geführt Verstoß- Wie ahnden? + Zusatzfragen

Beitrag von Jürgen Klüners » 19.01.2018, 22:45

Daniel hat korrekt geantwortet. Ich mache noch auf die Auslegungen der Fide aufmerksam: https://www.schachbund.de/srk-news/aend ... 22138.html

Die Punkte 8,9 geben auf mehrere Fragen eine Antwort....

VerenaMeier
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Re: Berührt-Geführt Verstoß- Wie ahnden? + Zusatzfragen

Beitrag von VerenaMeier » 01.03.2018, 01:39

@ Jürgen Klüners
Die von Dir zitierten Auslegungen der Fide geben a) keine Antwort auf die nachfolgende Frage und sind b) nicht mehr aktuell (und das aus gutem Grund :wink:).
Fehlentscheidung hat geschrieben:Hallo,
ich wollte mal nachfragen, ob jemand weiß, wie nach den neuen Fide Regeln ein Berührt-Geführt Verstoß zu bestrafen ist, wenn der Spieler die Uhr bereits gedrückt hat. Der Zug muss selbstverständlich zurückgenommen werden... und dann? Ist es ein regelwidriger Zug mit all den Konsequenzen (Also beim 2. Mal verliert man, Zeitgutschrift etc.)?
7.5.3 If the player presses the clock without making a move, it shall be considered and penalized as if an illegal move.
Stellt sich also die Frage: wann ist ein Zug ausgeführt (made) ... und wann nicht?

Aus FR 1.2 in Verbindung mit FR 1.3 ergibt sich ein für das gesamte Regelwerk gültiger Grundsatz:
Ein Spieler hat (s)einen Zug ausgeführt (made) dann und nur dann, wenn dieser Zug 'steht', d.h. weder Spieler, Gegner noch Schiri eine 'Zurücknahme' des Zuges reklamieren bzw. fordern können.

Und wenn ein Spieler seinen Springer anfingert dann aber mit seinem Läufer einen (regelgemäßen) Zug auf's Brett bringt, dann ist dieser Läuferzug so lange nicht ausgeführt, so lange der Gegner sein Reklamationsrecht (wg. Verstoß gegen Art. 4) nicht verwirkt hat.

Mithin ist in obigem Fall 7.5.3 anzuwenden (und um genau zu sein: es ist kein regelwidriger Zug, aber wie ein solcher zu bestrafen).

Eckart
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Re: Berührt-Geführt Verstoß- Wie ahnden? + Zusatzfragen

Beitrag von Eckart » 01.03.2018, 17:38

VerenaMeier hat geschrieben:Aus FR 1.2 in Verbindung mit FR 1.3 ergibt sich ein für das gesamte Regelwerk gültiger Grundsatz:
Ein Spieler hat (s)einen Zug ausgeführt (made) dann und nur dann, wenn dieser Zug 'steht', d.h. weder Spieler, Gegner noch Schiri eine 'Zurücknahme' des Zuges reklamieren bzw. fordern können.
Verstehe ich nicht. Sobald die Figur (der Läufer) losgelssen ist, ist der Zug ausgeführt.
VerenaMeier hat geschrieben:Und wenn ein Spieler seinen Springer anfingert dann aber mit seinem Läufer einen (regelgemäßen) Zug auf's Brett bringt, dann ist dieser Läuferzug so lange nicht ausgeführt, so lange der Gegner sein Reklamationsrecht (wg. Verstoß gegen Art. 4) nicht verwirkt hat.
Der Läuferzug ist mit Loslassen desselben ausgeführt. Ob die Uhr gedrückt wird, interessiert für die Frage der Ausführung nicht.
VerenaMeier hat geschrieben:Mithin ist in obigem Fall 7.5.3 anzuwenden (und um genau zu sein: es ist kein regelwidriger Zug, aber wie ein solcher zu bestrafen).
Nein, ist nicht anzuwenden, da der Tatbestand von 7.5.3 nicht verwirklicht ist, denn er hat ja sehr wohl einen Zug ausgeführt.


Nachtrag:
Der Auslegungshinweis

Falls beide Uhren 0.00 anzeigen und elektronische Uhren benutzt werden, kann der Schiedsrichter immer mit Hilfe der Anzeige der Uhr entscheiden, welche Uhr zuerst abgelaufen ist. Daher gibt es immer einen Sieger.


kann so nicht stehen bleiben. Wenn nämlich der Spieler, dessen Uhr nicht zuerst abgelaufen ist, kein "Mattpotential" mehr hat, ist es remis!

VerenaMeier
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Re: Berührt-Geführt Verstoß- Wie ahnden? + Zusatzfragen

Beitrag von VerenaMeier » 01.03.2018, 21:24

@ Eckhart

Das mit dem 'Loslassen der Figur' ist das Kriterium dafür, ob ein Zug ausgeführt ist nur dann, wenn sozusagen der Rest der Welt in Ordnung ist (keinerlei Unregelmäßigkeiten) ... und natürlich der Normalfall.
Ziehst Du z.B. einen Läufer von c1 nach h5 (regelwidriger Zug), dann gilt dieses Kriterium schon nicht mehr (den Läufer kannst Du loslassen wie Du willst, Du hast damit keinen Zug ausgeführt).

Als Kriterium für alle erdenklichen Fälle (und da sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt) ist dieses Kriterium nicht hinreichend und es gilt, das zugrunde liegende Prinzip (Art. 1) anzuwenden, nämlich, ob der Zug 'steht' (Eselsbrücke: ausgeführt <=> 'aus' mit 'geführt') oder nicht.

Und im vorliegenden Fall (regelgemäßer Zug unter Verstoß gegen Art. 4) ist bzw. wäre der Zug erst (und genau dann) ausgeführt, wenn der Gegner eine Figur berührt (d.h. sein Reklamationsrecht verwirkt).

Richtig ist, dass für die Frage, ob ein Zug ausgeführt ist oder nicht, die Uhr absolut keine Rolle spielt.

So auch in unserem Fall: der Spieler hat hier die Uhr gedrückt, aber (nachdem der Gegner berechtigt reklamiert) ist die Frage ja einzig und allein, ob er mit dem, was er bis dahin (bis zum Drücken der Uhr) 'veranstaltet' hat, einen Zug ausgeführt hat oder nicht. Und weil er dies nicht hat, ist eben 7.5.3 anzuwenden.

dfuchs
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Re: Berührt-Geführt Verstoß- Wie ahnden? + Zusatzfragen

Beitrag von dfuchs » 02.03.2018, 10:26

Wie passt das mit
3.10.1 Ein Zug ist regelgemäß, wenn die maßgeblichen Bedingungen der Artikel 3.1 bis 3.9
erfüllt wurden.

zusammen?

Grüße Daniel

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Re: Berührt-Geführt Verstoß- Wie ahnden? + Zusatzfragen

Beitrag von VerenaMeier » 02.03.2018, 11:58

@dfuchs

Einen regelgemäßen Zug gespielt (played) zu haben (wie in der Ausgangsfrage vorausgesetzt) heißt doch und eben noch lange nicht, (s)einen Zug ausgeführt zu haben - z.B. wenn ein Verstoß gegen Art. 4 vorliegt und der Gegner dies reklamiert (wie ebenfalls in der Ausgangsfage vorausgesetzt).

Vergiß mal (der Einfachheit halber) für einen Moment die ganzen 'neuen' Regelungen mit dem Nullzug- und Beidhänder-Gedöns und stell' Dir dasselbe Ausgangs-Szenario wie in 'unserem' Fall vor: d.h. der Spieler fingert eine Figur an, zieht dann aber mit einer anderen Figur und schließt diesen Zug ab - mit dem einzigen Unterschied, dass diesmal die Sache im 40. Zug passiert sei. Der Spieler wird (nach den alten Regeln ohne besondere Strafe) also den Zug zurücknehmen und mit der zuerst berührten Figur ziehen müssen ...

... wenn ihm aber nun das Blättchen fällt, bevor er diesen Zug ausgeführt hat, dann liegt natürlich eine ZÜ vor UND ER WIRD NICHT ARGUMENTIEREN KÖNNEN, er habe ja bereits (vorher) 40 Züge ausgeführt und abgeschlossen gehabt, UND ER WIRD NUR DESHALD NICHT SO ARGUMENTIEREN KÖNNNEN weil der Zug, den er zurücknehmen musste eben kein ausgeführter Zug war. Er hat keinen 40. Zug ausgeführt. Punkt.

Und wenn Du jetzt wieder an die 'neuen' Regeln denkst und nachzählst, dann wird Du feststellen, dass er zwar 40 Züge abgeschlossen hat (durch das Drücken der Uhr nach dem Zug, den er zurücknehmen musste) allerdings nur 39 Züge ausgeführt hat. Woraus haarscharf folgt, dass sein letzter Zug zwar abgeschlossen aber nicht ausgeführt wurde ... und exactemeng dafür ist der 7.5.3 'zuständig'. :D

D.h. dieser Grundsatz
VerenaMeier hat geschrieben:Aus FR 1.2 in Verbindung mit FR 1.3 ergibt sich ein für das gesamte Regelwerk gültiger Grundsatz:
Ein Spieler hat (s)einen Zug ausgeführt (made) dann und nur dann, wenn dieser Zug 'steht', d.h. weder Spieler, Gegner noch Schiri eine 'Zurücknahme' des Zuges reklamieren bzw. fordern können.
gilt seit jeher und wird schon immer angewandt (wenn auch vielleicht nicht bewusst, weil die Sache derart selbstverständlich ist und alles andere absoluter Unsinn wäre).

dfuchs
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Re: Berührt-Geführt Verstoß- Wie ahnden? + Zusatzfragen

Beitrag von dfuchs » 02.03.2018, 12:37

Diesem Schluss kann ich nicht folgen.
Ein regelwidriger Zug kann nie ausgeführt werden. Da bin ich bei dir. Aber eben nur da und der wird auch während der gesamten Partie, sobald er bemerkt wird, zurückgenommen.

Auch 1. Sb3 würde im 111. Zug ein Zug vor dem Matt zurückgenommen werden.

Bei einem BG-Verstoß sieht das anders aus.

Ein BG-Verstoß macht nicht den Zug regelwidrig, es ist nur ein Verstoß gegen die Ausführungsbestimmungen in Artikel 4. Aber da sind wir eh noch beieinander.

Die Frage ist also nur, ob durch das forcierte Zurücknehmen eines Zugs der gegen BG verstößt dieser durch einen Nullzug ersetzt oder irgendwas anderes regelwidriges ersetzt wurde.

Ich meine nein, denn das würde ja bedingen, dass man einen Verstoß gegen BG erst ahnden darf, nachdem ein anderer Zug abgeschlossen wurde. Das ist aber nicht so. Verstößt ein Spieler gegen BG und führt einen anderen Zug aus, dann darf ich dies reklamieren auch ohne das die Uhr gedrückt wurde.

Warum?

Naja BG ist im Artikel 4 und damit in den Grundspielregeln. Die Uhr und damit abgeschlossene Züge gibt es erst in den Turnierregeln ab Artikel 6.

Nehmen wir eine Partie ohne Uhr an.
Dann ist es doch so, dass es sehr wohl regelwidrige Züge gibt. Ein Nullzug dagegen ist gar nicht möglich (und der Beidhänder kein regelwidriger Zug). Wie würdest du in diesem Fall den Fall bewerten?
Ein Spieler mach einen regelgemäßen Zug verstößt aber gegen BG und der Gegner reklamiert. Hat der Spieler dann einen regelwidrigen Zug gemacht? Nein!

An diesem Sachverhalt ändert sich aber doch durch die Einführung der Uhr nichts.

Die Strafe kann und sollte anders ausfallen, da die Uhr ggfs. neu eingestellt werden muss. Aber es wird aus dem Fall kein Vergehen, dass dem regelwidrigen Zug gleich zu setzen ist.

Grüße Daniel

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Re: Berührt-Geführt Verstoß- Wie ahnden? + Zusatzfragen

Beitrag von VerenaMeier » 02.03.2018, 14:23

dfuchs hat geschrieben:Diesem Schluss kann ich nicht folgen.
Ein regelwidriger Zug kann nie ausgeführt werden. Da bin ich bei dir. Aber eben nur da und der wird auch während der gesamten Partie, sobald er bemerkt wird, zurückgenommen.

Auch 1. Sb3 würde im 111. Zug ein Zug vor dem Matt zurückgenommen werden.
1. ist das nicht mein Punkt (dass man regelwidrige Züge nicht ausführen kann, heißt ja nicht, dass jeder nicht ausgeführte Zug auch regelwidrig sein muss).
2. gilt das nur im Turnierschach (im Schnell- oder Blitzschach ist ein regelwidriger Zug ausgeführt, sobald der Gegner seinerseits einen Zug ausgeführt hat).
dfuchs hat geschrieben:Bei einem BG-Verstoß sieht das anders aus.

Ein BG-Verstoß macht nicht den Zug regelwidrig, es ist nur ein Verstoß gegen die Ausführungsbestimmungen in Artikel 4. Aber da sind wir eh noch beieinander.

Die Frage ist also nur, ob durch das forcierte Zurücknehmen eines Zugs der gegen BG verstößt dieser durch einen Nullzug ersetzt oder irgendwas anderes regelwidriges ersetzt wurde.
Nein, die einzige Frage die der 7.5.3 stellt ist die, ob der Spieler vor dem Drücken der Uhr einen Zug ausgeführt (made) hat ... und das hat er eben nicht, ansonsten läge in meinem vorigen Beispiel mit der Sache im 40. Zug auch keine ZÜ vor (der Spieler hätte dann nämlich 40 Züge ausgeführt und abgeschlossen gehabt).
dfuchs hat geschrieben:Ich meine nein, denn das würde ja bedingen, dass man einen Verstoß gegen BG erst ahnden darf, nachdem ein anderer Zug abgeschlossen wurde. Das ist aber nicht so. Verstößt ein Spieler gegen BG und führt einen anderen Zug aus, dann darf ich dies reklamieren auch ohne das die Uhr gedrückt wurde.
Sicher hätte der Gegner auch vor dem Drücken der Uhr schon reklamieren können. Hat er aber nicht.
dfuchs hat geschrieben:Warum?

Naja BG ist im Artikel 4 und damit in den Grundspielregeln. Die Uhr und damit abgeschlossene Züge gibt es erst in den Turnierregeln ab Artikel 6.

Nehmen wir eine Partie ohne Uhr an.
Dann ist es doch so, dass es sehr wohl regelwidrige Züge gibt. Ein Nullzug dagegen ist gar nicht möglich (und der Beidhänder kein regelwidriger Zug). Wie würdest du in diesem Fall den Fall bewerten?
Na, wenn keine Uhr zum Drücken vorhanden ist, ist 7.5.3 natürlich nicht relevant genausowenig wie z.B. sämtliche Regelungen zur ZÜ nicht relevant sind. Das ist doch aber kein Grund, den 7.5.3 nicht anzuwenden WENN mit Uhr gespielt wird.
dfuchs hat geschrieben:Ein Spieler mach einen regelgemäßen Zug verstößt aber gegen BG und der Gegner reklamiert. Hat der Spieler dann einen regelwidrigen Zug gemacht? Nein!

An diesem Sachverhalt ändert sich aber doch durch die Einführung der Uhr nichts.
Ich weiß nicht, wie man einen Zug 'macht'. Ich weiß nur, dass der Spieler in diesem Fall - ob mit oder ohne Uhr - einen regelgemäßen Zug gespielt ('played') hat, seinen Zug aber ggf. erst dann ausgeführt ('made') hat, wenn der Gegner eine Figur berührt.
dfuchs hat geschrieben:Die Strafe kann und sollte anders ausfallen, da die Uhr ggfs. neu eingestellt werden muss. Aber es wird aus dem Fall kein Vergehen, dass dem regelwidrigen Zug gleich zu setzen ist.
Die Strafe muss anders ausfallen, eben gem. 7.5.3
dfuchs hat geschrieben:Grüße Daniel
Grüße VerenaMeier

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Re: Berührt-Geführt Verstoß- Wie ahnden? + Zusatzfragen

Beitrag von Eckart » 02.03.2018, 15:04

VerenaMeier hat geschrieben: ... wenn ihm aber nun das Blättchen fällt, bevor er diesen Zug ausgeführt hat, dann liegt natürlich eine ZÜ vor UND ER WIRD NICHT ARGUMENTIEREN KÖNNEN, er habe ja bereits (vorher) 40 Züge ausgeführt und abgeschlossen gehabt, UND ER WIRD NUR DESHALD NICHT SO ARGUMENTIEREN KÖNNNEN weil der Zug, den er zurücknehmen musste eben kein ausgeführter Zug war. Er hat keinen 40. Zug ausgeführt. Punkt.
Nein, er wird deshalb nicht so argumentieren können, weil mit der Aufdeckung seines Regelverstoßes das Spiel in die Sachlage vor diesem Regelverstoß zurückversetzt wird - er wird so behandelt, als hätte er nur 39 Züge abgeschlossen. Dass er tatsächlich einen 40. Zug erst ausgeführt und dann abgeschlossen hat, ist wegen 7.5.1 irrelevant.
VerenaMeier hat geschrieben:Und wenn Du jetzt wieder an die 'neuen' Regeln denkst und nachzählst, dann wird Du feststellen, dass er zwar 40 Züge abgeschlossen hat (durch das Drücken der Uhr nach dem Zug, den er zurücknehmen musste) allerdings nur 39 Züge ausgeführt hat. Woraus haarscharf folgt, dass sein letzter Zug zwar abgeschlossen aber nicht ausgeführt wurde ... und exactemeng dafür ist der 7.5.3 'zuständig'. :D
Nein, er hat nach Anwendung von 7.5.1 39 regelgemäße Züge und 1 regelwidrigen Zug ausgeführt und ebensoviele regelgemäße und regelwidrige Züge abgeschlossen.

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Re: Berührt-Geführt Verstoß- Wie ahnden? + Zusatzfragen

Beitrag von VerenaMeier » 02.03.2018, 15:18

@ Eckart

7.5.1 ist hier nicht anwendbar, da der zuückzunehmende Zug nicht regelwidrig ('illegal') ist. Soweit stimmen dfuchs und ich überein.

Vielmehr ist es eben so, dass der Schiri bei einer Reklamation feststellen wird, dass der Spieler seinen Zug noch nicht ausgeführt (das muss er erst noch - mit der zuerst berührten Figur), wohl aber bereits die Uhr gedrückt hat.
Zuletzt geändert von VerenaMeier am 02.03.2018, 15:28, insgesamt 1-mal geändert.

dfuchs
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Re: Berührt-Geführt Verstoß- Wie ahnden? + Zusatzfragen

Beitrag von dfuchs » 02.03.2018, 15:22

Es ist einfach inhaltlich falsch einen Verstoß von BG mit einem regelwidrigen Zug gleich zu setzen.
Alles absolut alles was regelwidrige Züge angeht ist in Artikel 3 abschließend geregelt.

Artikel 7.5.3 und 4 behandeln nur Situationen, die wie regelwidrige Züge behandelt werden und das abschließend.

Wollte man jedes Uhrdrücken nach einem Regelverstoß wie einen regelwidrigen Zug bestrafen, hätte man das auch genau so hin geschrieben.

Zu deinem ZÜ-Vergleich, der hinkt.

Begeht ein Spieler im 40. Zug einen BG Verstoß, dann wird die Stellung zurückgestellt. Ja.
Und der Spieler hat zu dem Zeitpunkt auch erst 39 Züge ausgeführt, aber das Zurückstellen ist selbst keine Strafe.

Den gleichen Fall haben wir auch, wenn ein Zuschauer die Figuren umschmeißt und man aufgrund der Mitschrift der Spieler die Stellung nur bis zum 36 Zug rekonstruiert bekommt. Auch dann muss die Zeitkontrolle erneut geschafft werden.

Und auch dann wurden ggfs. die 40 schon erreicht und die Uhren von beiden Seiten ein paar mal gedrückt. Es sind aber keine regelwidrige Züge oder ähnliches passiert.

Grüße Daniel

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Re: Berührt-Geführt Verstoß- Wie ahnden? + Zusatzfragen

Beitrag von VerenaMeier » 02.03.2018, 16:17

dfuchs hat geschrieben:Es ist einfach inhaltlich falsch einen Verstoß von BG mit einem regelwidrigen Zug gleich zu setzen.
Es ist inhaltlich genauso falsch oder richtig, wie einen beidhändig ausgeführten Zug mit einem regelwidrigen Zug 'gleichzusetzen'.
dfuchs hat geschrieben: Alles absolut alles was regelwidrige Züge angeht ist in Artikel 3 abschließend geregelt.

Artikel 7.5.3 und 4 behandeln nur Situationen, die wie regelwidrige Züge behandelt werden und das abschließend.
So ist das. Und?
dfuchs hat geschrieben:Wollte man jedes Uhrdrücken nach einem Regelverstoß wie einen regelwidrigen Zug bestrafen, hätte man das auch genau so hin geschrieben.
Nicht jeden Regelverstoß, nur den, keinen Zug ausgeführt zu haben.

Im Übrigen sollte man zunächst mal davon ausgehen, dass das, was man hingeschrieben hat, auch so gemeint hat. Zudem es ja auch einen gewissen Sinn macht: Was ist wohl nerviger für den Gegner? Ein schlichter 'Nullzug' oder das drohende ewige Palaver, ob nun berührt wurde oder nicht?
dfuchs hat geschrieben:Zu deinem ZÜ-Vergleich, der hinkt.

Begeht ein Spieler im 40. Zug einen BG Verstoß, dann wird die Stellung zurückgestellt. Ja.
Und der Spieler hat zu dem Zeitpunkt auch erst 39 Züge ausgeführt, aber das Zurückstellen ist selbst keine Strafe.
Sicher ist das Zurückstellen selbst keine Strafe, es wird damit allerdings klar, dass der Spieler seinen 40. Zug noch nicht ausgeführt hat ... die Uhr gedrückt allerdings schon! ... :wink:
dfuchs hat geschrieben:Den gleichen Fall haben wir auch, wenn ein Zuschauer die Figuren umschmeißt und man aufgrund der Mitschrift der Spieler die Stellung nur bis zum 36 Zug rekonstruiert bekommt. Auch dann muss die Zeitkontrolle erneut geschafft werden.

Und auch dann wurden ggfs. die 40 schon erreicht und die Uhren von beiden Seiten ein paar mal gedrückt. Es sind aber keine regelwidrige Züge oder ähnliches passiert.
Ja, und wenn ein Sturm das ganze Spiellokal wegweht, ist alles sowieso wieder anders. :D

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