Kann er sicherlich, allerdings ist seine Entscheidung nicht, wie z.B. in Art. 10.2 definiert, endgültig.Rudi Hirr hat geschrieben:Was Proteste gegen Schiedrichterentscheidungen bei 12.2 betrifft:
Hätte ein Potest überhaupt einen Sinn? Würde eher denken, daß der Schiedsrichter bei der aktuellen Fassung von 12.2 entscheiden kann, wie er will. Bei einem Protest würde wohl seine ursprüngliche Entscheidung bleiben. Da brauchte man sich auch nicht wundern, daß es kaum oder sehr wenige Proteste gibt.
Es wäre daher interessant, wenn so ein Fall den Instanzenweg bis zur FIDE findet. Wahrscheinlich schrecken hier auch die Kosten ab, der Ausgang dürfte ungewiss sein, weil es genug Schachjuristen geben dürfte, die das so und anders sehen.